Irreführende Zahlen über Zuwanderer-Kriminalität - Jahresangaben nicht vergleichbar

7.7.2021, 10:46 (CEST)

Um die Migrationspolitik während der Regierungszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu kritisieren, werden regelmäßig die Zahlen zur Kriminalität von Flüchtlingen als Argumentationsmittel herangezogen. Aktuell wird in sozialen Medien wieder einmal eine Jahre alte Auflistung verbreitet (archiviert), die einen Anstieg der Straftaten von Zuwanderern in Deutschland zwischen 2014 und 2018 zeigt. Dort ist je nach Deliktart von einem angeblichen Anstieg von bis zu 713 Prozent die Rede.

BEWERTUNG

Falsch. Die Zahlen aus diesen Jahren sind wegen zwischenzeitlicher statistischer Anpassungen und Gesetzesänderungen überhaupt nicht vergleichbar. Außerdem fehlt den Daten elementarer Kontext.

FAKTEN

Auf der verbreiteten Auflistung heißt es mit Verweis auf die Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) zur Zuwanderer-Kriminalität: Zwischen 2014 und 2018 hätten sich die Fälle bei Mord/Totschlag um 352 Prozent erhöht, bei sexuellen Übergriffen um 713 Prozent und bei Körperverletzung um 395 Prozent.

Im Bundeslagebild des BKA zur Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, das seit 2015 jährlich erscheint, bedeutet «unter Beteiligung eines Zuwanderers», dass mindestens ein Geflüchteter oder eine Geflüchtete auf irgendeine Weise in die Tat involviert war und damit unter den Verdächtigen geführt wird. Dabei werden auch solche Fälle erfasst, bei denen weitere Tatverdächtige ermittelt wurden, die nicht zur Gruppe der Zugewanderten gehören - und womöglich etwa hauptverdächtig bei einem Totschlag sind.

Zu den Zuwanderern zählt das BKA aktuell etwa Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge und illegal in Deutschland Lebende. Wegen einer wesentlichen Änderung dieser Definition ab dem Jahr 2017 ist seitdem ein Vergleich mit den Vorjahren grundsätzlich nicht möglich.

Denn erst seit 2017 werden auch Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren - also «Schutzberechtigte» und «Asylberechtigte» - in die Betrachtung mit einbezogen. «Diese Personengruppe floss bis zum Berichtsjahr 2016 nicht in die Statistik ein», heißt es beim BKA (S. 3).

Das bedeutet: Der im Sharepic aufgestellte Vergleich ist nicht valide. Zudem fehlt die Einordnung der dargestellten Werte. Konkret:

  • Mord/Totschlag

In den BKA-Berichten fallen solche Delikte unter die Kategorie «Straftaten gegen das Leben». 2014 gab es demnach in diesem Bereich tatsächlich 122 Fälle (S. 12), bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger ermittelt wurde. 2018 waren es 430 (S. 17).

Allerdings wird im Sharepic verschwiegen, dass in diese Kategorie neben Mord und Totschlag auch Schwangerschaftsabbrüche und fahrlässige Tötung fallen. Zudem lässt der verbreitete Screenshot unter den Tisch fallen, dass es sich bei den Angaben neben vollendeten Taten auch um Versuche handelt. Im Gegensatz zu vielen anderen Deliktarten bleiben bei Straftaten gegen das Leben glücklicherweise viele im Versuchsstadium stecken. Soll heißen: Bei dem überwiegenden Teil der Fälle gab es am Ende gar kein Todesopfer.

Schaut man allein auf die vollendeten Delikte, dann zeigt sich nämlich ein anderes Bild: Im Jahr 2015 (für 2014 liegt es so detailliert nicht in einem BKA-Bundeslagebild vor) gab es bei den durch Zuwanderer begangenen Straftaten gegen das Leben 35 vollendete Delikte, 2018 waren es 61. Das entspräche einem Plus von 74,3 Prozent. Aber wie bereits erwähnt: Ein Vergleich aus der Zeit vor 2017 und danach ist sowieso nicht möglich.

Besonders irreführend an der Auflistung der Zuwanderer-Kriminalität in den sozialen Medien ist, dass die Daten 2018 enden, obwohl aktuell schon viel neuere Angaben vorliegen. 2019 nämlich ging die Zahl der von Zuwanderern begangenen Straftaten gegen das Leben auf 357 zurück - 50 davon vollendet (S. 19). 2020 waren es wiederum insgesamt 370 Delikte, 84 davon abgeschlossen (S. 19).

