Gerichtsbeschluss kein Freifahrtschein, um auf Corona-Maßnahmen zu verzichten

21.04.2021, 15:23 (CEST)

Um sich dagegen zu wehren, dass ihre Kinder in der Schule eine Maske tragen und Abstand zu anderen Kindern halten müssen, zieht eine Mutter vor das Amtsgericht Weimar. Ein vom Gericht erlassener Beschluss wird im Netz als allgemeingültig gefeiert. Dazu werden Screenshots der Überschrift eines Online-Artikels geteilt (hier archiviert). Dort heißt es: «Ab sofort per Gerichtsurteil: Keine Masken, Kein Abstand, Keine Tests!».

BEWERTUNG: Die Entscheidung des Amtgerichts ist kein Freifahrtschein, auf Corona-Maßnahmen zu verzichten. Das Thüringer Bildungsministerium stellte klar, dass der vom Amtsgericht erlassene Beschluss - wenn überhaupt - nur für die beiden im Beschluss genannten Kinder gelte. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht Weimar den Beschluss als «offensichtlich rechtswidrig» eingestuft.

FAKTEN: Im Beschluss (Az.: 9 F 148/21) des Amtsgerichts Weimar werden nicht nur die beiden Kinder im Alter von 8 und 14 Jahren genannt, die eine Grundschule und eine Regelschule besuchen. Auch alle anderen Schülerinnen und Schüler der betroffenen Schulen seien von dem Beschluss betroffen, heißt es darin. Den «Leitungen und Lehrern» werde untersagt, «im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art» anzuordnen. Auch Mindestabstände sowie die Teilnahme an Corona-Schnelltests sollen demnach nicht eingefordert werden dürfen, steht in dem insgesamt 178-seitigen Beschlusstext. Der zuständige Richter argumentiert mit einer Gefährdung des Kindeswohls.

Da der Fall am Amtsgericht Weimar allerdings als Familiensache behandelt wurde, äußerte das Thüringer Bildungsministerium bereits kurz nach der Veröffentlichung Zweifel, ob die Entscheidung überhaupt rechtliche Wirkung entfalten könnte. Das Amtsgericht Weimar räumte per Pressemitteilung (archiviert) ein: «Der Einzelrichter ist davon ausgegangen, dass die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Zuständigkeit der Familiengerichte gehört und hat die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges verneint.»

In der Stellungnahme des Thüringer Bildungsministeriums ist von «gravierenden verfahrensrechtlichen Zweifeln» die Rede. Denn die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, heißt es. Und so oder so: Das Urteil könnte «rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten» haben. Es habe damit keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzregeln an Thüringens Schulen insgesamt.

So sieht es auch das Verwaltungsgericht Weimar. Das hat die Entscheidung zur Maskenpflicht inzwischen für «offensichtlich rechtswidrig» erklärt. Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Den umstrittenen Beschluss des Amtsrichters setzt das allerdings nicht vollständig außer Kraft, schreibt der MDR. Er gelte definitiv weiter für die beiden Kinder der Klägerin.

Hintergrund ihrer Klage ist eine Entscheidung des Thüringer Bildungsministeriums, wonach die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für alle Klassenstufen ausgeweitet wurde.

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Links:

Beitrag:
https://www.facebook.com/floh.feuerer/posts/1708454492665696 (archiviert: https://archive.ph/9Jsay)

Beschluss des Amtsgerichts Weimar (8.4.2021): https://www.docdroid.net/NClmHr3/amtsgericht-weimar-9-f-148-21-eao-beschluss-anonym-2021-04-08-pdf (archiviert: https://perma.cc/45RY-UWDP)

Bildungsministerium zur Maskenpflicht im Unterricht für alle Klassenstufen (9.4.2021): https://bildung.thueringen.de/aktuell/seite?tx_news_pi1%5Bnews%5D=2283&cHash=49c8c48469e84593c7c8a31ee7cc5808 (archiviert: https://archive.ph/gGymw)

Bildungsministerium Thüringen zum Beschluss des Amtsgericht Weimar (11.4.2021): https://bildung.thueringen.de/aktuell/beschluss-des-familiengerichts-weimar-hat-keine-auswirkungen-fuer-thueringen (archiviert: https://archive.ph/YbcJN)

Pressemitteilung des Amtsgerichts Weimar (12.4.2021, archiviert): https://archive.ph/kKt4L

dpa-Text zum Beschluss des Verwaltungsgerichts beim "Handelsblatt": https://www.handelsblatt.com/dpa/konjunktur/wirtschaft-handel-und-finanzen-wdh-verwaltungsgericht-haelt-anordnung-zur-maskenpflicht-fuer-rechtswidrig/27116756.html (archiviert: https://archive.ph/9log6)

Artikel zum Beschluss des Verwaltungsgerichts bei mdr.de: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/maskenpflicht-unterricht-bestaetigt-amtsgericht-weimar-richter-verwaltungsgericht-100.html (archiviert: https://archive.ph/R4YJh)

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