Rechteck bei Unterschriften hat keine rechtliche Bedeutung

29.05.2021, 14:37 (CEST)

Bei Verträgen und anderen Dokumenten, die unterschrieben werden müssen, ist generell Vorsicht geboten. Doch das gilt auch für so manche Behauptung über die Gültigkeit von Unterschriften: Angeblich erteile man mit einer Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck eine «Generalvollmacht», raunen einige - so etwa auf Facebook (hier archiviert).

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Das ist falsch, so Verbraucherschützer. In den in Frage kommenden deutschen Gesetzen findet sich keine solche Regelung. Unterschriften gelten für die Verträge, für die man sie leistet.

Fakten

Eine Unterschrift wird nicht dadurch allgemeingültig und in anderen Zusammenhängen anwendbar, wenn sie in einem geschlossenen Rechteck steht. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) schreibt, stimmt die Behauptung in den Facebook-Postings nicht.

In Deutschland finden sich die gesetzlichen Regelungen zu Verträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Darin gibt es keine Regel zu einer angeblichen Besonderheit bei Unterschriften in Rechtecken. Der Begriff «Rechteck» taucht im BGB nicht einmal auf.

Allgemein rät die Verbraucherzentrale beim Unterschreiben von Dokumenten: «Verbraucher sollten, gerade wenn die Unterschrift auf einem Tablet erfolgen soll, sehr genau darauf achten, was sie unterschreiben.» Es sei besser, sie auszudrucken und dann zu unterzeichnen. Man solle auf jeden Fall alles in Ruhe lesen, scrollen und eine Kopie davon machen.

Hintergrund der irreführenden Facebook-Beiträge ist vermutlich die falsche Interpretation einer im US-amerikanischen Recht verbreiteten Regelung. Laut dieser gilt bei einer schriftlichen Vereinbarung nur das, was sich im Wortsinn «zwischen den vier Ecken» des benutzten Papiers befindet («Four Corners Rule»). Somit darf bei der Auslegung des Vertrags nur der schriftlich fixierte Text berücksichtigt werden. Von dieser Regelung werden - auch in Deutschland - immer wieder falsche Faustregeln abgeleitet.

Stand: 29.05.2021

Links

Bürgerliches Gesetzbuch (archiviert)

Informationen zur «Four Corners Rule» in den USA (archiviert)

Faktencheck von «Mimikama» (archiviert)

Beitrag auf Facebook (archiviert)

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com