Befugnisse falsch dargestellt

Pandemie-Vereinbarung der WHO noch in Arbeit

6.7.2022, 17:20 (CEST)

Die WHO will künftig besser auf Pandemien reagieren. Wie das funktionieren soll, wird noch diskutiert. Das Vorhaben ist aber weder gescheitert, noch bedeutet es eine drohende Diktatur durch die WHO.

Vor der Jahreskonferenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Ende Mai 2022 in Genf kursierten bereits Falschinformationen über einen WHO-Plan zur Pandemieprävention. Dabei wurden vor allem die Befugnisse der WHO falsch dargestellt. Einen Monat nach der Konferenz heißt es nun in sozialen Medien: «Weltweiter Pandemie-Vertrag gescheitert!» Angeblich hatte die «westliche Welt» zuvor geplant, «die Souveränität der einzelnen Länder aufzugeben, um alle Entscheidungen unter die Vorherrschaft der WHO zu stellen» (archiviert). Dieses Vorhaben sei allerdings am Widerstand afrikanischer Staaten gescheitert. Stimmt das?

Bewertung

Die Mitglieder der WHO planen weiterhin, in denen nächsten Jahren eine Vereinbarung zur Pandemiebewältigung zu treffen. Ein möglicher Vertrag existiert nicht mal als Entwurf. Die WHO hat generell nicht die Kompetenzen, die Verfassungen ihrer Mitglieder zu untergraben oder die Souveränität der WHO-Mitgliedsländer abzuschaffen.

Fakten

Die Weltgesundheitsorganisation hat zwar vom 22. bis 28. Mai 2022 in Genf ihre jährliche Weltgesundheitsversammlung abgehalten. Ein «weltweiter Pandemie-Vertrag» stand dort jedoch nicht auf der Tagesordnung.

Die Mitgliedsländer planen in der Tat eine WHO-Vereinbarung zur Pandemiebewältigung. Doch sie existiert bisher nicht einmal als Entwurf. Vielmehr hat sie noch einen weiten Weg vor sich: Die 194 WHO-Mitglieder haben am 1. Dezember 2021 beschlossen, eine Übereinkunft zu treffen, um Pandemien künftig besser bewältigen zu können. Zur Debatte stehen etwa: bessere Werkzeuge, um Pandemien früh zu erkennen, neue Entscheidungsgremien und mehr Geld. Erst im Mai 2024 plant die WHO, die neue Vereinbarung oder einen Vertrag zu beschließen.

Es steht noch nicht einmal fest, ob der Vertrag auch ein Vertrag wird - also für alle Unterzeichnerstaaten verbindlich sein würde. Möglich wäre auch nur eine Resolution mit Empfehlungen. Die Europäische Union und rund 40 weitere Länder stehen hinter einer Vereinbarung als Vertrag. Die USA und China waren bislang skeptisch.

Jahreskonferenz befasste sich mit Internationalen Gesundheitsvorschriften

Schon jetzt hat die WHO durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations - IHR) von 2005 das Recht und die Pflicht, eine «gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite» zu erklären. Diese kann mit Empfehlungen - jedoch nicht verpflichtenden Weisungen - für restriktive Maßnahmen verbunden sein. Von diesem Recht hat die WHO bei der Covid-19-Pandemie Gebrauch gemacht. Am Ende entscheiden aber die Mitgliedsstaaten über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.

Änderungsvorschläge an den Internationalen Gesundheitsvorschriften standen auch tatsächlich auf der Tagesordnung der WHO-Jahreskonferenz Ende Mai. Die IHR zu ändern, wäre eine weitere Möglichkeit (neben einem Pandemie-Vertrag), um Pandemien schneller zu erkennen und zu bekämpfen. Der jetzige Vorschlag stammte von den USA. Es ging darin etwa um schärfere Vorschriften, um Gesundheitsnotfälle schneller zu melden und darauf zu reagieren.

Angenommen wurden die Änderungsvorschläge für die IHR nicht. Stattdessen einigten sich die Delegierten auf eine andere Änderung: Künftig sollen Änderungen an der IHR nicht innerhalb von 24 Monaten, sondern innerhalb von 12 Monaten in Kraft treten. Außerdem einigten sie sich darauf, in einer Arbeitsgruppe weitere Vorschläge für mögliche Änderungen an der IHR auszuarbeiten.

Missachtung von Länderverfassungen ist Erfindung

Grundsätzlich enthalten bindende WHO-Vereinbarungen stets Hinweise darauf, dass die Unterzeichnerstaaten das Abkommen im Rahmen ihrer nationalen verfassungsmäßigen Ordnung anwenden müssen. So ist es in Artikel 19 der WHO-Verfassung festgeschrieben. Das stellt im Grundsatz sicher, dass ein internationaler Vertrag Demokratie und Parlamente eines WHO-Mitglieds nicht aushebeln kann. Zweifelt das jemand in einem konkreten Fall an, könnten Verfassungsgerichte entscheiden.

Auch im Falle zukünftiger Abkommen kann also nicht alle Souveränität oder Exekutivgewalt auf die Weltgesundheitsorganisation übertragen werden. «Unser Mandat ist zu 100 Prozent bestimmt von den Mitgliedsstaaten und worauf sie sich einigen», sagte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesu. Die WHO-Verfassung von 1948 wie auch der aktuelle Vorschlag für eine Pandemievereinbarung bedeute nicht, dass die WHO die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten untergrabe.

(Stand: 5.7.2022)

Links

dpa-Faktencheck «WHO-Mitglieder bestimmen Regeln gemeinsam - Missachtung von Länderverfassungen ist Erfindung»

Infoseite zur diesjährigen Weltgesundheitsversammlung

Vorläufige Tagesordnung (archiviert)

Beschluss der WHO zum Plan der Pandemievereinbarung vom Dezember 2021 (archiviert)

dpa-Faktencheck «Tragweite des geplanten Pandemie-Vertrages wird überschätzt - WHO kann Demokratien nicht entmachten»

dpa-Hintergrundbericht über geplante Pandemievereinbarung (archiviert)

Internationale Gesundheitsvorschriften auf der Seite der WHO (archiviert)

Änderungsvorschläge der USA (archiviert)

Informationen über Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften, damit künftige Änderungen schneller in Kraft treten können (archiviert)

Informationen über die Abstimmung zur weiteren Arbeit an einer Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (archiviert)

WHO-Verfassung mit Artikel 19 (archiviert)

Stellungnahme des WHO-Generaldirektors vor der Weltgesundheitsversammlung (archiviert)

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (archiviert)

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