Schlechte Fälschung
Zwei-Plus-Vier-Vertrag weiter in Kraft - Meldung frei erfunden
7.2.2023, 12:34 (CET), letztes Update: 7.2.2023, 15:06 (CET)
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dauert an. Führt nun die militärische Unterstützung für die Ukraine dazu, dass Russland den Zwei-Plus-Vier-Vertrag mit Deutschland aufkündigt? In einem Facebook-Post heißt es, «dass der Waffenstillstand von 1945 durch das Zwei-Plus-Vier-Abkommen mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.» Dies habe «das Russische Ministerium» angeblich dem Bundeskabinett mitgeteilt. Stimmt das?
Bewertung
Es gibt keine Hinweise, dass Russland den Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgekündigt hat. Das Auswärtige Amt erklärte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass ihm keine solche Aufkündigung bekannt sei.
Fakten
Woher die Informationen stammen, ist unklar. Ein Beitrag auf dem Portal «gloria.tv», auf den sich der Facebook-Post bezieht, ist inzwischen gelöscht. In einer bereits im April 2022 archivierten Version des Beitrags findet sich jedoch der gleiche Wortlaut wie in dem Facebook-Post. So wird auch dort garantiert: «Unsere Informationsquellen sind 100%ig und das in jeder Position.»
Hätte es schon im April 2022 eine offizielle Mitteilung der russischen Regierung gegeben, würden sich internationale Medienberichte darüber finden. Doch das ist nicht der Fall.
Das Auswärtige Amt (AA) teilte der dpa mit, dass dem Ministerium keine solche Aufkündigung bekannt sei und erklärte, dass die russische Regierung sich zudem nicht «auf ein Recht zum Rücktritt» berufen könne. Im Vertragstext selbst findet sich keine Regelungen über einen Rücktritt oder eine Auflösung. Diese sei nach Einschätzung des AA nur im Einvernehmen aller Unterzeichnerstaaten möglich.
Schon die Formulierungen im Beitrag deuten darauf hin, dass es sich um eine Falschmeldung handelt. So ist vom «Russischen Ministerium» die Rede, ohne genauere Angabe, welche Stelle den Vertrag aufgekündigt haben soll. Auch die Behauptung, dass «der Waffenstillstand von 1945 durch das Zwei-Plus-Vier-Abkommen» aufgehoben worden sein soll, und zwar «mit sofortiger Wirkung», ist in sich widersprüchlich.
Denn der Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde bereits 1990 in Moskau von den Außenministern der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie der USA, der Sowjetunion, Frankreichs und Großbritanniens unterzeichnet. Der Vertrag trat am 15. März 1991 in Kraft und regelt unter anderem die Grenzen und Souveränität Deutschlands.
(Stand: 7.2.2023)
Links
Bundeszentrale für politische Bildung über Zwei-plus-Vier-Vertrag (archiviert)
Deutschlandfunk zum Zwei-plus-Vier-Vertrag (archiviert)
Zwei-plus-Vier-Vertrag in Textform (archiviert)
Archivierte Google-Suche über mögliche Aufkündigung des Vertrages
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