Angriffskrieg verherrlicht
Staatsanwaltschaft Landshut dementiert: Russin nicht abgeschoben
22.11.2022, 13:42 (CET), letztes Update: 25.11.2022, 10:07 (CET)
Polizei und Staatsanwaltschaft im bayerischen Landshut ermitteln seit Monaten im Fall einer Russin, die im Internet mehrfach den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verherrlicht haben soll. Nun gibt es angeblich eine neue Entwicklung in der Sache: Im Netz kursiert ein Video, auf dem eine blonde Frau im Gespräch mit Polizisten zu sehen ist. Dazu heißt es, die Frau, «die ständig ukrainische Flüchtlinge beleidigte und provokative Videos aufnahm», sei aus Deutschland abgeschoben worden.
Bewertung
Falsch. Die Russin hält sich weiter in Deutschland auf, wie die Staatsanwaltschaft Landshut mitteilte. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten und der Beleidigung dauern an.
Fakten
Die Russin, die den Krieg in der Ukraine verherrlicht haben soll, ist nicht abgeschoben worden. «Sie hält sich nach wie vor in Deutschland auf», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Abschiebungen von Deutschland nach Russland seien derzeit weiter ausgesetzt. Diese Regelung gilt seit mehreren Monaten. Auch in die Ukraine und nach Belarus werden keine Menschen abgeschoben.
Das Video, das angeblich die Abschiebung zeigen soll, ist nur wenige Sekunden lang; Auflösung und Tonqualität sind schlecht. Die Bundespolizei gab auf Anfrage von stern.de zunächst keine Auskunft zur Identität der Frau, bestätigte später aber, dass es sich im Video nicht um die Russin aus Landshut handle.
Gegen die 30-Jährige wird ermittelt, weil sie mehrfach in sozialen Netzwerken den russischen Einmarsch in die Ukraine befürwortet und glorifiziert haben soll. Bei einer Durchsuchung Mitte Oktober beschlagnahmten Ermittler in ihrer Wohnung drei Smartphones und ein Notebook. Die Auswertung der Dateien auf den Geräten dauere noch an, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ermittelt wird gegen sie wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten und der Beleidigung.
In der Pressemitteilung zur Durchsuchung vom 14. Oktober heißt es zwar, dass sich die Frau ohne gültige Erlaubnis in Deutschland aufhalte. Eine Abschiebung sei aber nicht erfolgt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nun.
(Stand: 22.11.2022)
Berichtigung
Im vierten Absatz, zweiter Satz wurde korrigiert: Landshut (statt: Landau).
Links
Screenshot aus angeblichem Abschiebungs-Video (archiviert)
«Stern»-Artikel vom 21.11.2022 (archiviert)
dpa-Meldung vom 14.10.2022 via sueddeutsche.de (archiviert)
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