Kein Ukraine-Bezug

Böller-Verbote werden mit Sicherheit begründet

21.12.2022, 17:08 (CET)

Am 31.12. sprühen wieder die Funken gen Himmel - aber nicht überall. Einige Städte haben Verbote ausgesprochen. Manche Menschen behaupten, das sei Rücksichtnahme auf ukrainische Flüchtlinge. Doch die Zuständigen nennen ganz andere Gründe.

An Silvester wird traditionell das neue Jahr mit viel Feuerwerk eingeläutet. In den vergangenen Jahren war das aufgrund von Corona-Beschränkungen nicht erlaubt. Auch in diesem Jahr sei das Böllern verboten, behaupten manche, «weil die armen Flüchtlinge der Ukraine, beunruhigt werden» (Schreibweise im Original). Wird es beim Jahreswechsel 2022/23 erneut keine Raketen geben und liegt dem wirklich die Rücksichtnahme auf Geflüchtete aus der Ukraine zugrunde?

Bewertung

Ob Feuerwerk gezündet werden darf oder nicht, entscheiden dieses Jahr die Städte und Landkreise – es lässt sich also nicht verallgemeinern, dass das Böllern an Silvester in diesem Jahr untersagt ist. Die Deutsche Presse-Agentur und andere Medien befragten mehrere Orte in Deutschland: Der Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine spielt bei ihnen als Begründung für ein Verbot demnach keine Rolle, sondern die Sicherheit der Bevölkerung oder der Gebäude.

Fakten

Immer wieder gibt es aus verschiedenen Gründen Forderungen nach einem Böllerverbot, wie beispielsweise von der Bundesärztekammer oder der Deutschen Umwelthilfe. Das Bundesinnenministerium hat diese Forderungen jedoch zurückgewiesen und für Silvester 2022 kein generelles Verbot ausgesprochen. Somit sind Feuerwerke dieses Jahr erlaubt – es sei denn, Städte entscheiden sich anders. Dies ist in einigen Orten der Fall. Häufig werden bestimmte Zonen eingerichtet, in denen keine Raketen und Ähnliches gezündet werden dürfen.

Einige der Städte erklären in Pressemitteilungen oder gegenüber Medien, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) nahm zusätzlich zu einigen Städten Kontakt auf. Zwar ist Rücksicht auf kriegstraumatisierte Flüchtlinge mancherorts ein Thema in Debatten. Doch nannte keiner der Sprecher sie als Grund für ein Böllerverbot. Die Begründungen im Überblick:

Brandgefahr und Gebäudeschutz

Wegen der Brandgefahr dürfen rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Raketen und Böller abgebrannt werden. Das gilt auch für Orte mit geschützten Denkmälern oder Orten von besonderer Bedeutung, wie dem Bereich rund um den Luisenplatz und auf der Mathildenhöhe in Darmstadt oder dem Dom in Regensburg, wie die Stadt auf dpa-Anfrage erläutert. Reetgedeckte Häuser, beschloss beispielsweise Norderstedt, müssen ebenfalls vor einem möglichen Brand geschützt werden.

Verletzungen

Für einige Städte steht der Schutz der Besucherinnen und Besucher an erster Stelle, so dass es in bestimmten Zonen zu Verboten kommt. Das ist beispielsweise in Stuttgart der Fall. Auch Bremen und Hamburg machten zuletzt Erfahrungen mit Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen. Düsseldorf und Trier möchten mit einem Verbot nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen, sondern auch Einsatzkräfte schützen, die in der Vergangenheit gefährlichen Situationen ausgesetzt waren.

Luftaustausch

Durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk kommt es zu Luftverschmutzung und Müll. Daher legte beispielsweise München per Allgemeinverfügung fest, dass wegen des Feinstaubs, der zu Atemwegsbeschwerden führen kann, innerhalb des Mittleren Rings das Böllern verboten ist.

Sprengstoff-Regelung

In ganz Deutschland gilt grundsätzlich: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden. Das ist gesetzlich geregelt (§23 Absatz 1 SprengV) und gilt schon seit 1977.

Viele Städte halten sich lediglich an eben diese Verordnung und planen keine weiteren Verbotszonen. Dazu zählen unter anderem Wiesbaden, Homburg, Völklingen, Potsdam oder Flensburg.

(Stand: 21.12.2022)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Entscheidungen zu Silvester 2020-2022 und 2023 (archiviert)

Bundesärztekammer (archiviert)

Deutsche Umwelthilfe (archiviert)

Sprengstoffverordnung (archiviert)

Begründung Verbot München (archiviert)

Schlösser Bayern (archiviert)

Begründung Verbot Stuttgart (archiviert)

Begründung Verbot Bremen (archiviert)

Begründung Verbot Hamburg (archiviert)

Begründung Verbot Darmstadt (archiviert)

Begründung Verbot Köln (archiviert)

Begründung Verbot Dortmund (archiviert)

Begründung Verbot Trier (archiviert)

Begründung Erlaubnis Homburg (archiviert)

Begründung Verbot Düsseldorf (archiviert)

Begründung Verbot Norderstedt (archiviert)

Überblick Silvester in großen Städten Bayerns (archiviert)

Überblick Silvester in großen Städten NRWs (archiviert)

Überblick Silvester in großen Städten Niedersachsens (archiviert)

Überblick Silvester in Berlin und Brandenburg (archiviert)

Überblick Silvester in Baden-Württemberg (archiviert)

Lübecker Nachrichten zur Silvester-Diskussion (archiviert)

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