Impfstoff-Hersteller haben Verlängerung der Zulassung beantragt

27.09.2021, 17:46 (CEST)

In den sozialen Medien kursiert die Behauptung, dass Corona-Impfstoffe ab Dezember 2021/Januar 2022 nicht mehr verwendet werden dürfen, da sie nur eine bedingte Zulassung von der EMA erhalten haben. Diese sei nur ein Jahr gültig und keiner der Hersteller hätte eine Verlängerung beantragt (archiviert). Deswegen müssten die bis dahin nicht geimpften Dosen vernichtet werden. Aber stimmt das?

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Die Unternehmen haben die Verlängerung der Zulassung bei der EMA beantragt. Diese wird gerade geprüft.

Fakten

«Alle Zulassungsinhaber für die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben ihre jährlichen Verlängerungsanträge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der EMA eingereicht», teilte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Die Prüfung sei derzeit im Gange, heißt es weiter.

Zur Erklärung: Eine bedingte Zulassung ist ein Mechanismus, den die EU nutzt, um den schnellen Zugang zu Arzneimitteln zu erleichtern, «die eine medizinische Versorgungslücke schließen». Das gilt auch für Notsituationen wie der derzeitigen Pandemie, in der genau dieser Fall auf die Corona-Impfstoffe zutrifft. Das schreibt die EMA auf ihrer Internetseite. Derzeit haben die Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson, eine bedingte Zulassung der EMA.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) prüft laut EMA nun die Anträge der Impfstoffhersteller ob «der Nutzen des betreffenden Arzneimittels weiterhin die Risiken überwiegt» und die Bedingungen, an die eine Erneuerung geknüpft sind, erfüllt werden. Dazu zählt beispielsweise die Durchführung von Studien, um die Wirksamkeit weiter zu untersuchen. Wenn dies der Fall ist, «kann der Ausschuss empfehlen, die bedingte Zulassung in eine vollständige Zulassung umzuwandeln», schreibt die EMA weiter.

(Stand: 24.9.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

EMA zu bedingten Zulassungen (archiviert)

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