Zudem zeigt sich beim Vergleich mit allen Tatverdächtigen, dass beim weit überwiegenden Teil der vollendeten Tötungsdelikte in Deutschland gar keine Zuwanderer verdächtig sind: Im Jahr 2015 registrierte das BKA nach Angaben im Bundeslagebild insgesamt 1221 vollendete Straftaten gegen das Leben. Demnach gab es bei 2,9 Prozent (35 Fälle) mindestens einen tatverdächtigen Zuwanderer. Im Jahr 2018 lag dieser Anteil bei 5,4 Prozent (61 vollendete Delikte mit tatverdächtigem Zuwanderer von insgesamt 1125 Fällen). 2019 waren es 4,8 Prozent (50 von 1033), 2020 lag der Wert bei 6,7 Prozent (84 von 1236).

  • Sexuelle Übergriffe

Auch hier bezieht sich das Sharepic auf das Bundeslagebild «Kriminalität im Kontext von Zuwanderung». Demnach gab es 2014 im Bereich «Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung» 949 Fälle (S. 14), bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig war (nicht 848, wie im Screenshot behauptet), 2018 waren es 6046 Delikte (S. 20).

Während in den Folgejahren die Gesamtzahl der registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Deutschland - also von allen Tatverdächtigen - um zweistellige Prozentzahlen anstieg, sanken im selben Zeitraum die Fälle mit mindestens einem oder einer tatverdächtigen Zugewanderten. 2019 fiel der Wert um 4 Prozent auf 5802 (S. 22), im Jahr 2020 um 1,4 Prozent auf 5719 (S. 21).

Doch lassen sich - neben der bereits erwähnten Änderung in der Definition von «Zuwanderer» - die Daten bei sexueller Gewalt ab dem Jahr 2017 nur eingeschränkt mit den Zahlen aus den Vorjahren vergleichen, wie das BKA selbst schreibt (S. 24). Denn seit der Reform des Sexualstrafrechts Ende 2016 fallen mehr Straftaten unter diese Kategorie als zuvor.

So wird zum Beispiel das Delikt der «sexuellen Belästigung» erst seit 2017 als Sexualdelikt in der Kriminalstatistik erfasst. Daneben umfassen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unter anderem sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch.

  • Körperverletzung

Bei den sogenannten Rohheitsdelikten, an denen mindestens ein Zuwanderer beteiligt war, ließ sich seit 2014 zunächst tatsächlich ein rapider Anstieg auf 73 177 Fälle feststellen (S. 25). Doch seit 2018 geht die Zahl kontinuierlich zurück: 2019 waren es 68 350, im Jahr 2020 dem Bundeslagebild zufolge (S. 26) 64 073 Straftaten.

Grundsätzlich muss bei allen diesen Daten bedacht werden, dass sich in diesem Zeitraum auch die Zahl der Zuwanderer insgesamt erhöhte: Ende 2014 lebten rund 750 000 Schutzsuchende in Deutschland, Ende 2019 waren es etwa 1,84 Millionen.

Zudem handelt es sich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik um Angaben zu Tatverdächtigen. Ob diese später tatsächlich als Täter oder Täterin verurteilt wurden, ist daraus überhaupt nicht erkennbar.

Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften fand heraus, dass ausländische Täter unter anderem auch deshalb vergleichsweise häufiger in der Kriminalstatistik erscheinen, weil sie eher angezeigt werden als etwa Deutsche. Je fremder ein Täter wirke, desto größer sei die Bereitschaft des Opfers, ihn der Polizei zu melden.

Schlussendlich noch ein mathematischer Einwurf zum Sharepic: Die Prozentangaben sind falsch berechnet. Ein Anstieg von 122 auf 430 entspricht einem Plus von 252 Prozent (nicht 352). Ebenso wäre der Schritt von 848 auf 6046 ein Zuwachs von 613 Prozent (nicht 713) und von 18 512 auf 73 177 von etwa 295 Prozent (nicht 395).

(Stand: 6.7.2021)

Links

BKA-Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung

BKA-Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung 2015 (mit Zahlen zu 2014) (archiviert)

BKA-Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung 2016 (archiviert)

BKA-Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung 2017 (archiviert)

BKA-Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung 2018 (archiviert)

BKA-Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung 2019 (archiviert)

BKA-Bundeslagebild im Kontext von Zuwanderung 2020 (archiviert)

Statistisches Bundesamt über Zahl der Schutzsuchenden in Deutschland (archiviert)

ZAHW-Studie u.a. zu Gewalt von Flüchtlingen vom Januar 2018 (archiviert)

Online-Prozentrechner

Facebook-Post mit irreführender Aufstellung der Kriminalitätsraten vom 26.6.2021 (archiviert)

Tweet mit irreführender Aufstellung der Kriminalitätsraten vom 3.7.2021 (archiviert)

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