Corona-Status spielt im Wahllokal keine Rolle

17.09.2021, 11:04 (CEST), letztes Update: 20.09.2021, 12:22 (CEST)

Die 3G- und 2G-Regel sollen in Corona-Zeiten dazu dienen, die Pandemie zu bekämpfen. 3G heißt, dass in Restaurants oder im Fitnessstudio alle Besucherinnen und Besucher geimpft, genesen oder negativ getestet sein müssen. Bei 2G kommen nur noch Geimpfte und Genesene rein. Im Internet verbreitet sich die Behauptung, dass diese Regeln auch in Wahllokalen gelten. Das würde bedeuten: Wer sich nicht daran hält, darf nicht wählen gehen (hier archiviert).

Bewertung

Falsch. Die Bundesregierung erklärt, dass bei der Stimmabgabe im Wahllokal weder 3G noch 2G eine Rolle spielen werden.

Fakten

«Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich», teilt die Bundesregierung über ihren offiziellen Facebook-Kanal mit. Demnach können auch Ungeimpfte und Ungetestete am 26. September vor Ort ihre Stimmen abgeben.

Das geht auch aus Corona-Verordnungen der Länder hervor: Im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen etwa sind bei «öffentlichen Wahlen» keine 3G-Nachweise notwendig. In einem Informationsblatt antwortet die Landeswahlleiterin Berlin auf die Frage «Gilt die 3G-Regel für den Zutritt zum Wahllokal?» mit: «Nein, es besteht lediglich die Pflicht zum Tragen einer Maske.»

Auch der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) beim Gang zur Urne gelten könne.

(Stand: 15.9.2021)

Links

Beitrag auf Facebook (archiviert)

Bundesregierung zu «Wählen in der Pandemie» bei Facebook (archiviert)

Corona-Schutzverordnung in NRW - gültig ab 15.9.2021 (archiviert)

Fragen und Antworten der Landeswahlleiterin Berlin - Stand: 7.9.2021 (archiviert)

Bundeswahlleiter zu Fake News im Internet (archiviert)

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