Schwellenwert für Stufe Rot in Bayern bleibt derselbe

25.11.2021, 15:58 (CET)

Seit Mitte November 2021 gilt in Bayern wegen der dramatischen Corona-Lage wieder der Katastrophenfall. Doch wurde der nur ausgerufen, weil Ministerpräsident Markus Söder kurz zuvor die «für die Stufe Rot nötige Krankenhausbelegung von 1200 auf die quasi erreichten 600» halbierte, wie es in einem auf Facebook verbreiteten Screenshot (archiviert) behauptet wird?

Bewertung

Die Behauptung ist falsch. Der Schwellenwert für die Intensivauslastung für die rote Stufe der bayerischen Corona-Ampel wurde nicht geändert.

Fakten

In Bayern wurde Anfang September 2021 die sogenannte Corona-Ampel eingeführt, die sich nicht nur nach der 7-Tage-Inzidenz in dem Bundesland richtet, sondern auch nach der Auslastung der Krankenhäuser und insbesondere der Intensivstationen. Die Richtwerte für die jeweiligen Stufen waren in der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayerns geregelt.

In der Fassung vom 1. September 2021 war festgelegt, dass ab einer Krankenhauseinweisung von 1200 Corona-Patienten in den vorangegangenen sieben Tagen weitere Schutzmaßnahmen gelten sollen (Paragraph 16) - die Ampel sollte dann auf gelb springen. Ab 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen sollten dann nochmal erweiterte Maßnahmen gelten (Paragraph 17) - Ampelstufe rot.

Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayerns wurde am 5. November 2021 ergänzt. In Paragraph 16 waren nun nicht mehr nur die Krankenhauseinweisungen von Corona-Patienten ausschlaggebend, sondern auch eine Intensivbettenbelegung von 450 Covid-19-Patienten. An der Zahl von 600 Corona-Intensivpatienten in Paragraph 17 änderte sich nichts.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat also nicht willkürlich die nötige Krankenhausbelegung von 1200 auf 600 reduziert. Lediglich die Voraussetzungen für die Stufe erste Warnstufe gelb wurden ergänzt.

Tatsächlich ordnete Söder zum 11. November 2021 den bayernweiten Katastrophenfall an. Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung, dass die 7-Tage-Inzidenz täglich neue Höchststände erreiche und die Belegung von Krankenhaus- und Intensivbetten durch Corona-Patienten weiter ansteige. In einem Katastrophenfall können Behörden und andere Dienststellen besser koordiniert und strukturiert werden.

Der Screenshot, der auf Facebook geteilt wird, geht auf einen Tweet der Twitter-Nutzerin @mrsmertes vom 10. November 2021 zurück, der inzwischen gelöscht ist. Die Verfasserin stellt auf Twitter inzwischen selbst klar, dass ihr Tweet falsch war und die Zahlen entgegen ihrer Behauptung nicht halbiert wurden.

Seit dem 24. November 2021 gilt in Bayern die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie löst die 14. Verordnung ab und beinhaltet nun keine gesonderten Maßnahmen ab bestimmten Krankenhaus- und Intensivbettenbelegungszahlen durch Corona-Patienten mehr. Stattdessen gelten die vorher erst dann greifenden Maßnahmen nun grundsätzlich. Dazu gehören unter anderem die Vorschrift zum Tragen von FFP2- oder vergleichbaren Masken bei einer Maskenpflicht sowie das verpflichtende Testen für nicht genesene und nicht geimpfte Personen am Arbeitsplatz.

(Stand: 25.11.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Seite der Corona-Ampel in Bayern (archiviert am 2.9.2021)

14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayerns vom 1.9.2021 (archiviert)

Änderung der 14. Verordnung vom 5.11.2021 (archiviert)

Katastrophen-Fall in Bayern (archiviert)

Klarstellung des Ursprung-Tweets (archiviert)

15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bayerns (archiviert)

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