Asylsuchende erhalten weniger
Der Status von ausländischen Staatsbürgern entscheidet über die Höhe der staatlichen Leistungen
28.6.2022, 11:54 (CEST)
Immer mehr Menschen fliehen vor Gewalt und werden von Kriegen aus ihren Herkunftsländern vertrieben. Auch nach Deutschland sind in den letzten Jahren viele Menschen geflüchtet und haben dann auch Anspruch auf eine grundlegende Unterstützung durch den deutschen Staat. Auf Facebook wird aber behauptet, ausländische Staatsbürger würden im Gegensatz zu deutschen sogar Versicherungen, Wohnraum und den Führerschein kostenlos erhalten.
Bewertung
Das ist falsch. Der Status von ausländischen Staatsbürgern entscheidet über die Höhe der staatlichen Leistungen. Diese übersteigen in keinem Fall die Leistungen des Arbeitslosengeld II («Hartz IV»).
Fakten
Ausländische Staatsbürger können verschiedene Aufenthaltstitel in Deutschland haben. Kommen Menschen nach Deutschland, um Asyl zu beantragen, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz die staatlichen Leistungen, die sie während des Asylverfahrens in Deutschland erhalten. Die einzelnen Leistungen sind dann abhängig von dem Status, den die Asylsuchenden haben.
Alleinstehende Asylsuchende, die in einer Sammelunterkunft untergebracht sind, erhalten vom Staat monatlich insgesamt 330 Euro. 183 Euro für den «notwendigen Bedarf», der beispielsweise Ausgaben für Nahrungsmittel, Bekleidung und Unterkunft abdecken soll. Zusätzlich erhalten die Asylbewerberinnen und Asylbewerber 147 Euro für den «notwendigen persönlichen Bedarf», der Ausgaben für Freizeit und Kommunikation beinhaltet. Menschen, die in einer eigenen Unterkunft wohnen erhalten derzeit insgesamt 367 Euro monatlich. 204 Euro für den «notwendigen Bedarf» und 163 Euro für den «notwendigen persönlichen Bedarf».
Zum Vergleich: Das Arbeitslosengeld II («Hartz-IV») für Alleinstehende liegt aktuell - Stand Juni 2022 - bei 449 Euro pro Monat. Zusammengerechnet liegen die staatlichen Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber also deutlich unter den Leistungen des Arbeitslosengeld II. Hinzu kommt bei ihnen ein eingeschränkter Anspruch auf medizinische Leistungen.
Geflüchtete, deren Asylstatus anerkannt wurde, können in Deutschland einer Beschäftigung nachgehen und haben somit auch Anspruch auf andere Sozialleistungen. Dies beinhaltet dann auch das Arbeitslosengeld II («Hartz-IV»). Sie erhalten also nicht mehr, aber auch nicht weniger als deutsche Staatsbürger.
Menschen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben der Richtlinie über die Unionsbürgerschaft von 2014 zufolge grundsätzlich Anspruch auf «die gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats». Das gilt auch für Sozialleistungen.
Hierfür muss aber zuvor in der Regel ein mindestens einjähriges, versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in Deutschland bestanden haben. Sonst erhalten EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland der aktuellen Rechtsprechung zufolge erst nach fünfjährigem Aufenthalt einen Anspruch auf Sozialleistungen durch den deutschen Staat.
Die Behauptung, ausländische Staatsbürger würden diverse andere Sachleistungen (Führerschein, Versicherungen, Wohnraum, etc.) erhalten, lässt sich möglicherweise damit erklären, dass die Arbeitsagentur unter bestimmten Umständen im Rahmen des Arbeitslosengeld II auch Sachleistungen in dieser Form erbringt. Die Kosten für den Wohnraum und die essentiellen Versicherungen werden in der Regel durch die Arbeitsagentur gedeckt. Die Ausgaben für einen Führerschein können unter bestimmten Bedingungen übernommen werden, wenn sich daraus ein Arbeitsverhältnis ergeben könnte. Diese Leistungen werden aber unabhängig von der Staatsbürgerschaft vergeben, also in so einem Fall selbstverständlich auch für deutsche Staatsbürger.
(Stand: 27.6.2022)
Links
Informationen zu Sozialeistungen für EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland (archiviert)
Das Asylbewerberleistungsgesetz (archiviert)
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Leistungen für Asylsuchende (archiviert)
Eingeschränkte medizinische Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber (archiviert)
Informationen zum Arbeitslosengeld II («Hartz-IV») (archiviert)
Informationen zu Arbeitslosengeld und Asylsuchenden (archiviert)
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