Bei mehreren der aufgezählten Erkrankungen ist eine Isolation vorgeschrieben

18.8.2021, 10:58 (CEST)

Die «3G»-Regel soll in Deutschland die Corona-Pandemie eindämmen: An viele Orte dürfen Menschen sich nur begeben, wenn sie nachweisen, auf Sars-CoV-2 getestet, dagegen geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen zu sein. Doch warum gilt das nicht für andere Infektionskrankheiten, wie auf einem Sharepic in sozialen Medien behauptet wird (archiviert)?

Bewertung

Für mehrere der genannten Krankheiten gibt es in Deutschland strikte Eindämmungsmaßnahmen, die teilweise auch eine Isolation der Erkrankten vorschreiben.

Fakten

Viele der genannten Erkrankungen sind meldepflichtig. Und bei einigen der Krankheiten müssen sich Betroffene sogar isolieren, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, so beispielsweise bei einer Tuberkulose-Erkrankung.

Auch an Ebola Erkrankte müssen sich auf eine Sonderisolierstation begeben. Bei Verdacht auf oder einer Infektion mit einem von Mensch zu Mensch übertragbaren hämorrhagischen Fieber müssen Betroffene ebenfalls isoliert werden. Sie dürfen dann nicht einfach ins Kino, Restaurant, in den Club oder zum Einkaufen gehen.

Menschen, die an einer Meningitis erkrankt sind, müssen sofort ins Krankenhaus und werden für 24 Stunden isoliert. Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen dürfen nicht mehr besucht werden, sobald der Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion besteht, die die Krankheit auslöst. Auch bei einem Verdacht auf oder einer Erkrankung mit Keuchhusten, Röteln, Scharlach, Mumps oder Diphtherie dürfen die Betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen nicht mehr besuchen.

Um Masernerkrankungen zu verhindern, gilt seit dem 1. März 2020 in Deutschland das Masernschutzgesetz. Demnach müssen Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten sowie Menschen, die dort arbeiten, gegen Masern geimpft sein oder nachweisen, dass sie die Erkrankung überstanden haben. So soll bundesweit eine Impfquote von 95 Prozent erreicht werden.

Viele der erwähnten Krankheiten übertragen sich nicht so schnell wie das Coronavirus. Aids beispielsweise wird durch HI-Viren ausgelöst, sie übertragen sich über Körperflüssigkeiten - häufig beim Geschlechtsverkehr oder beim gemeinsamen Nutzen von Spritzen. Es gibt in Deutschland eine Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen Geschlechtskrankheiten wie Syphilis, Gonorrhö oder Chlamydien. Sie sieht vor, das Wissen über die Krankheit auszubauen, insbesondere bei Risikogruppen. Dazu werden Beratungsangebote und Teststellen angeboten.

Die im Post ebenfalls genannte Creutzfeldt-Jakob-Krankheit überträgt sich nach derzeitigen Kenntnissen nicht von Mensch zu Mensch, weshalb keine Isolation erforderlich ist. Eine Übertragung des Erregers über Bluttransfusionen ist möglich, weshalb Erkrankte und Verdachtsfälle von der Blutspende ausgeschlossen sind.

Auch das West-Nil-Fieber kann nicht direkt von Mensch zu Mensch, jedoch durch Bluttransfusionen von Infizierten übertragen werden, weshalb hier für Menschen aus Risikogebieten besondere Vorsichtsmaßnahmen gelten. Ähnliches gilt bei Zikaviren, die über sexuelle Kontakte oder Bluttransfusionen übertragen werden können.

Das Dengue-Fieber, Borreliose und Hantaviren können nicht von Mensch zu Mensch übertragen werden, weshalb besondere Infektionsschutzmaßnahmen nicht erforderlich sind.

Das Krim-Kongo-Virus ist in Deutschland sehr selten. 2019 wurden beispielsweise nur zwei Infektionen gemeldet. Mensch-zu-Mensch-Übertragungen über Blut oder andere Körperflüssigkeiten betreffen vor allem medizinisches Personal mit engem Kontakt zu Infizierten.

Den letzten Tollwutfall bei einem in Deutschland lebenden Menschen gab es im Jahr 2007 - der Mann infizierte sich jedoch in Marokko durch einen Hundebiss. Die Gefahr einer Übertragung von Mensch zu Mensch ist gering.

Für Erkrankungen wie Konjunktivitis, Pneumokokken, Grippe oder Pfeiffersches Drüsenfieber gelten keine besonderen Schutzmaßnahmen. Erkrankten wird jedoch geraten, Abstand zu anderen Menschen zu halten.

(Stand: 11.8.2021)

Links

Facebook-Post (archiviert)

Meldepflichtige Krankheiten (archiviert)

Tuberkulose (archiviert)

Ebola (archiviert)

Hämorrhagisches Fieber (archiviert)

Meningitis (archiviert)

Keuchhusten (archiviert)

Röteln (archiviert)

Scharlach (archiviert)

Mumps (archiviert)

Diphtherie (archiviert)

Masern (archiviert)

Strategie zur Eindämmung von HIV und anderen STI (archiviert)

Creutzfeld-Jakob-Krankheit (archiviert)

Blutspende (archiviert)

West-Nil-Fieber (archiviert)

Zikavieren (archiviert)

Dengue-Fieber (archiviert)

Borreliose (archiviert)

Hantavirus (archiviert)

Konjunktivitis (archiviert)

Pneumokokken (archiviert)

Grippe (archiviert)

Pfeiffersches Drüsenfieber (archiviert)

Krim-Kongo-Fieber (archiviert)

Tollwut (archiviert)

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