Lobbyisten erfinden angebliche geplante Verbote
14.6.2021, 13:17 (CEST)
Lobbyisten der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) wollen die Grünen als vermeintliche «Verbotspartei» brandmarken - und führen auf, was sich unter ihrer Regierung alles ändern könnte. In der Liste geht es unter anderem um Autos mit Verbrennungsmotor, Flugreisen, Freihandel und Steuern (hier archiviert). «Alle Verbote lassen sich so durch den grünen Programmentwurf belegen», twitterte die INSM.
Bewertung
Die Behauptungen der INSM sind teils übertrieben und teils falsch. Sie sind nicht durch das Wahlprogramm der Grünen gedeckt.
Fakten
Die Deutsche Presse-Agentur hat vier Vorwürfe genauer untersucht:
Die angebliche Forderung «Du darfst kein Verbrennerauto fahren» ist falsch. Das Grünen-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 sieht vor, dass es ab 2030 keine Neuzulassungen für Autos mit Verbrennungsmotor mehr geben soll. Ein Verbot bestehender Fahrzeuge dieser Antriebsart fordert die Partei und Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock aber nicht. Es dürfte solche Fahrzeuge noch viel länger geben, denn einer Studie von 2020 zufolge sind Autos auf deutschen Straßen im Schnitt 9,6 Jahre alt.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität, die die aktuelle Bundesregierung (ohne Beteiligung der Grünen) für 2045 beschlossen hat, setzt die Partei etwa auf eine Quote für «emissionsfreie Autos». Außerdem sollen über die Kraftfahrzeugsteuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor teurer werden. In ihren ausführlicheren Erläuterungen zur Kampagne ordnet die INSM das auf ihrer Website zwar auch entsprechend ein, verkürzt das Thema aber in ihrer plakativen These massiv. Die Grünen regen zudem «autofreie Innenstädte und Stadtviertel» an. Dort wäre Autofahren dann tatsächlich verboten - unabhängig vom Antrieb.
Auch die angebliche Forderung «Du darfst nicht fliegen» ist falsch. Ziel der Grünen ist zwar eine Verringerung des Luftverkehrs. Deutlich wird die Partei im Wahlprogramm aber nur in Bezug auf Kurzstrecken- und Nachtflüge. Kurzstreckenflüge sollen dabei aber nicht verboten sein, sondern durch den Ausbau des Bahnverkehrs bis 2030 «überflüssig» werden. Mitte Mai sagte Baerbock: «Kurzstreckenflüge sollte es perspektivisch nicht mehr geben.»
Tatsächlich verbieten wollen die Grünen dem Wahlprogramm zufolge nur Nachtflüge - aus Lärmschutzgründen. Die INSM verkürzt also auch hier die Aussage. In den Erläuterungen auf ihrer Website spricht die Initiative dann auch nur noch von einem «moralischen Vollverbot». Übrigens: Auch CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet zeigte sich jüngst offen für einen Verzicht auf innerdeutsche Flüge - wenn es entsprechende Alternativen gäbe.
Dass die Grünen angeblich fordern «Du darfst nicht am Freihandel teilnehmen», ist ungenau. Ein wesentlicher Bestandteil der Idee des Freihandels ist der Abbau von Handelshemmnissen, zu denen durchaus auch Sozial- oder Umweltstandards gehören können. Offene Märkte ohne jegliche Regelungen wollen die Grünen tatsächlich nicht. Im Wahlprogramm der Partei heißt es allerdings: «Wir wollen (...) Handelsabkommen, die dem Wohlstand aller Menschen dienen, die Umwelt- und Klimaschutz einfordern und die Beziehungen mit unseren Partnern im Einsatz für Demokratie und Freiheit stärken.»
Aus diesem Grund wird ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem lateinamerikanischen Wirtschaftsverbund Mercosur abgelehnt, auch das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada soll demnach «in seiner derzeitigen Form» nicht ratifiziert werden. Doch selbst die INSM befürwortet Einschränkungen, wenngleich sie offenbar andere Schwerpunkte setzt als die Grünen: Bei Freihandelsabkommen sollten der Lobbyorganisation zufolge «auch neue rechtliche Standards etwa im Bereich des Investitionsschutzes» entwickelt werden.
Auch die angebliche Forderung «Du darfst noch weniger von deinem Geld behalten, obwohl du jetzt schon hohe Steuern zahlst» ist teilweise falsch. Nach den Plänen der Grünen soll es für Spitzenverdiener tatsächlich höhere Steuern geben, doch im Gegenzug will die Partei Bezieher von geringen bis mittleren Einkommen entlasten. Konkret: Das Wahlprogramm sieht vor, bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 100 000 Euro pro Jahr den Steuersatz auf 45 (statt bisher 42) Prozent zu heben. Für Einkommen von mehr als 250 000 Euro soll er auf 48 Prozent steigen.
Gleichzeitig soll der Grundfreibetrag - also der steuerfreie Teil des Einkommens - erhöht werden, wovon wiederum eher Menschen mit geringeren Löhnen profitieren. Nach Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln würden bei der Umsetzung dieser Pläne alle Singles mit Einkommen bis maximal 80 000 Euro im Jahr künftig weniger Steuern zahlen. Nach IW-Angaben bedeute das eine Entlastung für die unteren 95 Prozent der Einkommen.
(Stand: 12.6.2021)
Links
Anzeigenkampagne der INSM (archiviert)
INSM-Tweet über «Verbote lassen sich belegen» (archiviert)
Selbstbeschreibung der INSM (archiviert)
Entwurf des Grünen-Wahlprogramms 2021 (archiviert)
Erläuterungen der INSM zur Anzeigenkampagne (archiviert)
Definition von Freihandel der BPB (archiviert)
Standpunkt der Grünen zu Freihandel (archiviert)
Geplantes Freihandelsabkommen mit dem MERCOSUR-Verbund (archiviert)
Information zu CETA von der EU-Kommission (archiviert)
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