PCR-Tests können Corona-Infektionen auch bei Menschen nachweisen, die keine Symptome zeigen

1.3.2021, 16:40 (CET)

Es liest sich wie eine Sensation: «PCR-Test kann bei Gesunden keine Infektion nachweisen: Drosten vor Gericht zitiert» lautet eine Überschrift auf dem Portal «Journalistenwatch» (hier archiviert). Muss sich der Virologe der Berliner Charité wegen des von ihm mitentwickelten Corona-Tests vor Gericht verantworten?

BEWERTUNG: Die Überschrift ist falsch und irreführend. Christian Drosten ist von einem Amtsgericht zum Sachverständigen ernannt worden - und soll ein schriftliches Gutachten abgeben. PCR-Tests können Corona-Infektionen auch bei Menschen feststellen, die keine Symptome zeigen.

FAKTEN: Der Artikel geht zurück auf ein Dokument, das eine Rechtsanwältin über den Messengerdienst Telegram verbreitet hat: Zu sehen ist ein Beschluss des Heidelberger Amtsgerichts vom 4. Februar 2021. Auf Antrag der Anwältin wurde demnach in einem Bußgeldverfahren der Berliner Virologe Christian Drosten zum Sachverständigen bestimmt. Das Gericht bestätigte die Echtheit des Dokuments auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Hintergrund ist ein Bußgeldverfahren gegen eine Frau, wie das Gericht der dpa bestätigte. Die Frau habe sich nach der Rückkehr aus einem Corona-Risikogebiet gemäß den Bestimmungen in Baden-Württemberg in Quarantäne begeben und einen PCR-Test machen müssen - habe sich diesem aber verweigert. Ihre Anwältin zog Berichten zufolge dann vor Gericht die Aussagekraft der Tests in Zweifel und beantragte ein Sachverständigengutachten.

Wörtlich heißt es im Beschluss des Gerichts: «Zu der Behauptung der Verteidigerin, dass ein PCR-Test keine Infektion im Sinne des § 2 Infektionsschutzgesetz nachweisen könne, soll ein schriftliches Sachverständigengutachten erhoben werden. Zum Sachverständigen wird antragsgemäß bestimmt (sic!): Hr. Prof. Dr. Drosten, Charité Berlin». Drosten gilt als Experte für die in der Coronavirus-Pandemie eingesetzten PCR-Tests.

Schon das auf «Journalistenwatch» gezeigte Dokument stellt also keinen Beleg für die Behauptung dar, Drosten sei vor Gericht zitiert worden - es geht um eine schriftliche Einschätzung des Virologen. Auch die Formulierung «Das zuständige Amtsgericht lud Drosten tatsächlich vor» ist also irreführend. Der durch die Verkürzung wohl beabsichtigte Eindruck, Drosten müsse sich ähnlich einem Beschuldigten vor Gericht erklären, ist falsch.

Wie das Gericht auf dpa-Anfrage mitteilte, sei Drosten kontaktiert worden. Eine Frist zur Einreichung des Gutachtens gebe es aber nicht. Gerichte in Deutschland haben die Möglichkeit, zu vielen verschiedenen Sachverhalten den Rat von Experten heranzuziehen. Diese können jedoch auch ablehnen, wenn sie triftige Gründe angeben können.

Falsch ist die sowohl von der Anwältin als auch bei «Journalistenwatch» verbreitete Behauptung, der Test könne bei «gesunden» Menschen keine Infektion mit dem Coronavirus nachweisen. Der Test ist sehr wohl in der Lage, Infektionen bei «gesunden», aber infizierten Menschen festzustellen - also bei Personen, die eine Infektion ganz ohne Symptome überstehen oder erst später Symptome zeigen. Wie das Robert Koch-Institut schreibt, spielen auch solche Infektionen bei der Ausbreitung des Coronavirus eine Rolle.

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Links:

Telegram-Nachricht (10.02.2021): https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/809 (archiviert: https://archive.vn/AOOne)

Charité-Pressemitteilung über Testentwicklung u.a. durch Drosten (16.01.2020): https://www.charite.de/service/pressemitteilung/artikel/detail/erster_test_fuer_das_neuartige_coronavirus_in_china_entwickelt/ (archiviert: https://archive.vn/8YKwf)

Hintergrund zu gerichtlichen Sachverständigen: https://www.bundesverband-gutachter.de/blog/pflichten-und-rechte-des-gerichtlichen-sachverstaendigen (archiviert: https://archive.vn/yAE0m)

Robert Koch-Institut zu PCR-Tests: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html (archiviert: https://archive.vn/qq16M)

Artikel auf «Journalistenwatch»: https://www.journalistenwatch.com/2021/02/11/pcr-test-gesunden/ (archiviert: https://archive.vn/0vFIM)

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