Renteneintrittsalter ist für alle gleich - Mail an Jobcenter erfunden
19.5.2022, 10:16 (CEST), letztes Update: 19.5.2022, 13:49 (CEST)
Wut auf eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe entsteht oft daraus, dass Menschen denken, jemand würde besser behandelt als die Allgemeinheit. Dieses Gefühl bedient auch ein Gerücht, das offenbar Neid auf ukrainische Flüchtlinge schüren soll: Angeblich könnten demzufolge Menschen aus der Ukraine in Deutschland schon bis zu zehn Jahre früher in den Ruhestand gehen als Deutsche - und eine deutsche Rente kassieren. Ohne Belege wird das in Posts auf Facebook behauptet (archiviert).
Bewertung
Das stimmt nicht. Für eine deutsche Rente gilt für Menschen aus der Ukraine dasselbe Eintrittsalter wie für alle anderen. Einen Anspruch auf eine Rente in Deutschland haben sie nur, wenn sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Fakten
Grundsätzlich zahlt jeder Mensch, der in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgeht, in die Rentenkasse ein. Damit erwerben auch Ausländer wie ukrainische Staatsbürger Rentenansprüche in Deutschland. Für Menschen aus der Ukraine gilt dabei aber die sogenannte «allgemeine Wartezeit von fünf Jahren». Das heißt, erst wenn sie fünf Jahre Beiträge bezahlt haben, können sie auch eine Rente beziehen.
Diese Wartezeit gilt für alle Ausländer, die nicht entweder aus EU-Staaten oder aus Ländern stammen, mit denen Deutschland ein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Mit der Ukraine wurde zwar ein entsprechendes Abkommen ausgehandelt. Es ist bislang jedoch nur vom Deutschen Bundestag, aber noch nicht vom Parlament in Kiew ratifiziert worden, wie die Deutsche Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte.
Doch auch nach der Ratifizierung wird für Ukrainer beim Bezug einer deutschen Rente dasselbe Renteneintrittsalter gelten wie für deutsche Staatsbürger. Das bestätigte der dpa auch die Deutsche Rentenversicherung: «Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert - je nach Art der Altersrente - zwischen 63 und 67 Jahren.»
Von Unkenntnis der deutschen Sozialsysteme zeugt auch die Behauptung, die angebliche Sonderregelung sei den Mitarbeitern in den Jobcentern mitgeteilt worden. Mit der Auszahlung von Renten haben die der Bundesagentur für Arbeit unterstellten Jobcenter nichts zu tun. Die Agentur teilte der dpa dementsprechend auch mit, sie habe «hierzu keine E-Mail-Weisung veröffentlicht».
(Stand: 18.5.2022)
Links
Post auf Facebook (archiviert)
Deutsche Rentenversicherung zu Rentenansprüchen von Ausländern (archiviert)
Bestehende Sozialversicherungsabkommen bei der Deutschen Rentenversicherung (archiviert)
Deutsche Rentenversicherung zum Stand des Sozialversicherungsabkommens mit der Ukraine (archiviert)
Sozialversicherungsabkommen mit der Ukraine im Bundesgesetzblatt (archiviert)
Informationen zum Stand des Abkommens bei der Techniker Krankenkasse(archiviert)
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