In Baden-Württemberg zählen Baumärkte zur Grundversorgung

09.12.2021, 18:05 (CET)

In den sozialen Netzwerken wird ein Bild von einem Baumarkt in Ravensburg geteilt, über dessen Eingangstür ein Schild mit der Aufschrift «Für alle Kunden geöffnet» hängt. Nutzerinnen und Nutzer lesen das als Zeichen gegen «Politische Hetze und Diskriminierung» und danken dem Unternehmen für «echte Solidarität» (archiviert). Aber stimmt das so?

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Die 2G-Regeln gelten nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dort müssen alle Menschen Zutritt haben - dazu gehören in Baden-Württemberg auch Baumärkte. Das Schild ist also kein politisches Statement gegen Corona-Maßnahmen, sondern lediglich eine Information.

Fakten

Auf der Internetseite von Bauhaus weist das Unternehmen auch darauf hin, dass in Baden-Württemberg, wo sich der entsprechende Markt befindet, die Filialen «ohne Einschränkung für alle Kunden geöffnet» sind. Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg führt in einem Übersichtsdokument Baumärkte als Einzelhandel auf, der der Grundversorgung dient. In diese Kategorie fallen demnach zum Beispiel ebenso «Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Babyfachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkassen».

Die Corona-Maßnahmen orientieren sich nach einem vierstufigen System, die Regeln werden von Basisstufe aufsteigend bis Alarmstufe II immer strenger. Dabei ändert sich für Baumärkte jedoch nichts.

Bund und Länder hatten sich Anfang Dezember 2021 darauf verständigt, dass zur Eindämmung der Pandemie in Zukunft unter anderem im Einzelhandel eine 2G-Regel gelten soll. Das bedeutet, dass nur noch Personen, die geimpft oder genesen sind, Zutritt haben. Davon ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Bundesländer müssen diese Regel in eigenen Verordnungen umsetzen.

(Stand: 9.12.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Baumarkt-Internetseite Ba-Wü (archiviert)

Corona-Verordnung Baden-Württemberg (archiviert)

Übersichtsdokument der Landesregierung (archiviert)

Bundesregierung zu 2G-Regelung (archiviert)

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