Ab 2023 auch bei Tieren

Swissmedic entwickelt keine Impfstoffe, sondern prüft deren Zulassung

19.12.2022, 12:15 (CET)

Ab dem neuen Jahr ist das schweizerische Heilmittelinstitut für die Zulassungen und Überwachung von Impfstoffen für Tiere zuständig. Impfempfehlungen gibt Swissmedic aber nicht heraus.

Die neuartige mRNA-Impfstofftechnologie zur Eindämmung von Sars-CoV-2 ist Gegenstand diverser Mythen geworden. So wird immer wieder fälschlicherweise verbreitet, dass die Präparate die menschliche DNA verändern würden. Nun kursiert zudem die Behauptung, dass Swissmedic plant, ab 2023 «Nutz- und Haustiere mit mRNA-Impfstoffen zu impfen». Die angebliche Absicht dahinter ist laut einem Tweet von Anfang Dezember 2022, «dass Gen-Impfstoffe durch den Verzehr von Fleisch von Nutztieren den menschlichen Körper erreichen».

Bewertung

Für die Zulassung von Arzneimitteln für Nutztiere gibt es strenge Regeln, deren Einhaltung ab 2023 Swissmedic überwacht. Laut der Behörde gibt es weder aktuell zugelassene mRNA-Impfstoffe für Tiere, noch liegt ein entsprechendes Gesuch vor.

Fakten

Ab Januar 2023 ist das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic für die Zulassung sowie Marktüberwachung von Impfstoffen für Tiere zuständig. Bis anhin lag die Zuständigkeit beim Institut für Virologie und Immunologie (IVI).

Die nationale Heilmittelbehörde prüft «auf Antrag von Gesuchstellern, ob Arzneimittel in der Schweiz zugelassen werden können», schreibt Alex Josty von Swissmedic auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Hersteller von Tierarzneimittel entscheiden, wann welche Gesuche eingereicht werden, Swissmedic gehe «nicht aktiv auf Firmen zu und [fordere diese] auf, ein Gesuch einzureichen», schreibt der Mediensprecher weiter. Nur wirksame, sichere und qualitativ hochstehend Arzneimittel werden hierzulande auf den Markt gebracht, betont Josty.

Die Behördenstelle entscheide weder über die Anwendung von zugelassenen Arzneimittel, noch gäbe Swissmedic Impfempfehlungen raus. Die Kompetenzen von Swissmedic liegen lediglich bei der Zulassung und Marktüberwachung.

Krankheitsübertragung vom Tier auf den Menschen

Tiere können durch Viren erkranken und als Transmitter fungieren. Grosswahrscheinlich wurden bereits diverse Coronaviren auf den Menschen übertragen. Immunologische Forschung im Veterinärbereich ist also auch für die Gesundheit der Menschen durchaus sinnvoll. So wird die Anwendung von RNA-basierten Impfstoffen für Tiere erforscht. Ziel dabei ist auch der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten von tierischen Produkten.

Aktuell gibt es jedoch noch keine zugelassene mRNA-Impfstoffe für Tiere in der Schweiz, schreibt Swissmedic-Sprecher Josty. Da noch nicht einmal ein entsprechendes Zulassungsgesuch bei den Behörden vorliege, sei es ungewiss, ob ein derartiger Impfstoff für Tiere überhaupt im Jahr 2023 in der Schweiz auf den Markt gebracht wird.

Zulassungsverfahren in der Tiermedizin

Bevor ein Arzneimittel für Nutztiere zugelassen wird, muss laut Gesetz belegt werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten durch dessen Inhaltsstoffe nicht gefährdet werden. Dies ist unter anderem in der Arzneimittel-Zulassungsverordnung (AMZV) sowie im Heilmittelgesetz (HMG) geregelt.

Das HMG fordert bei Zulassungsgesuchen von Arzneimittel für Tiere, die für die Lebensmittelproduktion gehalten werden, unter anderem einen Rückstandsnachweis. Einem Zulassungsgesuch eines Tierarzneimittelkandidaten für Nutztiere muss also eine Dokumentation über die Rückstände beigelegt werden.

In Artikel 9 der AMZV wird dazu ausgeführt: «Wurden Untersuchungen an Nutztieren durchgeführt, so müssen sich anhand der eingereichten Unterlagen zusätzlich folgende Aspekte beurteilen lassen: die potenziellen schädlichen Auswirkungen von Rückständen des Wirkstoffes in Lebensmitteln aus behandelten Tieren auf den Menschen und die Schwierigkeiten, die diese Rückstände bei der industriellen Lebensmittelherstellung mit sich bringen können.»

Ob eine Übertragung von mRNA-Impfstoffen von Tieren auf den Menschen via Fleischkonsum möglich ist, ist noch Gegenstand der Forschung. Die Zulassungsbehörde stellt dazu klar: «Swissmedic wird bei eingereichten Gesuchen für mRNA-Impfstoffe sicherstellen, dass diese nur dann gutgeheissen werden, wenn sie den nationalen und internationalen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit (inklusive Lebensmittelsicherheit) entsprechen.»

Genmanipulationsvorwürfe sind haltlos

Andeutungen, mRNA-Impfstoffe wie die Covid-19-Vakzinen von Moderna oder Pfizer/Biontech würden die menschliche DNA verändern, sind haltlos. Die DNA befindet sich im Zellkern, doch die mit dem Impfstoff injizierte mRNA bleibt ausserhalb des Zellkerns und baut sich zudem innert kurzer Zeit wieder ab. Auch bei einer natürlichen Virus-Infektion gelangt mRNA in den Körper. Zudem fehlen den Covid-Impfstoffen für eine Umschreibung der DNA die zwingend notwendigen Proteine.

(Stand: 16.12.2022)

Links

Tweet (archiviert)

Schweizer Bundesrat: Medienmitteilung über den Transfer der immunologischen Tierarzneimittel zu Swissmedic, 23.11.2022 (archiviert)

Swissmedic: Medienmitteilung über den Transfer der immunologischen Tierarzneimittel zu Swissmedic, 01.12.2020 (archiviert)

Swissmedic: Transfer der immunologischen Tierarzneimittel zu Swissmedic, 01.12.2022 (archiviert)

Swissmedic: Tierarzneimittel (archiviert)

Heilmittelgesetz, HMG (archiviert)

Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV (archiviert)

Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte: Corona-Forschung im Veterinärbereich, 01.11.2022 (archiviert)

EU: Forschungsergebnis über die Anwendung von RNA für die Verbesserung von Impfstoffen für Tiere (archiviert)

dpa-Faktencheck «Genmanipulationsvorwürfe sind haltlos»

Über dpa-Faktenchecks

Dieser Faktencheck wurde im Rahmen des Facebook/Meta-Programms für unabhängige Faktenprüfung erstellt. Ausführliche Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.

Erläuterungen von Facebook/Meta zum Umgang mit Konten, die Falschinformationen verbreiten, finden Sie hier.

Wenn Sie inhaltliche Einwände oder Anmerkungen haben, schicken Sie diese bitte mit einem Link zu dem betroffenen Facebook-Post an faktencheck@dpa.com. Nutzen Sie hierfür bitte die entsprechenden Vorlagen. Hinweise zu Einsprüchen finden Sie hier.

Schon gewusst?

Wenn Sie Zweifel an einer Nachricht, einer Behauptung, einem Bild oder einem Video haben, können Sie den dpa-Faktencheck auch per WhatsApp kontaktieren. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.