Hinweis zu Hakenkreuzen

Angeblicher Aushang des Verteidigungsministeriums ist nicht echt

16.02.2023, 16:58 (CET)

Schon mehrmals hat die russische Regierung ihren Angriff auf die Ukraine damit gerechtfertigt, eine «Entnazifizierung» im Nachbarland erreichen zu wollen. Mit Bezug darauf kursieren immer wieder Inhalte mit falschen Behauptungen in sozialen Medien. So verbreitet sich im Februar 2023 ein Sharepic, das angeblich einen Aushang des Verteidigungsministeriums für «Auszubildende aus der Ukraine» zeigt. Darauf wird davor gewarnt, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden.

Bewertung

Die Bundeswehr teilte der dpa mit, dass das Schreiben nicht von ihnen stammt.

Fakten

«Die abgebildeten Hinweise stammen nicht aus dem von der Bundeswehr geführten Special Training Command zur Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland», teilte ein Sprecher auf Anfrage der dpa mit. Die Bundeswehr bildet im Rahmen einer EU-Mission Soldaten aus der Ukraine aus.

Schaut man sich das Schreiben genauer an, fallen mehrere Details auf, die nicht zu einer offiziellen Mitteilung eines Ministeriums passen:

  • Das Schreiben soll sich an ukrainische Auszubildende richten, ist aber in deutscher Sprache geschrieben. Schreiben der Bundeswehr an die Ukrainer werden wohl eher in den Sprachen aufgesetzt sein, die die Auszubildenden sprechen, also vor allem Ukrainisch oder Russisch. So schreibt die Bundeswehr selber zur Ausbildung am Gerät: «Vermittelt werden die Inhalte auf Deutsch, anschließend werden sie für die ukrainischen Truppen sowohl auf Ukrainisch als auch auf Russisch übersetzt.»
  • Abseits des Logos des Verteidigungsministeriums gibt es keinerlei Auskünfte, wer das Schreiben verfasst haben soll - nicht einmal einen Briefkopf mit Adresse. Offizielle Mitteilungen der Bundeswehr, wie beispielsweise ein Tagesbefehl, haben aber in der Regel einen Hinweis, wer für das Schreiben verantwortlich ist, zum Beispiel mit einer Unterschrift oder einem Impressum.
  • In dem Schreiben ist der zugehörige Strafparagraf nicht genannt - eine staatliche Stelle würde mit großer Wahrscheinlichkeit aufschreiben, auf welches Gesetz sie sich bezieht, in diesem Fall §86a Strafgesetzbuch. Die Angaben zum Strafmaß bei Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen nach §86a Strafgesetzbuch stimmen allerdings.
  • Der Strafparagraf spricht vom «Verwenden» verfassungswidriger Kennzeichen - in dem Schreiben wird hingegen der unpassende Begriff «Demonstration» verwendet. Auch die Formulierung aus dem Schreiben, eine Strafe «kann [...] erhalten werden», ist unüblich.

(Stand: 16.2.2023)

Links

Post (archiviert)

Strafgesetzbuch-Paragraph (archiviert)

Beispiel für Tagesbefehl von 2019 (archiviert)

Zur EU-Mission (archiviert)

Wissenschaftliche Dienste des Bundestag zum StGB-Paragraphen (archiviert)

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.