Schloss an Laschets Wahlurne war laut Stadt «voll funktionstüchtig» - kein Beleg für Ungültigkeit

28.09.2021, 12:31 (CEST)

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hat bei der Bundestagswahl einen Stimmzettel mit zwei sichtbaren Kreuzen bei der CDU eingeworfen. Fotos davon kursieren in sozialen Medien und werden zum Teil in Zusammenhang mit der Behauptung eines angeblichen Wahlbetrugs gestellt.

«Die Stimme von Laschet ist nicht nur ungültig und verstößt gegen das Wahlgesetz, sondern man sieht doch auch offensichtlich, dass das Schloss der Urne nicht richtig verschlossen ist», heißt es etwa in einem Facebook-Beitrag (hier archiviert). Auch in weiteren Beiträgen wird auf das vermeintlich offene Schloss an der Wahlurne hingewiesen. War es wirklich nicht verschlossen und wäre das tatsächlich ein Beleg für eine unrechtmäßige Wahl?

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Das Schloss ist laut der Stadt Aachen vor Öffnung des Wahllokals geprüft worden und war verschlossen. Manipulation verhindert außerdem vor allem der anwesende, mehrköpfige Wahlvorstand.

Fakten

Nach Angaben der Stadt Aachen war das Schloss an der Wahlurne «jederzeit voll funktionstüchtig». Die Urne sei damit «ordnungsgemäß geschlossen» gewesen. «Das Schloss ist morgens vor Öffnung des Wahllokals vom gesamten Wahlvorstand geprüft und freigegeben worden», teilte eine Stadtsprecherin am Wahlabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.

Die Bundeswahlordnung schreibt vor, dass Wahlurnen einen Deckel und bestimmte Maße haben sowie verschließbar sein müssen. Vor Manipulation oder Missbrauch werden die Stimmzettel in den Wahlurnen vor allem anders geschützt: Am Wahltag beaufsichtigen mehrere Menschen gleichzeitig die Wahlurne. «Durch die durchgängige Besetzung des Wahlraumes mit Wahlvorstand und Wahlhelfern sowie der Gewährleistung der Öffentlichkeit der Wahl ist die Wahlurne vor Fremdzugriff bzw. vorzeitige Öffnung geschützt», erklärte eine Sprecherin des Bundeswahlleiters auf dpa-Anfrage.

Als ungültig oder als Verstoß gegen das Wahlgesetz wird Laschets Fauxpas nicht gewertet. Der Bundeswahlleiter wies am Wahltag über Twitter darauf hin, dass es nicht überraschend sei, dass Laschet seine eigene Partei gewählt habe. «Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.»

Darüber hinaus erklärte der Bundeswahlleiter, die Wahlvorschriften seien eindeutig. «Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden.» Wenn es zu einer «Fehlfaltung» komme, sei vorgesehen, dass der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel austeilt. Der Bundeswahlleiter weiter: «Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.» Laschet konnte seinen Stimmzettel einwerfen.

Nach Angaben der Stadt Aachen war es wegen der Situation im Wahllokal dem Wahlvorstand nicht möglich, dies zu erkennen. «Die Wahlvorsteherin wurde zur Seite gebeten und stand unglücklich im Rücken von Herrn Laschet», so die Stadt. Konsequenzen werde es für den Wahlvorstand nicht geben.

(Stand: 28. September 2021)

Links

Facebook-Beitrag mit der Behauptung (archiviert)

dpa-Bericht über das Schloss an der Wahlurne, auf «zeit.de» (archiviert)

Bundeswahlordnung § 51 zu Wahlurnen (archiviert)

Bundeswahlordnung § 6 zur Anwesenheit des Wahlvorstands (archiviert)

Bundeswahlleiter bei Twitter (archiviert)

dpa-Bericht über Laschets Stimmabgabe, auf «spiegel.de» (archiviert)

dpa-Bericht über Laschets Stimmabgabe, auf «zeit.de» (archiviert)

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