Falsche Informationen

Jobcenter für alle offen - keine Sonderzahlungen für Geflüchtete

13.04.2023, 14:33 (CEST)

Seit dem Beginn der russischen Invasion in der Ukraine sind über eine Million Einwohner des Landes nach Deutschland geflohen. Sie erhalten finanzielle Unterstützung. Nicht zum ersten Mal wurde um Ostern online Stimmung gegen die Geflüchteten gemacht: Angeblich sollten die Jobcenter in ganz Deutschland am 11. April geschlossen bleiben, um eine Sonderzahlung an Ukrainer zu ermöglichen.

Bewertung

Die Jobcenter wurden nicht geschlossen. Die Sonderzahlungen sind frei erfunden.

Fakten

Eine Google-Suche liefert keine offiziellen Quellen, die die angebliche Schließung am 11. April 2023 bestätigen. Auch bei einer stichprobenartigen Überprüfung von Webseiten diverser Jobcenter ließen sich keine Hinweise darauf finden. Im Gegenteil: Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg führte beispielsweise an dem besagten Datum eine Informationsveranstaltung «Noch keine Ausbildung in Sicht» für Schüler und Schülerinnen durch.

Keine Sonderzahlungen an Geflohene aus der Ukraine

Aus der Ukraine geflohene Menschen bekommen in Deutschland auch keine Sonder- oder «Bonuszahlungen» - es gab auch kein «Begrüßungsgeld» vom Staat. Laut Angaben der Bundesregierung können geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer seit dem 1. Juni 2022 Leistungen aus der Grundsicherung erhalten. Damit haben sie seit Anfang 2023 Anspruch auf Bürgergeld.

Wie ein mdr-Faktencheck zeigt, haben ukrainische Geflüchtete damit ähnliche Ansprüche wie deutsche Staatsbürger.

(Stand: 12.4.2023)

Links

Post mit Behauptung (archivierter Post)

Gesamtzahl der offiziell gezählten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine (archiviert)

Google-Suchergebnisse (archiviert)

Termine beim Jobcenter Berlin Tempelhof-Schönefeld am 11.4.2023 (archiviert)

dpa-Faktencheck zu Hilfsleistungen für ukrainische Geflüchtete

Informationen der Bundesregierung (archiviert)

mdr-Faktencheck zu Hilfsleistungen für ukrainische Geflüchtete (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.