Zusatzleistung erfunden
Es gibt keinen «Hitzebonus» für Bürgergeld-Empfänger
1.8.2023, 19:33 (CEST)
Seit Mitte Juli kursiert auf der Videoplattform Tiktok ein Clip zu einem angeblichen «Hitzebonus» für Bürgergeld-Empfänger. Aufgrund hoher Temperaturen könnten sich Bezieherinnen und Bezieher demnach eine Einmalzahlung von 300 Euro ab sofort bei ihren Jobcentern abholen. Das Geld könne demnach etwa verwendet werden, um Ventilatoren anzuschaffen oder Besuche in Freibädern zu bezahlen. Gibt es die vermeintliche Sonderleistung wirklich?
Bewertung
Die Behauptung im Video ist falsch. Einen solchen Hitzebonus gibt es nicht, wie die Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage erklärte.
Fakten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf seiner Webseite eine Übersicht zum Bürgergeld bereitgestellt. Über den angeblichen «Hitzebonus» lassen sich dort aber keine Informationen finden.
In Deutschland zahlen die Jobcenter das Bürgergeld aus. Dort arbeiten in der Regel die örtliche Agentur für Arbeit und die jeweilige Kommune zusammen - also die beiden Behörden, die für die Leistungen verantwortlich sind. Die Deutsche Presse-Agentur hat daher bei der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt, ob die vermeintliche Zahlung tatsächlich existiert. Ein Sprecher erklärte, dass der Bonus erfunden ist: «Es gab und gibt (...) keine Bonuszahlungen in Abhängigkeit von der Außentemperatur.»
Wegen Fake-Clip: Einrichtung erhielt Anfragen aus der Bevölkerung
In dem kursierenden Tiktok-Clip ist zusammen mit der Behauptung Bildmaterial von einem Jobcenter zu sehen. Dabei handelt es sich um das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss. Mithilfe einer Bildersuche lassen sich beim Foto-Anbieter Alamy Aufnahmen der Einrichtung finden, die demnach mit dem Gebäude in dem Video übereinstimmt.
Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bestätigte das auf Anfrage. «Wir möchten aber betonen, dass das verwendete Bildmaterial unserer Einrichtung ohne unsere Zustimmung und im falschen Kontext verwendet wurde», teilte eine Sprecherin mit. Die Einrichtung wies ebenfalls darauf hin, dass es keinen «Hitzebonus für Bürgergeld-Empfänger» gibt. Nach Erscheinen des Videos hätten vereinzelt Bürgerinnen und Bürger das Jobcenter aufgesucht und sich nach der vermeintlichen Bonuszahlung erkundigt. «Diese wurden von unseren Mitarbeitenden über die Falschmeldung aufgeklärt», so die Sprecherin.
Zum 1. Juli 2023 ist die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform in Kraft getreten. Bürgergeld-Empfänger werden ab jetzt verstärkt mit Zuschüssen und Bonuszahlungen unterstützt, um Berufsabschlüsse nachzuholen oder sich weiterzubilden. Für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, wird ab diesem Monat beispielsweise zusätzlich zum Bürgergeld ein sogenanntes Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt. Außerdem werden Freibeträge erhöht, so dass sich Bürgergeld-Bezieher mehr hinzuverdienen können. Einen Hitzebonus sieht die zweite Stufe der Reform aber nicht vor.
(Stand: 1.8.2023)
Links
Übersichtsseite des BMAS zum Bürgergeld (archiviert)
Bundesagentur für Arbeit zu Neuregelungen seit dem 1. Juli 2023 (archiviert)
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bei Google Maps (archiviert)
Aufnahme des Jobcenters beim Foto-Anbieter Alamy (archiviert)
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