Anders als in Deutschland
Artikelüberschrift bezieht sich auf Renteneintrittsalter in der Ukraine
28.12.2022, 16:30 (CET), letztes Update: 28.12.2022, 16:36 (CET)
Anerkannte Flüchtlinge erhalten in Deutschland finanzielle Unterstützung. Doch um wie viel Geld es sich handelt und unter welchen Bedingungen es ausgezahlt wird, ist kompliziert und vom Einzelfall abhängig. In einem aktuellen Facebook-Beitrag zur «Rente in Deutschland» wird die Überschrift eines Zeitungsartikels hervorgehoben: «Ukrainer bekommen mit 57 Rente». Der Text des Artikels ist kaum lesbar. Steht darin wirklich, dass Ukrainer in Deutschland schon im ALter von 57 Jahren Rente beziehen können?
Bewertung
Die Altersangabe bezieht sich auf die Ukraine. Für eine deutsche Rente gilt für Menschen aus der Ukraine dasselbe Eintrittsalter wie für alle anderen. Einige ukrainische Flüchtlinge, die aufgrund ihres Alters in ihrer Heimat Rente bekamen, erhalten in Deutschland Grundsicherung im Alter - das ist eine Sozialhilfe, keine Rentenzahlung.
Fakten
Gezeigt wird in dem Facebook-Beitrag ein Artikel, der in der «Volksstimme» und der «Mitteldeutschen Zeitung» erschien. Online ist er mit den Zeitangaben 27. November und 2. Dezember 2022 zu finden. Die Überschrift «Ukrainer bekommen mit 57 Rente» bezieht sich auf die Situation für Rentner in der Ukraine - nicht auf die Situation für ältere Ukrainer in Deutschland. Das geht aus dem ersten Satz hervor.
Wenn Ukrainer in Deutschland als Kriegsflüchtlinge registriert sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben sie Anspruch auf Sozialleistungen - so wie auch deutsche Staatsbürger unabhängig vom Alter.
Wer zwischen 15 und 67 Jahre alt, erwerbsfähig und hilfebedürftig ist, erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Wer nicht erwerbsfähig ist, unter anderem aus Altersgründen, erhält Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Auf letztere - Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter - haben also auch Ukrainer Anspruch, die in der Ukraine schon Rentner waren, hier aber etwa im Alter von 59 Jahren theoretisch noch im erwerbsfähigen Alter wären. Sie können in Deutschland zwar eine Arbeit aufnehmen, müssen dies aber nicht.
Das wird auch in dem Zeitungsartikel der «Mitteldeutschen Zeitung» und der «Volksstimme» deutlich: «Auf die Rente an sich ergeben sich keine Ansprüche, wohl aber auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, die dadurch hier bezogen werden können», steht im zweiten Absatz im Text - der im Facebook-Post jedoch kaum lesbar ist. Es fließt also Geld im Rahmen der Sozialhilfe, nicht im Rahmen einer Rentenzahlung.
Um Rentenzahlungen in Deutschland zu erhalten, gelten andere Regeln. Grundsätzlich ist die Lage bei der Rente so: Jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, zahlt in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer wie ukrainische Staatsbürger Rentenansprüche in Deutschland. Für Menschen aus der Ukraine gilt dabei aber die sogenannte «allgemeine Wartezeit von fünf Jahren». Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.
Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht entweder aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland ein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Es ist bislang jedoch nur vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden, wie die Deutsche Rentenversicherung der dpa mitteilte.
Doch auch nach der Ratifizierung wird für Ukrainer beim Bezug einer deutschen Rente dasselbe Renteneintrittsalter gelten wie für deutsche Staatsbürger, wie die Rentenversicherung bestätigte: «Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren.»
(Stand: 28.12.2022)
Links
Artikel online bei der «Mitteldeutschen Zeitung» (archiviert)
Artikel online bei der «Volksstimme» (archiviert)
Bundesamt für Migration und Flüchlinge: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und dem Aufenthalt in Deutschland (archiviert)
Informationen zur Grundsicherung für Erwerbsfähige (SGB II) (archiviert)
Informationen zur Altersgrundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) (archiviert)
Deutsche Rentenversicherung zu Rentenansprüchen von Ausländern (archiviert)
Bestehende Sozialversicherungsabkommen bei der Deutschen Rentenversicherung (archiviert)
Deutsche Rentenversicherung zum Stand des Sozialversicherungsabkommens mit der Ukraine (archiviert)
Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine im Bundesgesetzblatt (archiviert)
Informationen zum Stand des Abkommens bei der Techniker Krankenkasse (archiviert)
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