Kein Lastenausgleich vorgesehen - neues Sozialgesetz falsch ausgelegt

19.01.2022, 16:56 (CET)

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs hat der deutsche Staat im Rahmen des sogenannten Lastenausgleichs vorhandenes Vermögen umverteilt: Von Menschen, die von den Kriegsfolgen weniger stark betroffen waren hin zu jenen, die viel verloren hatten. Ein Onlinemagazin (archiviert) behauptet, dass durch die Neuregelung des sozialen Entschädigungsrechts und eine Änderung im Lastenausgleichsgesetz in Zukunft eine entsprechende Umverteilung von Vermögen «für die Entschädigung von Impfgeschädigten» möglich sei. Ist diese Interpretation der getroffenen Neuregelungen korrekt?

Bewertung

Nein. Durch das neu geschaffene Sozialgesetzbuch SGB XIV können ab 2024 zwar neben Terror- und Weltkriegsopfern sowie ehemaligen Zivildienstleistenden auch «durch Schutzimpfungen Geschädigte» Leistungen erhalten. Die Änderungen im Lastenausgleichsgesetz ermöglichen aber keine Umverteilung von Vermögen der Bürger in diese Richtung. Sie klären lediglich, in welchen Fällen Leistungen durch den Lastenausgleich möglich sind und in welchen Fällen durch andere Leistungen entschädigt wird. Der Artikel enthält außerdem diverse andere Falschbehauptungen.

Fakten

Das neu geschaffene SGB XIV wird mit dem «Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts» eingeführt, regelt das «Soziale Entschädigungsrecht» neu und bündelt die bislang auf diverse andere Gesetze verteilten Vorschriften dazu. Es ist am 12. Dezember 2019 verabschiedet worden und wird am 1. Januar 2024 Gültigkeit erlangen. Das Gesetz definiert Aufgaben und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung in §1 (S.4) wie folgt:

«Die Soziale Entschädigung unterstützt Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen.» Zu diesen Ereignissen zählen neben Gewalttaten, Kriegsfolgen und Ereignissen im Zusammenhang mit dem Zivildienst auch Schutzimpfungen.

Im SGB XIV geht es also tatsächlich auch um die Entschädigung von Menschen, die durch Impfungen Schäden erlitten haben. Falsch ist aber, dass diese Menschen im Rahmen des sogenannten «Lastenausgleichs» entschädigt werden sollen. Im Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts gibt es diverse Bezüge auf andere Gesetze, so auch zum Lastenausgleichsgesetz. Das liegt daran, dass es viele verschiedene Vorschriften berührt, die bislang anderswo geregelt sind.

Die im Lastenausgleichsgesetz betroffenen Bereiche sind § 276 «Krankenversorgung, Pflegeversicherung» und § 292 «Verhältnis zur Sozialhilfe, zur Kriegsopferfürsorge sowie zur Arbeitslosenversicherung und zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts», die Änderungen sind im Gesetzestext auf Seite 49 angegeben.

In § 276 geht es darum, dass man keinen Anspruch auf Krankenversorgung nach dem Lastenausgleichsgesetz hat, wenn man bereits Anspruch auf Leistungen nach dem «Bundesversorgungsgesetz mit Ausnahme der Vorschriften über die Kriegsopferfürsorge» hat. Der zitierte Teil wird ersetzt durch «Fünften Kapitel oder nach dem § 143 oder nach § 151 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch», damit auch nach der Neuregelung klar ist, dass entweder nach dem Lastenausgleichsgesetz oder nach dem neuen SGB XIV Ansprüche bestehen.

In § 292 wird ebenfalls an diversen Stellen der Bezug zu dem neuen Gesetzbuch hergestellt. In der Überschrift wird etwa das Wort «Kriegsopferfürsorge» durch die Wörter «Sozialen Entschädigung» ersetzt, an diversen anderen Stellen werden vergleichbare Änderungen vorgenommen. Auch hier geht es darum, klarzustellen, wann Ansprüche nach dem neuen SGB XIV gelten und wann nach dem Lastenausgleichsgesetz.

Die Möglichkeit, einen Lastenausgleich im Sinne einer Vermögensabgabe durchzuführen ist an anderen Stellen im Lastenausgleichsgesetz geregelt, nämlich in den Paragraphen 16 bis 197. Sie sind von der Einführung des SGB XIV nicht betroffen. Ein Lastenausgleich zugunsten von Impfungen Geschädigter ist in dem Gesetz nicht vorgesehen.

Es gab unabhängig davon zwar theoretische Überlegungen, eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzuführen. Das hatte aber nichts mit Schäden durch Impfungen zu tun und wurde auch nicht umgesetzt. Der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hatte in einem Gutachten «erhebliche Zweifel» (S.12), dass sich eine solche Abgabe verfassungsrechtlich rechtfertigen lasse, aus finanzwissenschaftlicher Sicht erwartete der Beirat «erhebliche Schäden».

Der Artikel in dem Online-Magazin liegt nicht nur in seiner zentralen Behauptung falsch, er enthält auch diverse andere Falschbehauptungen, im Folgenden einige Beispiele:

So wird etwa behauptet, dass die amerikanische Seuchenschutzbehörde CDC seit Jahresbeginn den PCR-Test zum Nachweis einer Corona-Infektion nicht mehr zulasse. Als Beleg dient ein sogenannter «Lab Alert» der CDC vom Juli 2021. Die Behörde selbst hat kurz danach in einem zweiten «Lab Alert» klargestellt, dass es nur um einen bestimmten, selbst entwickelten PCR-Test geht, der nicht mehr verwendet werden soll. Grundsätzlich werden demnach weiter PCR-Tests verwendet. Es lege auch - anders als im Artikel behauptet - ausdrücklich nicht daran, dass der Test nicht zwischen SARS-Cov-2- und Influenza-Viren unterscheiden könne.

Auch spricht der Artikel von «fast 1 Million Impfnebenwirkungen» laut Zahlen der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA. Bei den EMA-Zahlen handelt es sich aber lediglich um Verdachtsmeldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung. Darauf weist die EMA ausdrücklich hin: «Angaben zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen dürfen nicht so verstanden werden, als hätte das Arzneimittel oder der Wirkstoff die beobachtete Wirkung verursacht oder als sei das Arzneimittel oder der Wirkstoff nicht sicher in der Anwendung.»

Anders als behauptet, ist auch kein Europäischer Fonds für Opfer von Impfschäden geplant, wie die dpa bereits in einem anderen Faktencheck zeigte. Lediglich eine einzelne Abgeordnete hatte in einem Entschließungsantrag einen solchen Fonds gefordert.

(Stand: 17.1.2022)

Links

Artikel bei uncutnews.ch (archiviert)

«Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im Bundesgesetzblatt» (archiviert)

§ 276 des «Gesetzes über den Lastenausgleich» (archiviert)

§ 292 des «Gesetzes über den Lastenausgleich» (archiviert)

§ 3 des «Gesetzes über den Lastenausgleich» (archiviert)

Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums zu einer Vermögensabgabe aufgrund der Corona-Krise (archiviert)

Lab Alert des CDC zu PCR-Test vom 21.7.2021 (archiviert)

Lab Alert mit Klarstellung zu PCR-Tests vom 2.8.2021 (archiviert)

EMA-Erklärung zu Datenbank mit Verdachtsfällen (archiviert)

dpa-Faktencheck zu Entschließungsantrag für Entschädigungsfond

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com