Krankenhäuser bezahlen Corona-Tests ihrer Beschäftigten

3.12.2021, 11:53 (CET)

Zur Bekämpfung der vierten Corona-Welle haben Regierung und Bundesländer unter anderem die Bedingungen verschärft, wie oft am Arbeitsplatz getestet werden soll. Auch Krankenhäuser müssen dafür ein eigenes Konzept erstellen. In einem auf vielen Kanälen kursierenden Video (archiviert) behauptet eine Frau, ungeimpfte Mitarbeiter einer Klinik müssten ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen und dieses aus eigener Tasche bezahlen. Dies besage eine «Sonderregelung» des Ministeriums. Stimmt das?

Bewertung

Krankenhäuser müssen ihren Mitarbeitenden Corona-Tests zur Verfügung stellen und bezahlen. Das Gesundheitsministerium plant nach eigener Aussage derzeit keine Änderung dieser Regelung.

Fakten

Krankenhäuser sind per Gesetz verpflichtet, allen Mitarbeitenden unabhängig vom Impf- oder Genesen-Status Corona-Tests anzubieten. Die Kliniken müssen dazu ein Konzept erstellen, wie im Unternehmen die Mitarbeitenden auf Corona getestet werden.

Diese Testungen von Beschäftigten können Krankenhäuser grundsätzlich abrechnen, wie das bayerische Gesundheitsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bestätigte dies: «Krankenhäuser müssen auch ihren ungeimpften Beschäftigten sämtliche vorgeschriebene Tests kostenfrei zur Verfügung stellen.»

Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 24. November 2021 dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Krankenhäuser nur noch mit Testnachweis betreten - egal ob sie geimpft sind oder nicht. Ungeimpfte Mitarbeiter haben dabei zwei Möglichkeiten: ein Antigen-Test, der höchstens 24 Stunden zurückliegt, oder ein PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist.

Zusammengefasst: Nach aktueller gesetzlicher Lage sind ungeimpfte Mitarbeiter eines Krankenhaus nicht verpflichtet, ihren Nachweis nur per PCR-Test zu liefern und diesen selbst zu bezahlen. Das bayerische Gesundheitsministerium schrieb der dpa per Mail: «Es gibt also aktuell keine bundes- oder landesrechtliche Regelung, die eine PCR-Testpflicht für Krankenhausbeschäftigte sowie eine diesbezügliche Kostentragung durch die Beschäftigten vorsieht – im Übrigen gab es eine solche auch nicht vor Inkrafttreten des § 28b IfSG und ist auch derzeit seitens des Freistaats nicht geplant.»

Das Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München, in deren Pathologie das Video entstand, teilte entsprechend auf Anfrage der dpa mit: «Am LMU Klinikum sind Corona-Tests (PCR- sowie Schnelltests) für alle ungeimpften und geimpften Mitarbeitenden des LMU Klinikums nach wie vor kostenfrei.»

An anderer Stelle in dem Video behauptet die Frau, der Impfstoff gegen Covid-19 rege die Blutgerinnung an. Eine Blutgerinnungsstörung als Nebenwirkung ist bei den Vektor-Impfstoffen gegen Corona seit längerem bekannt. Sowohl laut Paul-Ehrlich-Institut als auch laut EU-Arzneimittelbehörde (EMA) kommt diese Nebenwirkung aber «sehr selten» vor. Das Paul-Ehrlich-Institut schreibt in seinem aktuellen Sicherheitsbericht: Das Risiko, infolge einer Corona-Infektion an einer Thrombose zu erkranken, sei «stets höher» als das Risiko, infolge der Impfung eine Thrombose zu bekommen.

Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson kann laut EMA eine Thrombose-Erkrankung einen von 10 000 Geimpften betreffen, bei dem Impfstoff von Astrazeneca komme eine Gerinnungsstörung als Nebenwirkung «sehr selten» vor. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Impfung mit den beiden Vektor-basierten Impfstoffen nur für Menschen, die mindestens 60 Jahre alt sind.

(Stand: 2.12.2021)

Links:

Post mit Video (archiviert; archiviertes Video)

Nach Änderung maßgeblicher § 28b des Infektionsschutzgesetzes (archiviert)

Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 1.9.2021 (archiviert)

Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (archiviert)

FAQ zu den Vektor-Impfstoffen (archiviert)

Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (Stand 30.9.2021) (archiviert)

EMA zum Impfstoff von Johnson&Johnson (archiviert)

EMA zum Impfstoff von Astrazeneca (archiviert)

Erläuterungen zur Empfehlung der Ständigen Impfkommission für Vektor-basierte Impfstoffe und Thrombose-Risiken, Seite 28.(archiviert)

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