Irreführender Vergleich der Schweizer Corona-Regeln in Fußballstadien und Restaurants

15.11.2021, 14:14 (CET)

Die Corona-Regeln verändern sich vor dem Hintergrund der Pandemie-Lage immer wieder. Ein abfotografiertes und bei Facebook (archiviert) verbreitetes Schild setzt die Abstandsregel für die Zuschauerinnen und Zuschauer eines Fußballspiels mit dem Besuch eines Restaurants gleich. Während im Fußballstadion 20 000 Personen ohne Abstand zugelassen seien, müsse der Tischabstand in Restaurants 1,5 Meter betragen. «LOGISCH! ODER??????», wird das kommentiert.

Bewertung

Der Vergleich stammt aus der Schweiz, aus dem Sommer 2021. Er lässt die Tatsache aus, dass damals Zuschauerinnen und Zuschauer für den Besuch eines Fußballspiels mit 20 000 Personen ein Covid-Zertifikat vorweisen mussten. Restaurantgäste in der Schweiz mussten zum Zeitpunkt des Facebook-Postings im August 2021 hingegen weder getestet noch genesen oder gegen Covid-19 geimpft sein, um sich im Innenraum aufhalten zu können.

Fakten

Das Schild stammt aus der Schweiz, wie an dem Verweis auf das dortige Bundesamt für Gesundheit (BAG) und an der Biermarke zu erkennen ist. Dort wurden Ende Juni 2021 mit Öffnungsschritten die Corona-Vorschriften für Veranstaltungen gelockert. So waren auch wieder Veranstaltungen mit mehr als 10 000 Personen gestattet, sofern die Behörden in den Kantonen zustimmten. Sämtliche Besucherinnen und Besucher müssen aber bei solchen Großveranstaltungen ein in der Schweiz verwendetes Covid-Zertifikat vorweisen, mit dem sich nachweisen lässt, ob man geimpft, genesen oder getestet ist.

Unter diesen Bedingungen sind auch Fußballspiele mit 20 000 Zuschauerinnen und Zuschauern seit Ende Juni gestattet. Aufgrund der Zertifikatspflicht gelten keine weiteren Einschränkungen.

Kundinnen und Kunden eines Restaurants hingegen mussten in der Schweiz zum Zeitpunkt des Facebook-Posts Ende August kein Zertifikat vorweisen. Dafür galten weiterhin eine Abstandsregelung der Tische, eine Sitzpflicht während des Essens und eine Maskenpflicht beim Verlassen des Tisches. Eine Zertifikatspflicht im Innenbereich von Restaurants wurde erst Mitte September eingeführt.

Die unterschiedlichen Abstandsregelungen bei Großveranstaltungen können nicht mit dem Besuch in einem Restaurant gleichgesetzt werden, ohne dabei die unterschiedliche Anwendung des Covid-Zertifikats zu erwähnen. Der Aufenthalt in Innenräumen birgt außerdem ein höheres Risiko für eine Ansteckung als eine Begegnung im Außenbereich. Der Schweizer Bundesrat schreibt, bei zertifikatspflichtigen Anlässen würden «nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein». Damit reduziere sich das Übertragungsrisiko stark.

Ende September 2021, als das Foto immer noch verbreitet wurde, galten wiederum andere Regeln im Schweizer Gastgewerbe. Seit dem 13. September müssen auch Restaurantgäste ein Zertifikat vorweisen, wenn sie sich im Innern aufhalten wollen. Dafür haben Gastronominnen und Gastronomen keine Auflagen bezüglich der Tischabstände mehr. Auch im Außenbereich fielen die Abstandsregelungen, sofern dieser ebenfalls auf Personen mit Zertifikat beschränkt ist. Gastronomiebetriebe dürfen im Außenbereich auch weiterhin Menschen ohne Zertifikat bewirten, dabei muss aber der behördlich vorgeschriebene Tischabstand weiterhin eingehalten sein.

(Stand: 15.11.2021)

Links

Facebook-Post vom August (archiviert)

Facebook-Post vom September (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat: Ausdehnung Zertifikatspflicht, 8.9.2021 (archiviert)

Medienmitteilung Bundesrat: Öffnungsschritte Ende Juni 2021, 23.6.2021 (archiviert)

Informationen zum Schweizer Covid-Zertifikat (archiviert)

SFV: Anpassungen der Schutzkonzepte, 13.9.2021 (archiviert)

SFV: Anpassungen der Schutzkonzepte, 24.6.2021 (archiviert)

Archivierte Fassung von Gastrosuisse: Schutzkonzept für Gastgewerbe, 9.9.2021

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