Schweiz hat Corona-Genesenenstatus wieder verkürzt

21.1.2022, 16:22 (CET)

In Deutschland wird darüber debattiert, wie lange Menschen nach einer Corona-Infektion als Genesen gelten sollen - nachdem das Robert Koch-Institut für Deutschland dazu neue Vorgaben gemacht und den Zeitraum auf 90 Tage verkürzt hat. Dabei wird auch auf die Schweiz verwiesen, wo angeblich «der Genesenen-Status von 6 auf 12 Monate verlängert» wird, wie es auf Facebook (archiviert) behauptet wird. Ist das korrekt?

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Die Information ist veraltet. Die Schweizer Behörden haben die Gültigkeit des dortigen Genesenenzertifikats - wie auch des Impfzertifikats - Mitte Januar wieder auf neun Monate verkürzt.

Fakten

Das Sharepic auf Facebook geht vermutlich zurück auf eine Änderung, die der Schweizer Bundesrat am 3. November 2021 beschlossen hat. Damit wurde die Gültigkeitsdauer des Schweizer Covid-Zertifikats für von Corona Genesene von sechs auf zwölf Monate verlängert.

Am 19. Januar 2022 beschloss der Bundesrat allerdings eine erneute Anpassung des Zeitraums. Ab Ende des Monats sollen sowohl Impf- als auch Genesenennachweise nur noch 270 Tage, also rund neun Monate gültig sein. Ziel ist offenbar eine Anpassung an Regeln in der Europäischen Union: «Damit bleibt das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt», heißt es in einer Mitteilung des Bundesrats.

Die EU-Kommission hatte am 21. Dezember die Gültigkeit von Corona-Impfnachweisen auf neun Monate begrenzt, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich eine Auffrischungsimpfung geben lassen. Für Genesenenzertifikate gibt es in den EU-Ländern hingegen verschiedene Zeiträume. Österreich etwa gibt ihn mit sechs Monaten an. In Deutschland hat das Robert Koch-Institut den Zeitraum am 17. Januar auf 90 Tage, also drei Monate begrenzt, was Kritik hervorgerufen hatte.

Über die Pläne in der Schweiz, die Gültigkeitsdauer auf 270 Tage zu beschränken, hatten Schweizer Medien bereits einige Tage zuvor berichtet - etwa der Schweizer Rundfunk SRF am 12. Januar. Entschieden wurden die Änderungen zusammen mit weiteren Corona-Maßnahmen dann eine Woche später.

In der Schweiz gibt es eine Besonderheit beim Genesenenstatus: Er kann, anders als in Deutschland, auch über einen Antikörpertest erlangt werden. In diesem Fall müssen jedoch alle 90 Tage erneut Antikörper nachgewiesen werden. Ist die Infektion hingegen mit einem PCR-Test bestätigt worden, gilt der Nachweis ohne weitere Tests für zwölf Monate - beziehungsweise ab Ende Januar für 270 Tage. In Deutschland werden ausschließlich positive PCR-Testergebisse akzeptiert.

Generell empfehlen die Schweizer Behörden auch Genesenen die Impfung «innerhalb von drei Monaten nach der Infektion». Wie lange man nach einer Infektion vor einer erneuten Ansteckung geschützt sei, sei nicht bekannt, so das Bundesamt für Gesundheit.

Mit dem in der Schweiz verwendeten Zertifikat können neben einer überstandenen Infektion auch der Impfstatus und aktuelle Testergebnisse nachgewiesen werden - es handelt sich also um einen 3G-Nachweis. In einer Volksabstimmung hatte eine Mehrheit der Schweizer Ende November dafür gestimmt, weiter auf das Zertifikat zu setzen.

(Stand: 20.1.2022)

Links

Mitteilung des Schweizer Bundesrats vom 3.11.2021 (archiviert)

Mitteilung vom 19.1.2022 (archiviert)

EU-Kommission zur Verkürzung bei Impfnachweisen (21.12.2021) (archiviert)

Informationen zur Gültigkeitsdauer in Österreich (archiviert)

RKI über Genesenennachweise (17.1.2022) (archiviert)

Kommentar von ntv mit Kritik am RKI (20.1.2022) (archiviert)

SRF über Pläne des Bundesrats für Verkürzung (12.1.2022) (archiviert)

FAQ des Schweizer Bundesamts für Gesundheit zum Covid-Zertifikat (archiviert)

Impfempfehlung des Bundesamts (archiviert)

Informationen zum Schweizer Covid-Zertifikat (archiviert)

«swissinfo.ch» über Ergebnis der Volksabstimmung (28.11.2021) (archiviert)

Beitrag auf Facebook (archiviert)

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