PCR-Tests sind nicht verfassungswidrig

10.5.2021, 16:17 (CEST)

Sind PCR-Tests verfassungswidrig? In einem vielfach geteilten Facebook-Post behauptet ein Nutzer: Gerichte in Österreich, Portugal und Belgien hätten die PCR-Tests bereits für ungültig erklärt (hier archiviert). Nun habe auch ein Weimarer Gericht «massiven Verfassungsbruch» wegen des Einsatzes von PCR-Tests zum Nachweis von Corona-Infektionen beanstandet.

BEWERTUNG: Mehrere Behauptungen sind unbelegt, irreführend oder falsch. PCR-Tests sind eine weltweit anerkannte Methode zum Nachweis einer Sars-CoV-2-Infektion. In Weimar hat ein Familienrichter Schulkinder von der Masken- und Testpflicht freisprechen wollen. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung gegen ihn, das Verwaltungsgericht hat den Beschluss als «offensichtlich rechtswidrig» bezeichnet. In jedem Falle könne der Beschluss nur die beiden Kinder betreffen und habe keine Allgemeingültigkeit. Auch in den anderen genannten europäischen Staaten liegen keine entsprechenden rechtskräftigen Urteile vor, die die Behauptung stützen, PCR-Tests seien ungültig.

FAKTEN: Mitte April berichteten mehrere Medien übereinstimmend über ein Urteil des Amtsgerichts Weimar, nach dem die Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen in Thüringen nicht rechtmäßig seien. Anlass hierfür war der Beschluss eines Familienrichters vom 8. April 2021. Eine Mutter hatte geklagt und behauptet, ihre beiden Kinder würden durch Abstandsregelungen, Masken und Corona-Tests Schaden davontragen. Der Familienrichter gab ihr Recht und entschied, dass die Corona-Schutzmaßnahmen an den beiden Schulen einzustellen seien.

Eine 178-seitige Begründung kursierte bereits kurz nach Verkündung des Beschlusses im Internet. Dort heißt es: «Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder [...] sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben: 1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP-Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen, 2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen, 3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus Sars-CoV-2 teilzunehmen.»

Hinsichtlich der Behauptung aus dem Facebook-Post ist festzuhalten: Tatsächlich führt der Familienrichter als Entscheidungsgrund die «Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens» an. Allerdings ist der Beschluss eine Einzelentscheidung, die keineswegs pauschal einen «massiven Verfassungsbruch», der in der Urteilsbegründung auch nicht attestiert wird, durch den Einsatz von PCR-Tests zum Nachweis von Corona-Infektionen begründet.

Der Beschluss wurde binnen kurzer Zeit zunächst vom thüringischen Bildungsministerium aufgrund «gravierender verfahrensrechtlicher Zweifel» kritisiert; das Verwaltungsgericht Weimar erklärte die Maskenpflicht im Unterricht in einem Eilverfahren für zulässig und bezeichnete den Beschluss des Familienrichters als «offensichtlich rechtswidrig».

Ende April wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt ein Ermittlungsverfahren gegen den Richter eingeleitet. Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen. Wohn- und Arbeitsräume wurden durchsucht, ein Handy und weitere Beweismittel sichergestellt. Die «Thüringer Allgemeine» berichtet außerdem, dass eine Rechtsanwältin über den Messenger-Dienst Telegram gezielt Kläger gesucht habe, deren Nachnamen mit Buchstaben beginne, für die der Einzelrichter nach geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichtes zuständig sei.

Über dies hinaus ist die Begründung für die Entscheidung des Familienrichters auch ungeachtet der Tatsache, dass sie offensichtlich außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs getroffen wurde, zweifelhaft. PCR-Tests werden in anderen Ländern wie auch in Deutschland genutzt, um Menschen auf eine Coronavirus-Infektion zu untersuchen. Die Polymerase-Kettenreaktion (polymerase chain reaction) erlaubt die exponentielle Vervielfältigung von Erbsubstanz, wodurch Laboruntersuchungen zum Erkennen von Erb- und Viruskrankheiten möglich werden.

PCR-Tests werden vom Robert Koch-Institut zur Krankheitsüberwachung und -prävention, als «Goldstandard» für die Diagnostik von Sars-CoV-2 bezeichnet. Auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte auch die WHO im Januar 2021 mit: «Wir möchten bekräftigen, dass wir ordnungsgemäß verwendete PCR-Tests für ein hochverlässliches Instrument zur Diagnose von Covid-19 halten».

