In Sachsen sind Demonstrationen unter Auflagen weiterhin erlaubt
5.11.2021, 11:06 (CET)
In Sachsen steigt im Herbst 2021 die Zahl der Corona-Infektionen und Covid-Patienten stark an. Werden bestimmte Werte überschritten, verschärfen sich gemäß der Corona-Verordnung mehrere Schutzmaßnahmen. In sozialen Medien wird bereits darüber diskutiert, welche schärferen Regeln dann gelten sollen. «Kretschmer verbietet ab Freitag Demos und Spaziergänge in Sachsen!», heißt es auf einem bei Facebook geteilten Foto (archiviert). Stimmt das?
Bewertung
Demonstrationen werden nicht grundsätzlich verboten, sie werden auf 1000 Teilnehmer begrenzt. Versammlungen müssen außerdem an einem festen Ort stattfinden, nicht als Aufzug.
Fakten
Die sächsische Corona-Verordnung regelt, bei welchen Pandemie-Kennzahlen welche Beschränkungen im öffentlichen Leben gelten. Steigt die Zahl von Covid-19-Krankenhauspatienten in Sachsen, sieht die Verordnung eine sogenannte Vorwarnstufe mit schärferen Beschränkungen vor.
Drei Möglichkeiten lösen die Vorwarnstufe aus: Erstens, wenn mindestens 650 Covid-Patienten an fünf aufeinander folgenden Tagen auf den Normalstationen liegen. Zweitens, wenn sich mindestens 180 Covid-Patienten an fünf aufeinander folgenden Tagen auf den Intensivstationen befinden. Oder drittens: Wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (wie viele Personen pro 100 000 Einwohner mit Covid-19 im Krankenhaus liegen) den Wert von sieben überschreitet und mindestens einer der anderen Belastungswerte für Krankenhausbetten erreicht ist.
Wird also einer dieser Grenzwerte an fünf aufeinander folgenden Tagen in Sachsen erreicht, gilt die Vorwarnstufe vom übernächsten Tag an.
Die Zahl der Corona-Patienten auf Normalstationen liegt seit Samstag, 30. Oktober, in Sachsen über dem kritischen Wert von 650. Auch auf den Intensivstationen liegen derzeit mehr als 180 Covid-Patienten. Es war also korrekt anzunehmen, dass die Vorwarnstufe ab Freitag, 5. November, gelten wird. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigte am Mittwoch, 3. November, dass die Vorwarnstufe am Freitag in Kraft tritt.
Zusätzlich zu den bisher gültigen Einschränkungen gilt dann: Demonstrationen sind nur noch «ortsfest» erlaubt, dürfen also nicht mehr durch die Straßen ziehen und werden auf 1000 Teilnehmer begrenzt. Es ist aber falsch, dass Demonstrationen grundsätzlich verboten sind.
Außerdem werden private Treffen sowohl öffentlich als auch zu Hause auf zehn Personen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden hier nicht mitgezählt. Für Krankenhausbeschäftigte und in bestimmten Einrichtungen, etwa für Menschen mit Behinderung, gilt eine Testpflicht zweimal pro Woche. Auch wird das Ende der Maskenpflicht für Schüler durch die Vorwarnstufe abgesagt - sie war zum 8. November geplant.
(Stand: 3.11.2021)
Links
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (archiviert)
Sächsische Informationsseite mit den Belegungszahlen in den Krankenhäusern (archiviert)
Pressemitteilung zur Gültigkeit der Vorwarnstufe (archiviert)
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