Biontech-Bericht bekräftigt Schutzwirkung des Corona-Impfstoffs

26.04.2022, 15:29 (CEST)

Der Corona-Impfstoff BNT162b2 von Biontech wurde weltweit millionenfach verimpft. In den sozialen Medien kursiert nun ein Screenshot, in dem das Unternehmen angeblich einräumt, dass es möglicherweise keinen Nachweis für «eine ausreichende Wirksamkeit oder Sicherheit unseres COVID-19-Impfstoffs» erbringen kann. Damit sei eine dauerhafte Zulassung des Produktes fraglich (archiviert). Zweifelt Biontech an der Wirksamkeit des eigenen Corona-Impfstoffs?

Bewertung

Biontech steht hinter seinem Corona-Impfstoff und ist von dessen Wirksamkeit überzeugt, wie aus dem genannten Bericht hervorgeht. Bei dem zitierten Satz handelt es sich um einen von der Börsenaufsicht vorgeschriebenen Warnhinweis, durch den mögliche Schadenersatzklagen von Investoren vermieden werden sollen.

Fakten

Die Aussagen stammen aus einem am 30. März 2022 auf der Webseite von Biontech veröffentlichten Bericht an die US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission/SEC). Dort heißt es auf Seite 6: «We may not be able to demonstrate sufficient efficacy or safety of our COVID-19 vaccine and/or variant-specific formulations to obtain permanent regulatory approval in the United States, the United Kingdom, the European Union, or other countries where it has been authorized for emergency use or granted conditional marketing approval.»

Ein solcher Bericht muss jährlich von ausländischen Aktiengesellschaften in den USA vorgelegt werden. Der insgesamt 700 Seiten umfassende Bericht beginnt mit einem Warnhinweis (Cautionary Statements) hinsichtlich zukunftsgerichteter Aussagen (forward-looking statements) der Geschäftsführung. Diese Warnhinweise sind von der Börsenaufsicht detailliert vorgeschrieben, um mögliche Schadenersatzklagen von Investoren zu vermeiden.

Im Bericht von Biontech an die US-Börsenaufsicht führt diese Vorschrift dazu, dass ein erheblicher Teil des Textes der Schilderung von denkbaren Risiken für das Geschäftsergebnis dient. Zu den Unwägbarkeiten, die in dem Papier (ab Seite 4) aufgeführt werden, gehört auch die Konkurrenz anderer Impfstoffe und deren Effizienz, Kosten, Transport- und Lagermöglichkeiten, Sicherheit, Nebenwirkungen und Dauerhaftigkeit der Immunantwort.

Die Absicht der Warnhinweise bei in die Zukunft gerichteten Aussagen ist daher eine juristische: Nämlich möglichst alle nur denkbaren Risiken für die geschäftliche Entwicklung darzustellen und festzuhalten, damit Investoren über sämtliche mögliche Risiken informiert sind.

So heißt es beispielsweise, wichtige Faktoren, die die Geschäftsergebnisse anders als bisher angenommen beeinflussen könnten, seien beispielsweise die Höhe der Einnahmen aus dem Covid-19-Impfstoff, die Preisverhandlungen mit Regierungen, Versicherern und anderen Kunden sowie ganz generell «das Ausmaß, in dem ein Covid-19-Vakzin in der Zukunft weiterhin nötig sein wird».

Tatsächlich verweist das Unternehmen (beispielsweise auf Seite 91) auf das «hohe Schutzniveau» der Impfung sowohl gegen die ursprünglichen Varianten als auch gegen die Omikron-Variante: «BNT162b2 offers a high level of protection against variants of concern, including Alpha, Beta, and Delta. Recent laboratory studies demonstrated that three doses of BNT162b2 neutralize the SARS-CoV-2 Omicron variant.»

(Stand: 25.4.2022)

Links

Biontech-Bericht an US-Börsenaufsicht (archiviert)

US-Börsenaufsicht zu zukunftsorientierten Angaben (archiviert)

US-Handelsgesetz (archiviert)

Webseite Accountingtools über zukunftsorientierte Angaben (archiviert)

Facebook Post (archiviert)

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