Über Vermerk der Wahlscheinnummern ist doppeltes Wählen ausgeschlossen
23.9.2021, 07:46 (CEST)
Bei der Bundestagswahl 2021 werden voraussichtlich mehr Menschen per Brief abstimmen als je zuvor. Doch immer wieder werden Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Art des Wählens gestreut. Anhand eines Zeitungsartikels über fehlerhafte Briefwahlunterlagen im hessischen Wahlkreis Rheingau-Taunus-Limburg wird nun unterstellt (archiviert), dort könnten Wahlberechtigte doppelt wählen. Die Rede ist von «Wahlbetrug» - zu Recht?
Bewertung
Falsch. Über den Vermerk der individuellen Wahlscheinnummer wird nach einem Umtausch der Briefwahl-Stimmzettel sichergestellt, dass nicht zweimal gewählt werden kann.
Fakten
Im Wahlkreis Rheingau-Taunus-Limburg sind in einigen Kommunen tatsächlich fehlerhaft gedruckte Stimmzettel für die Bundestagswahl versandt worden. Die Wahlzettel wurden nur mit der linken Spalte für die Erststimme bedruckt, die rechte Spalte für die Zweitstimme fehlte, wie der Rheingau-Taunus-Kreis in Bad Schwalbach am 15. September mitteilte. Ebenso seien Stimmzettel verschickt worden, die gar nicht bedruckt waren. Wer so ein fehlerhaftes Exemplar erhalten habe, solle sich «unverzüglich» beim zuständigen Wahlamt melden, um neue Briefwahlunterlagen zu erhalten, hieß es.
Ein Mitarbeiter des zuständigen Wahlamts Rüdesheim erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass man dasselbe Verfahren anwende, wie wenn auf dem Postweg verschickte Unterlagen auf dem Weg zu Wahlberechtigten verloren gehen sollten. Dazu steht in der Paragraf 28, Absatz 10 der Bundeswahlordnung: «Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.»
Praktisch heiße das, so der Wahlamts-Mitarbeiter weiter, dass gegen eine eidesstattliche Versicherung neue Unterlagen ausgegeben würden. Über einen Vermerk der Wahlscheinnummern des alten und des neuen Wahlscheins in den Listen der Wahllokale und Briefwahllokale werde sichergestellt, dass diese Personen nicht zweimal abstimmen können.
Die Wahlscheinnummer befindet sich bei der Briefwahl außen auf dem roten Kuvert, in das man den verschlossenen blauen Umschlag mit den Stimmzetteln steckt.
Dass Wahlunterlagen Druckfehler enthalten und deswegen ausgetauscht werden müssen, kommt hin und wieder vor. Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen am 12. September 2021 etwa hatte der Landkreis Gifhorn Wahlberechtigte bestimmter Kommunen ebenfalls aufgefordert, fehlerhafte Wahlunterlagen gegen neue austauschen zu lassen.
Über den Fall im Wahlkreis Rheingau-Taunus-Limburg berichtete der nun in sozialen Medien verbreitete Zeitungsartikel. Dieser ist auf Seite 4 der «LZ am Sonntag» vom 19. September 2021 zu finden. Auch andere Medien veröffentlichten Artikel über den Vorfall - darunter etwa die dpa.
(Stand: 23.9.2021)
Links
«LZ am Sonntag»-Ausgabe vom 19.9.2021 (archiviert)
dpa-Meldung über Fall im Kreis Rheingau-Taunus-Limburg via «sueddeutsche.de» (archiviert)
Pressemitteilung des Rheingau-Taunus–Limburg-Kreises (archiviert)
Bundeswahlordnung (archiviert)
Informationen des Bundeswahlleiters zum Wahlbriefumschlag (archiviert)
Meldung über fehlerhafte Kommunalwahlunterlagen des Kreises Gifhorn (archiviert)
Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com