Kein Impressum

Nutella-Test-Seite ist nicht seriös

29.08.2022, 14:05 (CEST), letztes Update: 29.08.2022, 14:18 (CEST)

Die allgemeine Teuerungsrate in Deutschland hält sich seit Monaten hartnäckig über der Marke von sieben Prozent - und ein Ende der hohen Inflation ist nicht in Sicht. Da klingt ein Angebot im Netz sehr verlockend: Auf der Seite «schokoladenbelohnung.com» werden angeblich «Produktrezensenten» für Nutella-Produkte gesucht. Sie werden demnach «belohnt, indem sie das getestete Produkt kostenlos behalten» dürfen. Auch in einem Youtube-Video wird für die Seite geworben.

Bewertung

Die Seite ist nicht seriös. Interessierte werden auf eine Gewinnspielseite weitergeleitet, auf der sie persönliche Daten angeben sollen. Diese werden dann an Werbetreibende weitergeleitet.

Fakten

Die Seite wirkt auf den ersten Blick vertrauenswürdig, denn unter dem Angebot finden sich vermeintliche Links zu «Bedingungen und Konditionen», «Datenschutzbestimmungen» und «Regeln für die Teilnahme». Doch klickt man darauf, passiert nichts. Wie man im Quelltext der Seite sehen kann, sind dort keine Adressen hinterlegt.

Gewerblich genutzte Seiten müssen jedoch laut Gesetz ein Impressum haben, das unter anderem eine Postadresse und Kontaktmöglichkeiten enthält. Also handelt es sich hier um kein seriöses Angebot.

Beantwortet man trotzdem die Fragen, wird man für seine «gute Arbeit» gelobt. Um die Produkte zu erhalten, muss man angeblich nur noch die Lieferdaten angeben. Unten auf der Seite sieht man ein vermeintliches «Facebook Kommentare Plugin» mit Zitaten von glücklichen Nutella-Fans. Facebook wird hier jedoch nur nachgeahmt, wie am Schreibfehler «Gefalt mir» deutlich wird. Zudem werden jedes Mal, wenn man die Seite aufruft, dieselben - angeblich wenig Minuten alten - Beiträge angezeigt.

Falls man sich auch davon nicht abschrecken lässt und auf «Weiter» klickt, findet man sich bei «aufstrich.belohnung24.com» wieder - und wird gleich um eine «Werbeeinwilligung» gebeten. Darin sind «Drittanbieter» verlinkt, an die Daten von Teilnehmern weitergegeben werden können. Angeblich kann man «selbst entscheiden, von welchem Unternehmen aus der Sponsorenliste» man Werbung erhalten möchte - doch nach dem «Link "abmelden" unter den Unternehmensangaben» sucht man vergeblich.

Verbraucherschützer und die Polizei warnen regelmäßig davor, bei dubiosen Gewinnspiel-Angeboten die eigene E-Mail-Adresse oder sonstige persönliche Daten weiterzugeben, auch weil diese Daten verkauft werden können.

(Stand: 29.8.2022)

Links

Gesetzliche Grundlage der Impressumspflicht

BMJV: Informationen zur Impressumspflicht (archiviert)

Verein «Deutschland sicher im Netz» zu Fake-Gewinnspielen (archiviert)

Polizei zu Fake-Gewinnspielen (archiviert)

Webseite (archiviert)

Youtube-Werbung

Gewinnspiel-Webseite (archiviert)

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