Im Facebook-Post werden drei weitere Länder genannt, in denen Gerichte PCR-Tests für (allgemein) ungültig erklärt haben sollen. In keinem der Fälle trifft diese Behauptung zu:

Für Österreich ist festzuhalten, dass eine häufig in diesem Zusammenhang genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien die Zulässigkeit von PCR-Tests zum Nachweis einer Corona-Infektion nicht generell anzweifelt. Das Verwaltungsgericht hatte lediglich ein Versammlungsverbot für eine einzelne Anti-Corona-Demonstration für rechtswidrig erklärt. Als Gründe dafür führte das Gericht unter anderem an, dass «das alleinige Abstellen auf den PCR-Test», wie es die Definition des Österreichischen Gesundheitsministeriums vorsehe, «von der WHO abgelehnt» werde. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Auch zu Portugal gibt es entsprechende Behauptungen, die der Facebook-User verkürzt und irreführend aufgreift. Die Falschbehauptung, ein Berufungsgericht in Lissabon habe im Rahmen eines Urteils zur Zwangsquarantäne für deutsche Touristen Mängel bei der Zuverlässigkeit der PCR-Tests festgestellt, kursiert bereits seit November 2020.

Fakt ist: Das Urteil des Berufungsgerichtes wird damit begründet, dass eine Gesundheitsbehörde nicht befugt sei, den Freiheitsentzug der Touristen anzuordnen. Außerdem führten die Richterinnen an, der PCR-Test könne nicht zweifelsfrei feststellen, ob eine Infektion vorliege. Der Oberste Justizrat des Landes hat jedoch festgehalten, dass die Richterinnen mit dieser Feststellung ihre Kompetenzen überschritten hätten. Disziplinarische Maßnahmen wurden allerdings entgegen anderslautender Berichte nicht verhängt.

In Belgien wiederum hat ein Brüsseler Gericht Ende März entschieden, dass die Regierung innerhalb von 30 Tagen ein Gesetzgebungsverfahren einleiten muss, das die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus, darunter auch alle PCR-Test-gebundenen Maßnahmen, rechtlich verankert. Die Zuverlässigkeit von PCR-Tests wurde dabei nicht in Frage gestellt, wie «Le Soir» berichtet.

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Links:

Facebook-Post mit Falschbehauptung über PCR-Tests (10.04.2021): https://www.facebook.com/roberto.kiefer.7/posts/4202376469773692 (archiviert: https://archive.ph/AKSz2)

Amtsgericht Weimar: Beschluss vom 08.04.2021, Az.:9 F 148/21: https://nicodavinci.de/PDF/Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_08.pdf (archiviert: http://dpaq.de/1xovs)

MDR Thüringen zu Weimar (11.04.2021): https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/corona-maskenpflicht-schule-beschluss-amtsgericht-100.html

Verwaltungsgericht Weimar: Beschluss im Eilverfahren (20.04.2021): http://www.vgwe.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/C9FA973BC8E87282C12586BD003B4BA0/$File/21-8E-00416-B-A.pdf

Nobelpreiskomitee über Kary B. Mullis und die PCR-Methode: https://www.nobelprize.org/prizes/chemistry/1993/mullis/facts/ (archiviert: http://dpaq.de/1y2nP)

RKI zu PCR-Tests bei Sars-Cov-2: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=8842BC6EB9EB651F68F8A285EAC47527.internet082?nn=13490888#doc13490982bodyText4 (archiviert: https://archive.vn/zd1dy#selection-2505.0-2505.37)

Faktencheck zur Einstufung von PCR-Tests durch die WHO als «hochverlässlich»: https://dpa-factchecking.com/germany/210125-99-163959/

WHO-Notiz (20.1.2021): https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 (archiviert: https://archive.vn/6ny13)

Urteil des Verwaltungsgerichts Wien (24.3.2021): http://verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf (archiviert: http://dpaq.de/OLMTk)

dpa-Faktencheck über Urteil des Verwaltungsgerichts Wien (9.4.2021): https://dpa-factchecking.com/austria/210407-99-118820/

Regionalrat von Lissabon: Fall Nr. 1783 / 20.7T8PDL.L1-3 (11.11.2020): https://crlisboa.org/wp/juris/processo-n-o1783-20-7t8pdl-l1-3/

Oberster Justizrat Portugal: Urteil im Bezug auf die Beschränkung auf die Azoren ohne disziplinarische Relevanz (2.12.2020): https://www.csm.org.pt/2020/12/02/acordao-referente-a-confinamento-nos-acores-sem-relevancia-disciplinar/

«Le Soir»: Covid-Maßnahmen "illegal" (31.3.2021): https://www.lesoir.be/363910/article/2021-03-31/info-le-soir-letat-condamne-par-le-tribunal-de-bruxelles-qui-juge-les-mesures

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