Abgelaufenes Patent gehörte dem Bernhard-Nocht-Institut
7.12.2021, 10:51 (CET)
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden weltweit Milliarden PCR-Tests verwendet, um Infektionen festzustellen. «Follow the money», zu Deutsch «Folge dem Geld» schreibt eine Nutzerin auf Facebook mit Verweisen auf ein Patent, das dem Testverfahren angeblich zugrunde liegen soll (archiviert). Denn dieses Patent gehöre dem Virologen Christian Drosten. Ist das korrekt?
Bewertung
Das ist falsch. Das Patent gehörte dem Bernhard-Nocht-Institut, der Patentschutz ist jedoch bereits abgelaufen. Das Institut teilte auf Anfrage mit, das Verfahren werde in keinem ihm bekannten Covid-19-PCR-Test verwendet.
Fakten
Zwei der Links im Facebook-Post (hier und hier) verweisen auf Einträge in der Datenbank Google Patents. Die Einträge zeigen Anmeldungen für ein Patent zur «Echtzeitdetektion von DNA-Amplifikationsprodukten», einmal beim Deutschen Patent- und Markenamt (Patentnummer beginnt mit DE) und einmal im internationalen Patentsystem der Weltorganisation für Geistiges Eigentum WIPO (Patentnummer beginnt mit WO).
An den Einträgen bei Google Patents lässt sich ablesen, dass das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin in Hamburg Anmelder des Patents war. Christian Drosten ist als Erfinder eingetragen. Die Rechte am Patent hält der Anmelder, nicht der Erfinder. Drosten war seinem Lebenslauf an der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zufolge von 2000 bis 2007 Arbeitsgruppenleiter beim Bernhard-Nocht-Institut.
Professor Stephan Günther vom Bernhard-Nocht-Institut beantwortete die Frage der Deutschen Presse-Agentur, ob das Verfahren bei Covid-19-Tests angewendet würde «klar mit nein». Es handele sich um ein Nischen-Verfahren, das «aufgrund technischer Unsicherheiten nur sehr selten wenn überhaupt in der Diagnostik angewendet wird (wenn es denn jemals angewendet wurde)». Es werde in keinem ihm bekannten Covid-19-Test angewendet.
An den Einträgen bei Google Patents lässt sich außerdem auf der rechten Seite unter der Überschrift «Worldwide Applications» an den durchgestrichenen Buchstaben «DE» und «WO» sehen, dass der Patentschutz hier bereits abgelaufen ist. Einmal wegen einer nicht gezahlten Gebühr und einmal wegen einer nicht eingehaltenen Frist.
(Stand: 6.12.2021)
Links
Google Patents-Eintrag für Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (archiviert)
Google Patents-Eintrag für Antrag bei der WIPO (archiviert)
Informationen zu Patenten beim Deutschen Patent- und Markenamt (archiviert)
Informationen zum internationalen Patentsystem bei der WIPO (archiviert)
Lebenslauf von Christian Drosten bei der Leopoldina (archiviert)
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