Bafin ermittelt

Gefälschte Forbes-Website wirbt für Kryptowährung

13.9.2022, 10:47 (CEST)

Wer online nach Möglichkeiten der Geldanlage in Kryptowährungen sucht, der findet schnell Angebote dafür. Nicht immer sind Informationen und Anbieter seriös, wie dieses Beispiel zeigt.

Diverse Anbieter, diverse Coins, diverse Anlagetipps. Da kann schnell der Überblick verloren gehen. Ein angeblicher «Forbes»-Artikel berichtet nun über eine chinesische Kryptowährung, die über das Unternehmen «Yuan Pay Group» verkauft werden soll. Deutschland sei angeblich eines der ersten Länder, in dem der Coin bereits verkauft wird. Der Artikel erklärt die Nutzung des Portals und verspricht eine hohe Rendite.

Bewertung

Der «Forbes»-Artikel ist gefälscht. Es handelt sich um eine russische Seite, die Werbelinks zur Tradingplattform «Yuan Pay» setzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat 2021 Ermittlungen gegen den Betreiber «Yuan Pay Group» eingeleitet.

Fakten

Der Artikel steht nicht auf der Seite von «Forbes», sondern auf einer russischen Website, wie an der Domain-Endung zu erkennen ist. Auch den angeblichen Autoren namens «Shen Wei», der als Journalist für «Forbes» schreiben soll, findet man auf der offiziellen «Forbes»-Website nicht. Das Bild, das ihn zeigen soll, zeigt Shen Haixiong, derzeit Leiter der «China Media Group».

Die Seite versucht, die «Forbes»-Optik nachzubilden, allerdings gibt es diverse Abweichungen. So steht auf der offiziellen Seite der Name «Forbes» mittig in einem schwarzen Balken. Auf der Seite, die für die chinesische Kryptowährung wirbt, steht der Name des Magazins linksbündig - samt diverser Stichwörter wie «Milliardäre», «Innovation» oder auch «Leadership». Diese sind auf der echten Website nicht zu finden.

Das Titelbild des Artikels zeigt Angela Merkel mit Chinas Staatspräsident Xi Jinping. Das Foto entstand bei Merkels China-Besuch am 6. September 2019 - drei Jahre bevor der angebliche Coin also zum Verkauf angeboten werden soll.

Das Unternehmen «Yuan Pay», auf den im Artikel mit anschließender Anleitung zum Geldanlegen insgesamt sechs Mal verlinkt wird, hat auf mehreren scheinbar offiziellen Websites kein Impressum. Dabei müssen gewerblich genutzte Seiten laut Gesetz ein Impressum haben - mit Angaben wie der Postadresse und Kontaktmöglichkeiten.

Bereits 2021 leitete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Ermittlungen gegen die «Yuan Pay Group» ein, da die Seiten der Betreiber keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.

Auch rechnerisch ist den Erstellern des Artikels ein Patzer unterlaufen. So wirbt angeblich erst der chinesische Finanzminister mit einem Startpreis von lediglich einem Cent pro Coin. Später werden «etwa 13 000 offizielle Coins für 250 Euro» angeboten. Bei einem Preis von einem Cent müssten 13 000 Coins jedoch 130 Euro und damit knapp die Hälfte der geforderten Summe kosten.

Die Kommentarspalte des Artikels sollte ebenfalls skeptisch machen. Dort schreibt unter anderem eine Nutzerin mit dem Namen Amanda Karpinksi: «Oh Junge, ich würde gerne ein paar dieser Coins kaufen». Allerdings wurde dieser Kommentar zweimal gepostet - von ihr. Einmal mit einem Profil mit Foto, eins ohne.

(Stand: 12.9.2022)

Links

Ermittlungen der Bafin gegen Yuan Pay Group (archiviert)

Warnung der Bafin vor unerlaubten Geschäften (archiviert)

Telemediengesetz zur Impressungspflicht (archiviert)

Gefälschte Forbes-Website mit China-Coin-Artikel (archiviert)

Offizielle Forbes-Seite (archiviert)

Foto von Shen Hiaxiong (archiviert)

Bericht mit Foto von Merkel und Xi (archiviert)

Reisebericht der Bundesregierung mit Merkel-Foto (archiviert)

Archivierte «Yuan Pay Group»-Seite

Archivierte «Yuan Pay Group»-Seite 2

Facebook-Post (archiviert)

Facebook Post 2 (archiviert)

Facebook-Post 3 (archiviert)

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