Auch Opposition stimmte für Verlängerung der Ausnahmelage - Beschluss gilt nicht bis 2022

19.03.2021, 16:20 (CET)

Angesichts der Corona-Pandemie stellte der Bundestag im März 2020 eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» fest. Dies gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests und Impfungen. Im März 2021 verlängerte er die Ausnahmelage. Bei Facebook macht nun unter anderem die Behauptung die Runde, die Opposition habe der Verlängerung nicht zugestimmt. Zudem heißt es, die besondere Lage sei gar um ein Jahr verlängert worden. Aber stimmt das?

BEWERTUNG: Für das «Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite» votierten neben den Regierungsparteien auch Grüne und Linke. Beide Oppositionsparteien stimmten aber gegen einen Gesetzesentwurf, dem zufolge die besondere Lage nach drei Monaten automatisch außer Kraft gesetzt wird, wenn der Bundestag sie nicht verlängert.

FAKTEN: Am 4. März 2021 standen im Bundestag mehrere Ordnungspunkte im Bundestag. Eine Mehrheit im Parlament votierte dafür, ein «Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite» festzustellen: Dafür stimmten CDU und CSU, SPD sowie Grüne und Linke. Die AfD stimmte dagegen, die FDP enthielt sich.

Zur Entscheidung stand aber auch ein Gesetzesentwurf der Regierungskoalition «zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen». Dieses Gesetz betrifft Regelungen und Maßnahmen zur angemessenen Reaktion auf die Pandemie. Die Opposition stimmte diesmal gegen das Gesetz, es wurde daher nur mit den Stimmen aus CDU/CSU und SPD verabschiedet.

Teil der Neuregelung ist ein neuer Drei-Monats-Mechanismus: «Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt nun als aufgehoben, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate danach ihr Fortbestehen feststellt», wie der Bundestag mitteilte.

Mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz heißt es weiter: «Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage an. Sie treten nicht mehr Ende März 2021 oder im Fall einer Verordnung nach Paragraf 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 des IfSG (Gesundheitsberufe) Ende März 2022 außer Kraft.»

Das bedeutet nicht, dass die Ausnahmelage bereits jetzt um ein ganzes Jahr verlängert worden wäre. Der 31. März 2022 ist allein für die besonderen Bestimmungen in den Gesundheitsfachberufen von Bedeutung. Andere Ermächtigungen und Verordnungen sind nun an das Votum des Bundestages gebunden, der zunächst erneut eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» feststellen müsste.

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Links:

Posts mit Sharepics und Behauptungen: https://www.facebook.com/groups/518995672163379/permalink/825385371524406/ (archiviert: https://archive.ph/Fhb72)

https://www.facebook.com/groups/420619532714081/permalink/454952885947412/ (archiviert: https://archive.ph/DklUh)

https://www.facebook.com/covidcompendium/posts/280850280280922 (archiviert: https://archive.ph/RVB3Z)

https://www.facebook.com/groups/776911089767079/permalink/866160764175444/ (archiviert: https://archive.ph/FZmBh)

Antrag der Regierungskoalitionen zur Verlängerung der Feststellung von nationaler Tragweite, Drucksache 19/27196: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/271/1927196.pdf (archiviert: http://dpaq.de/vBPIu)

Mitteilung des Bundestag zum Abstimmungsergebnis: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw09-de--824818 (archiviert: http://dpaq.de/WwtsD)

Gesetzesentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf (archiviert: http://dpaq.de/cA5mZ)

Abstimmungsergebnis zum Gesetzesentwurf: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=716 (archiviert: http://dpaq.de/ryqt4)

Meldung zum Drei-Monats-Mechanismus: https://www.rnd.de/politik/regierung-behalt-sonderbefugnisse-bundestag-verlangert-epidemische-lage-IGXHBPZLVZDFSXCY7EKQIBJYR4.html (archiviert: http://dpaq.de/couEG)

Infektionsschutzgesetz Paragraf 5: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html#:~:text=Abweichend%20von%20Satz%201%20ist,M%C3%A4rz%202022%20zu%20befristen. (archiviert: http://dpaq.de/U2spN)

Artikel zur Entscheidung: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2021/03/04/die-epidemische-lage-besteht-fort (archiviert: http://dpaq.de/hRFDz)

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