Keine Parallelen zwischen DDR 1953 und Deutschland 2021
23.4.2021, 10:38 (CEST)
In Gebieten mit besonders hohen Corona-Ansteckungsraten sollen nächtliche Ausgangssperren dafür sorgen, dass sich weniger Menschen treffen und infizieren. Solche Ausgangssperren hat es etwa in Halle an der Saale (heute Sachsen-Anhalt) bereits im Juni 1953 gegeben. Ähnelt die heutige Bundesrepublik also der DDR im Jahr 1953? In einem Facebook-Post mit einem Bild der Verfügung vom 17. Juni 1953 wird das suggeriert. Der einzige Unterschied sei, dass es heute keinen Schießbefehl gebe.
BEWERTUNG: Der Vergleich ist irreführend. In der DDR verhängten sowjetische Behören damals in den meisten Landkreisen den Ausnahmezustand, um Demonstrationen gegen das SED-Regime zu unterdrücken. Die heutigen Ausgangsbeschränkungen sind demokratisch legitimiert und sollen Infektionen mit dem Coronavirus verhindern.
FAKTEN: Der im Post gezeigte «Befehl» über den Notzustand in Halle stammt vom 17. Juni 1953. An diesem Tag protestierten rund eine Million Menschen in Ost-Berlin und in der restlichen DDR weitgehend friedlich gegen die schlechten Lebensbedingungen.
Um die Demonstrationen zu stoppen, verhängten die sowjetischen Behörden in 167 von 217 Landkreisen den Ausnahmezustand. Sie verkündeten das Kriegsrecht und übernahmen offiziell die Regierungsgewalt in weiten Teilen der DDR. Etwa 50 Menschen starben, rund 15 000 wurden im Zusammenhang mit den Protesten festgenommen.
In der Stadt Halle an der Saale versammelten sich am 17. Juni bis zu 60 000 Menschen auf dem Hallmarkt - dem Ausnahmezustand zum Trotz. Zwei sowjetische Panzer wurden auf dem Marktplatz platziert und ab 21 Uhr galt eine Ausgangssperre. Die Proteste wurden niedergeschlagen - acht Menschen starben, 43 wurden verletzt.
Während der Ausnahmezustand in der DDR von der Sowjetunion verhängt wurde, hat der Bundestag im März 2020 wegen der Ausbreitung des Coronavirus eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt. Dies gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen - etwa zu Tests und Impfungen. Im März 2021 wurde die Ausnahmelage verlängert.
Am 21. April hat der Bundestag die sogenannte "Bundes-Notbremse" beschlossen. Sie legt fest, dass in Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen automatisch Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr gelten sollen.
Zuvor hatten bereits viele Bundesländer Ausgangsbeschränkungen für Gebiete mit hohen Ansteckungsraten erlassen, darunter auch Sachsen-Anhalt, zu dem Halle an der Saale gehört. Paragraph 13 der Corona-Schutzverordnung des Landes etwa ermöglichte es Landkreisen und kreisfreien Städten, Ausgangsbeschränkungen in Gebieten mit einer Ansteckungsrate von 200 Infizierten pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen zu verhängen (Sieben-Tage-Inzidenz).
Die Ausgangsbeschränkungen 1953 in der DDR sind mit der aktuellen Lage also nicht vergleichbar. Zudem: Trotz der Pandemie sind Demonstrationen im heutigen Deutschland vom Grundgesetz geschützt. Darauf verweist auch die Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Paragraph 2.
Facebook-Post https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=2210849592383196&id=402435826557924 (archiviert: http://dpaq.de/ukSpV)
Stiftung Haus der Geschichte der BRD zu Aufständen 1953 https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-osten/17-juni-1953-volksaufstand.html (archiviert: http://dpaq.de/yWzTl)
Stadt Halle zum Volksaufstand 1953 https://m.halle.de/push.aspx?s=downloads/de/Kultur/Stadtgeschichte/Historische-Ereignisse//17-Juni-1953/17.juni1953_halle_15062018.pdf (archiviert http://dpaq.de/Hba43)
Bundesbeauftragter zu Stasi-Unterlagen https://www.bstu.de/geschichten/volksaufstand/aufstand-in-den-bezirken/halle/ (archiviert: http://dpaq.de/YuQfS)
Bundesregierung zu epidemischer Notlage https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/pandemische-lage-verlaengert-1872464 (archiviert: http://dpaq.de/zSCMA)
Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen-Anhalt https://ms.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/20210416__1._AEVO_11._SARS-COV-2-EindV.pdf (archiviert: http://dpaq.de/eYrgX)
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