Hoheitsrechtliche Befugnisse

Grundgesetz verhindert Privatisierung der Polizei

14.12.2022, 14:30 (CET)

Die Polizei ist für die Wahrung der inneren Sicherheit zuständig. Dass sie das im Auftrag des Staates tut, wird im Netz zu Unrecht angezweifelt.

Die Rechtmäßigkeit des deutschen Staates sowie seiner Organe bietet immer wieder Anlass für Mythen und Falschbehauptungen. Auf Facebook verbreitet sich derzeit etwa die Behauptung, dass die Polizei verkauft worden und inzwischen eine private Sicherheitsfirma sei. Kann das sein?

Bewertung

Polizeibeamte und –beamtinnen erfüllen im Rahmen ihres Exekutivrechts hoheitsrechtliche Aufgaben. Einige polizeiliche Befugnisse können zwar an sogenannte Beliehene übertragen werden, eine vollständige Privatisierung – im Sinne eines Verkaufs – verhindert jedoch das Grundgesetz.

Fakten

Auf Facebook wird ein Bild geteilt, demzufolge die deutsche Polizei verkauft worden sei. Damit sei sie nun eine «private Security» und Polizisten wären Söldner. Das ist aber gar nicht möglich.

Die Polizei ist ein Exekutivorgan des Staates, als «vollziehende Gewalt» also für die Ausübung der staatlichen Aufgaben zuständig. Als Teil der Verwaltung sind Polizisten und Polizistinnen überwiegend verbeamtet und stehen so in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Sie setzen hoheitliche Aufgaben wie die die Wahrung der öffentliche Sicherheit um, und haben in diesem Rahmen auch gesonderte Rechte.

Diese hoheitsrechtlichen Befugnisse sind laut Grundgesetz «als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen». Das bedeutet, dass sie nur in Ausnahmen von privaten Einrichtungen übernommen werden dürfen.

Übertragung von Hoheitsaufgaben

Das Übertragen hoheitlicher Aufgaben bedarf zudem eines Gesetzes, wie das Bundesverwaltungsgericht 1995 in einer Urteilsbegründung darlegte. So kann beispielsweise die Bundespolizei Hilfspolizistinnen für Sicherheitskontrollen an Flughäfen bestellen. Das ist jedoch nur auf Grundlage von § 16a Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) möglich, der diese sogenannte Beleihung genauer definiert. Passkontrollen gehören zum Beispiel nicht zu den übertragenen Befugnissen.

Darüber hinaus haben Angehörige privater Sicherheitsunternehmen nur die Rechte, die alle Menschen hierzulande haben. Dazu gehören etwa das Notwehr- und das Notstandsrecht sowie das Recht zur vorläufigen Festnahme bis zum Eintreffen der Polizei. Da also polizeiliche Aufgaben nur zum Teil und nur in Ausnahmefällen übertragbar sind, kann die Behörde auch nicht verkauft werden.

Unter anderem in den Kreisen der «Reichsbürger»-Szene kursieren immer wieder Behauptungen, die die staatliche Souveränität Deutschlands und seiner Abläufe in Frage stellen. Diese beruhen wahlweise auf Fehlinterpretationen oder sind – wie im vorliegenden Fall – erfunden.

(Stand: 13.12.2022)

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Definition von Exekutive (archiviert)

Polizeibeamte laut Statistischem Bundesamt (archiviert)

Beamte im öffentlichen Dienst (archiviert)

Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz (archiviert)

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (archiviert)

§ 63 Bundespolizeigesetz (archiviert)

§ 16a Luftsicherheitsgesetz (archiviert)

§ 32 Strafgesetzbuch (archiviert)

§ 34 Strafgesetzbuch (archiviert)

§ 127 Strafprozessordnung (archiviert)

dpa-Faktencheck zur Souveränität Deutschlands

dpa-Faktencheck zu Steuerpflicht

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