Landesweite Vereinheitlichung: Corona-Regeln gelten weiter in Göppingen

27.04.2021, 13:43 (CEST)

Wehrt sich eine Region in Baden-Württemberg tatsächlich gegen die landes- und bundesweit gültigen Corona-Regeln? Das wird zumindest in sozialen Medien behauptet. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Göppingen sei aufgehoben worden - und damit Corona-Regeln wie die nächtliche Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen, suggerieren etwa Facebook-Posts wie dieser (hier archiviert).

BEWERTUNG: Falsch. Mit der Aufhebung der lokalen Allgemeinverfügungen des Landkreises werden lediglich die Rechtsvorschriften in ganz Baden-Württemberg vereinheitlicht. Diese landesweiten Regeln sehen weiterhin Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren vor - auch für Göppingen.

FAKTEN: Auf der Internetseite des Landkreises Göppingen heißt es in einer Bekanntmachung vom 20. April 2021 tatsächlich, dass mehrere Allgemeinverfügungen ab dem Folgetag aufgehoben werden. Aufgezählt werden:

  • eine Allgemeinverfügung über nächtliche Ausgangsbeschränkungen
  • eine Allgemeinverfügung über Kontaktbeschränkungen
  • eine Allgemeinverfügung über eine Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen
  • eine Allgemeinverfügung über das Verbot vom Kita-Betrieb

Das heißt allerdings nicht, dass die entsprechenden Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Göppingen nicht mehr gelten. Die Allgemeinverfügungen wurden lediglich aufgehoben, damit sie nicht mit einer neuen Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg kollidieren.

«Das Landratsamt widerruft einen Teil der in der letzten Woche angeordneten Allgemeinverfügungen, da für die betroffenen Bereiche Regelungen in der neuesten Fassung der Corona-Verordnung des Landes geschaffen wurden», heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises vom 20. April.

Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Wirkung ab dem 19. April sieht in Landkreisen mit hohen Infektionsraten unter anderem die Schließung des regulären Kita- und Schulbetriebs vor, außerdem nächtliche Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen.

In einer Notbekanntmachung hat das Gesundheitsamt Göppingen am 19. April festgestellt, dass sich im Landkreis mehr als 200 Menschen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen mit dem Coronavirus infiziert haben (Sieben-Tage-Inzidenz). Daher sind in Göppingen die strengeren Regeln der Landes-Corona-Verordnung gültig.

Unabhängig zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt in Deutschland seit dem 23. April die bundesweite Notbremse. Diese sieht einheitliche Regeln für Landkreise und kreisfreie Städte mit hohen Sieben-Tage-Inzidenzen vor. Es stimmt also nicht, dass Göppingen eigenmächtig die Corona-Regeln aufgehoben hat.

---

Links:

Facebook-Post mit Falschbehauptung vom 21.4.2021: https://www.facebook.com/uli.hicks.9/posts/251527676661923 (archiviert:: https://archive.ph/EJNXc)

Widerruf der Allgemeinverfügungen im Landkreis Göppingen (20./21.4.2021): https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/widerruf+allgemeinverfuegungen.html (archiviert: https://archive.ph/zvzvA)

Pressemitteilung des Landkreises Göppingen zum Widerruf (20.4.2021): https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/aktuell+geltende+regelungen+im+landkreis.html (archiviert: http://dpaq.de/m5iIE)

Corona-Verordnung Land Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ (archiviert: http://dpaq.de/NW3B2)

Notbekanntmachung Landkreis Göppingen (19.4.2021): https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/notbekanntmachung+praesenzbetrieb+schulen.html (archiviert: http://dpaq.de/MXouZ)

Bundesweite Notbremse: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982 (archiviert: http://dpaq.de/YKEEc)

---

Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com