Überholtes Diskussionspapier

Keine Ein-Zimmer-Vorschrift für Alleinstehende

25.9.2023, 13:11 (CEST), letztes Update: 26.9.2023, 08:22 (CEST)

Der Berliner Wohnungsmarkt ist umkämpft, da kochen auch mal die Gemüter hoch. Aktuell bietet ein veraltetes Ideenpapier Anlass für Aufregung.

In Metropolen wie Berlin ist der Wohnraum knapp. Angeblich will der Berliner Senat darum nun zu drastischen Mitteln greifen. So ist derzeit im Netz zu lesen, dass in der Hauptstadt der «Wohnungs-Sozialismus» eingeführt werde: Alleinstehende dürften künftig nur noch Ein-Zimmer-Wohnungen mieten. Was ist da dran?

Bewertung

Es gibt keine Pläne, eine solche Regelung von einem Raum pro Person einzuführen, wie die Pressestelle der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf dpa-Anfrage mitteilte.

Fakten

In einem Artikel der rechtskonservativen Zeitung «Junge Freiheit» ist zu lesen, dass der Berliner Senat plane, in den landeseigenen Wohnungen bei Neuvermietung an Alleinstehende künftig nur noch Ein-Zimmer- und an Paare ohne Kinder maximal Zwei-Zimmer-Wohnungen zu vergeben.

Die Gerüchte

Als Quelle wird auf Angaben des «Tagesspiegel» verwiesen. Dieser berichtete Mitte September 2023 über einen Entwurf für eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Berliner Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Am Folgetag wurde der Artikel dahingehend aktualisiert, dass Pläne von einem Wohnraum pro Person «vorerst vom Tisch» seien. Aber die Vermietungen sollten in Zukunft mehr an der Haushaltsgröße orientiert erfolgen, berichtet die Tageszeitung in der Fassung vom 15. September.

Das bestätigte auch die Pressestelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin auf dpa-Anfrage. Der Bericht handele von einer bereits überholten Diskussionsvorlage. Eine solche Regelung sei nicht umsetzbar. Vorgaben für Wohnungsgrößen gebe es lediglich für den Wohnberechtigungsschein und das sei nicht neu.

Das Ergebnis

Am 25. September wurde die angesprochene Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Berlin und den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vorgestellt. Darin geht es unter anderem um Quadratmeterpreise für Erstvermietung und den höchstzulässigen Anteil der Nettokaltmiete am Haushaltseinkommen.

Auf Anfrage der dpa erklärte die Pressestelle der Senatsverwaltung, dass außerdem ein Passus hinsichtlich der Wohnungsgröße vorgesehen sei. So heiße es in der Vereinbarung, dass künftig bei Neu- und Wiedervermietung «ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße» sichergestellt werden solle, «um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen.»

Das bedeute vereinfacht formuliert, dass in große Wohnungen eher Familien einziehen und kleine Wohnungen Singles vorbehalten sein sollten. «Es wird immer eine konkrete Entscheidung im Einzelfall sein und es wird keine Vorgaben pro Wohnungsgröße zu Anzahl der Mieterinnen und Mieter geben», hieß es abschließend seitens der Pressestelle.

Die Regelung soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten und betrifft nur die landeseigenen Wohnungen. Private Vermietungen sind von der Regelung nicht betroffen.

(Stand: 21.9.2023)

Aktualisierung

Nach der Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung wurden deren Details ergänzt.

Links

Post auf X (archiviert)

Bericht in «Junge Freiheit» vom 15.9.2023 (archiviert)

Original-Artikel im «Tagesspiegel» vom 14.9.2023 (archiviert)

Korrigierte Fassung im «Tagesspiegel» vom 15.9.2023 (archiviert)

Pressemitteilung zur Kooperationsvereinbarung vom 25.9.2023 (archiviert)

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