Verordnungen können auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden

14.10.2021, 16:02 (CEST)

Gesetze oder Verordnungen muss der Bund veröffentlichen, damit sie gültig werden. Aber ist der einzige Weg dafür das Bundesgesetzblatt? Das wird in einem Post auf Facebook mit Bezug auf die Verordnungen zur Corona-Pandemie behauptet (archiviert). Sie seien alle ungültig, weil sie nur im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Der sei «lediglich eine Zeitschrift» und gehöre der DuMont Mediengruppe. Damit seien diese Verordnungen alle nichtig. Kann das sein?  

Bewertung

Falsch. Verordnungen auf Bundesebene können laut dem Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz (VkBkmG) auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Und zwar wenn «ihr unverzügliches Inkrafttreten wegen Gefahr im Verzug oder zur Durchführung oder Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist».  

Fakten

Der Wortlaut im Grundgesetz zur Veröffentlichungen von Gesetzen und Verordnungen (Art. 82, Abs. 1) lautet vollständig:

«Die nach den Vorschriften dieses Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung im Bundesgesetzblatte verkündet.»

Relevant ist hier die Formulierung «vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung». Die entsprechende Stelle wurde im Zitat auf Facebook ausgelassen. Eine solche Regel gibt es in Form des «Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen» (VkBkmG). Und darin heißt es unter §1 Abs.1: «Neben dem Bundesgesetzblatt dienen der Bundesanzeiger und das Verkehrsblatt der Verkündung von Rechtsverordnungen des Bundes».

Weiter steht unter §2 Abs.1, Verordnungen würden «im Bundesanzeiger verkündet, wenn der Verordnungsgeber feststellt, dass ihr unverzügliches Inkrafttreten wegen Gefahr im Verzug oder zur Durchführung oder Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union erforderlich ist».

Auf einer Liste des Bundesgesundheitsministeriums mit aktuellen Gesetzen und Verordnungen lässt sich nachvollziehen, dass die dort aufgeführten Verordnungen mit Corona-Bezug im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Aufgeführte Gesetze hingegen wurden - wie vom Grundgesetz vorgegeben - im Bundesgesetzblatt publiziert.

Dass der Bundesanzeiger Verlag zur DuMont Mediengruppe gehört ist korrekt. Er wurde vom Bund damit betraut, bestimmte Publikationen herauszugeben. Das im Facebook-Post erwähnte Bundesgesetzblatt wird ebenfalls vom Bundesanzeiger Verlag veröffentlicht.  

(Stand: 14.10.2021)

Links

Post auf Facebook (archiviert)

Art. 82, Abs. 1 GG zur Veröffentlichung von Gesetzen und Verordnungen (archiviert)

Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz (VkBkmG) (archiviert)

Liste des Bundesgesundheitsministeriums mit aktuellen Gesetzen und Verordnungen (archiviert)

Bundesanzeiger Verlag auf der Seite der DuMont-Mediengruppe (archiviert)

Informationen zu Aufgaben des Bundesanzeiger Verlags auf bund.de (archiviert)

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