Impf-Passus bereits seit rund 15 Jahren im ADAC-Versicherungsvertrag

27.01.2022, 11:59 (CET)

Corona-Impfungen sind sicher. Es treten zwar regelmäßig typische Impfreaktionen wie Fieber oder Kopfschmerzen auf, doch schwere Nebenwirkungen sind sehr selten. Trotzdem sorgen sich Nutzer im Internet, wer im Fall des Falles haftbar ist. Auf Facebook wird der Screenshot einer ADAC-Seite geteilt (hier archiviert), in dem markiert ist, dass die Unfallversicherung nicht bei «Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen» haftet. Oft heißt es dazu, der ADAC habe angeblich seine Versicherungsbedingungen geändert oder angepasst. Aber stimmt das?

Bewertung

Der Passus der Unfallversicherung wurde «nicht wegen der aktuell diskutierten Corona-Impfpflicht aufgenommen», sondern er ist bereits seit 2007 Teil des Vertrags, so der ADAC. Grundsätzlich gilt: Für gesundheitliche Schäden aufgrund der Corona-Impfung haftet der Staat.

Fakten

Dass der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) nicht für «Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen» haftet, gilt bereits seit 2007, wie der ADAC auf Twitter klarstellte. Er hat dies also nicht im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen geändert.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläuterte zudem bereits Anfang 2021, dass Unfallversicherungen Impfschäden nicht standardmäßig mitversicherten. Versicherungen böten demnach teilweise Schutz für Schäden bestimmter Impfungen an. Das hänge vom Versicherungsvertrag ab.

Bleibende gesundheitliche Schäden nach Impfungen sind grundsätzlich sehr selten. Treten sie dennoch auf, gilt für die Covid-Impfung nach dem Infektionsschutzgesetz, «dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht». Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hat das bereits in einem Faktencheck erklärt.

Die Verbraucherzentrale rät allgemein von Unfallversicherungen ab, die nur für gesundheitliche Folgen von Corona-Impfungen aufkommen sollen. Sie weist ebenfalls darauf hin, dass Geschädigte Ansprüche gegenüber dem Staat nach dem Bundesversorgungsgesetz haben könnten.

(Stand: 27.01.2022)

Links

ADAC auf Twitter 1 (archiviert)

ADAC auf Twitter 2 (archiviert)

GDV-Stellungnahme (archiviert)

dpa-Faktencheck zu Impfschäden

Bundesgesundheitsministerium zur Haftung (archiviert)

Infektionsschutzgesetz (archiviert)

dpa-Faktencheck zur Haftung

Verbraucherzentrale zu Corona-Versicherungen (archiviert)

Facebook-Post (archiviert)

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com