Brief bezieht sich auf alte Versicherung von vor der Corona-Pandemie

13.01.2022, 11:00 (CET)

In den Sozialen Netzwerken wird vermehrt ein Schreiben geteilt, in dem ein Versicherer darauf hinweist, dass «Gesundheitsschäden durch die Corona-Schutzimpfung (...) leider nicht mitversichert» sind. Daraus schlussfolgern Nutzerinnen und Nutzer, dass Versicherungsgesellschaften wohl Risiken der Corona-Impfung kennen, die der Bevölkerung offenbar verschwiegen würden. Aber stimmt das so?

Bewertung

Zu diesem Schreiben fehlt der Kontext. Dieser Brief der Haftpflichtkasse bezieht sich auf Produkte, die vor der Corona-Pandemie angeboten wurden, wie der Versicherer der dpa bestätigte. Nur aus diesem Grund sind dort von Corona-Impfungen verursachte Schäden nicht enthalten.

Fakten

Die Versicherung Die Haftpflichtkasse, von der das verbreitete Schreiben stammt, hat den Versicherten nach eigenen Angaben in dieser Produktklasse ein Umstellungsangebot unterbreitet. Um die Kundinnen und Kunden gegen potenzielle Impfschäden infolge der Corona-Impfung abzusichern, würden neue Produkte angeboten: «Gesundheitsschäden durch die Corona-Schutzimpfung sind hierin mitversichert», teilte die Kasse der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mit.

Grundsätzlich haftet der Staat für etwaige gesundheitliche Schäden nach einer Corona-Impfung, solange diese gemäß der Zulassung erfolgte. «Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde in § 60 IfSG klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht», schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetseite. Bei Impfschäden greifen Regeln des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz).

Das Robert Koch-Institut (RKI) unterscheidet zwischen Impfreaktionen, Impfkomplikationen und Impfschäden. Die meisten Nebenwirkungen nach der Corona-Impfung sind leicht und gehen nach wenigen Tagen von selbst wieder weg. Schwerwiegendere Nebenwirkungen können auftreten, sind aber extrem selten und müssen dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Einen Impfschaden definiert das Bundesjustizministerium wie folgt: «Die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.» Das Versorgungsamt im jeweiligen Bundesland beurteilt, ob ein Impfschaden vorliegt.

Die Krankenkassen kommen im Falle eines Impfschadens für Krankheits- und Behandlungskosten auf und zahlen für einen eventuellen Verdienstausfall. Das schreibt die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten auf ihrer Internetseite. «Wenn Versicherte infolge eines Impfschadens nicht mehr arbeiten können, zahlt die Deutsche Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Auch die private Berufsunfähigkeitsversicherung greift in einem solchen Fall», erklärt die Verbraucherzentrale.

Die in der EU zu gelassenen Impfstoffe gegen das Coronavirus werden streng kontrolliert und entsprechen hohen Sicherheitsanforderungen. Sie werden fortlaufend von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) überwacht und gelten als sicher.

(Stand: 12.01.2022)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Die Haftpflichtkasse (archiviert)

Produkt inklusive Schutzimpfung (archiviert)

Bundesgesundheitsministerium zu Impfschäden (archiviert)

Bundesjustizministerium zu Impfschäden (archiviert)

Robert Koch-Institut (RKI) zu Impfkomplikationen/ -schäden (archiviert)

Impfstoff-Kontrolle durch die EMA (archiviert)

Bund der Versicherten zu Impfschäden (archiviert)

Verbraucherzentrale zu Impfschäden (archiviert)

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