WHO-Mitglieder bestimmen Regeln gemeinsam - Missachtung von Länderverfassungen ist Erfindung

19.5.2022, 13:17 (CEST)

Im Laufe der nächsten Jahre wollen die Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ein Abkommen zur besseren Bewältigung von Pandemien beschließen. Auch auf der WHO-Versammlung in Genf in der kommenden Woche (22. bis 28. Mai 2022) wird es um weltweite Gesundheitsnotfälle gehen. Die Vorhaben der WHO werden im Netz in drastischen Worten dargestellt: «Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll zur ultimativen und einzigen gesundheitspolitischen Weltregierung werden. Alle Exekutivgewalt wird demnach von den Nationalstaaten auf die WHO übertragen werden und damit wird die Souveränität der Nationalstaaten abgeschafft», heißt es in einem Blogbeitrag. Auf Facebook verbreitet sich die Behauptung, am 27. Mai 2022 werde «über die Hoheit der WHO über alle Länderverfassungen im Gesundheits- oder Klimanotstand abgestimmt». Kann an diesen Spekulationen etwas dran sein?

Bewertung

Die Behauptungen sind falsch. Weder wird die Souveränität der WHO-Mitgliedsländer abgeschafft, noch hat die Weltgesundheitsorganisation die Kompetenzen, die Verfassungen ihrer Mitglieder zu untergraben.

Fakten

Schon jetzt hat die WHO durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften («International Health Regulations») von 2005 das Recht und die Pflicht, eine «gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite» zu erklären. Diese kann mit Empfehlungen - jedoch nicht verpflichtenden Weisungen - für restriktive Maßnahmen verbunden sein. Von diesem Recht hat die WHO bei der Covid-19-Pandemie Gebrauch gemacht. Am Ende entscheiden aber die Mitgliedsstaaten über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.

Ähnliche WHO-Vereinbarungen enthalten stets Hinweise darauf, dass die Unterzeichnerstaaten das Abkommen im Rahmen ihrer nationalen verfassungsmäßigen Ordnung anwenden müssen. So ist es in Artikel 19 der WHO-Verfassung festgeschrieben. Das stellt im Grundsatz sicher, dass ein internationaler Vertrag Demokratie und Parlamente eines WHO-Mitglieds nicht aushebeln kann. Zweifelt das jemand in einem konkreten Fall an, könnten Verfassungsgerichte entscheiden.

Auch im Falle zukünftiger Abkommen kann also nicht alle Souveränität oder Exekutivgewalt auf die Weltgesundheitsorganisation übertragen werden. «Unser Mandat ist zu 100 Prozent bestimmt von den Mitgliedsstaaten und worauf sie sich einigen», sagte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesu am Dienstag in Genf. Die WHO-Verfassung von 1948 wie auch der aktuelle Vorschlag für eine Pandemievereinbarung bedeute nicht, dass die WHO die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten untergrabe.

Die geplante WHO-Pandemievereinbarung existiert bisher zudem nicht einmal als Entwurf. Vielmehr hat sie noch einen sehr weiten Weg vor sich: Die 194 WHO-Mitglieder haben am 1. Dezember 2021 beschlossen, eine Übereinkunft zu treffen, um Pandemien künftig besser bewältigen zu können. Zur Debatte stehen etwa: bessere Werkzeuge, um Pandemien früh zu erkennen, neue Entscheidungsgremien und mehr Geld. Erst im Mai 2024 plant die WHO, die neue Vereinbarung oder einen Vertrag zu beschließen.

Wie dieser genau aussehen wird, ist derzeit völlig offen. Es steht noch nicht einmal fest, ob der Vertrag auch ein Vertrag wird - also für alle Unterzeichnerstaaten verbindlich sein würde. Möglich wäre auch nur eine Resolution mit Empfehlungen. Die Europäische Union und rund 40 weitere Länder stehen hinter einer Vereinbarung als Vertrag. Die USA und China waren bislang skeptisch.

Vom 22. bis 28. Mai 2022 hält die WHO ihre jährliche Weltgesundheitsversammlung in Genf ab. Das Thema Pandemievertrag steht dabei aber gar nicht auf der Tagesordnung: Die Verhandlungsgruppe soll erst in zwei Jahren über ihre Ergebnisse berichten, wie WHO-Chefjurist Steven Solomon jüngst in Genf erklärte.

Stattdessen wird auf Tagung in der Schweiz über Änderungsvorschläge für die Internationalen Gesundheitsvorschriften diskutiert. Sie zu ändern, wäre eine weitere Möglichkeit, um Pandemien schneller zu erkennen und zu bekämpfen. Der jetzige Vorschlag stammt von den USA. Es geht darin etwa um schärfere Vorschriften, um Gesundheitsnotfälle schneller zu melden und darauf zu reagieren.

Doch auch die Tragweite dieses US-Antrags wird irreführend dargestellt: Ob die WHO-Mitglieder die Änderungsvorschläge in der Form während der Weltgesundheitsversammlung annehmen, ist noch unklar. Wahrscheinlicher sind Expertinnen und Experten zufolge, mit denen die Deutsche Presse-Agentur (dpa) sprach, weitere Diskussionen und Änderungsanträge. Denn am Ende müssen die Länder sich einig sein. Die WHO stelle das dar, «was die souveränen 194 Mitgliedsstaaten wollen, das sie ist», sagte Generaldirektor Tedros.

(Stand: 18.05.2022)

Links

Internationale Gesundheitsvorschriften auf der Seite der WHO (archiviert)

WHO-Verfassung mit Artikel 19 (archiviert)

Stellungnahme des WHO-Generaldirektors vor der Weltgesundheitsversammlung (archiviert)

Beschluss der WHO zum Plan der Pandemievereinbarung vom Dezember 2021 (archiviert)

dpa-Faktencheck «Tragweite des geplanten Pandemie-Vertrages wird überschätzt - WHO kann Demokratien nicht entmachten»

dpa-Hintergrundbericht über geplante Pandemievereinbarung (archiviert)

Infoseite zur diesjährigen Weltgesundheitsversammlung

Vorläufige Tagesordnung (archiviert)

Änderungsvorschläge der USA (archiviert)

Blogbeitrag mit der Behauptung (archiviert)

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (archiviert)

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com