Dokument weiterhin verfügbar: Maßnahmen-Verlängerung betrifft Video-Konferenzen von Vereinen und Firmen

2.2.2021, 12:06 (CET)

Die von Bund und Ländern vereinbarten Lockdown-Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie gelten derzeit bis zum 14. Februar 2021. In sozialen Medien verbreitet sich nun die Behauptung, dass es «von Anfang an geplant» gewesen sei, «das knallharte Programm bis mindestens Ende 2021 durchzuziehen». Eine Verlängerung bis zum 31. Dezember sei «BEREITS BESCHLOSSEN IM OKTOBER 2020 !!» Dazu wird der Screenshot eines Dokuments aus dem Bundesgesetzblatt geteilt, das jedoch mittlerweile gelöscht worden sein soll: «*Update* PDF-Datei wurde vom Server entfernt.» (hier archiviert)

BEWERTUNG: Die abgebildete Gesetzesänderung betrifft Erleichterungen unter anderem für Mitgliederversammlungen in Vereinen und Unternehmen - nicht die Lockdown-Maßnahmen. Das im Screenshot gezeigte Dokument ist weiterhin online auf der Webseite des Bundesgesetzblatts verfügbar.

FAKTEN: Im Bundesgesetzblatt werden beschlossene Bundesgesetze und Verordnungen veröffentlicht. Der im Facebook-Beitrag geteilte Link zu einem PDF-Dokument auf der Webseite des Bundesgesetzblatt führt jedoch zu der Fehlermeldung: «Not Found» - «nicht gefunden». Im Screenshot ist zu erkennen, dass das Dokument über die angebliche Maßnahmen-Verlängerung in der 48. Ausgabe des Bundesgesetzblatts Teil I am 28. Oktober 2020 erschienen sein soll. Als Seitenzahl ist «2258» zu erkennen.

Diese Ausgabe und die einzelne Seite sind nach wie vor online zu finden, wenn man auf der Startseite «www.bgbl.de» auswählt: «zur aktuellen Ausgabe». Dann sucht man links unter «Teil I» und «2020» das exakte Datum und die entsprechende Veröffentlichung. Der Link zum jeweiligen PDF läuft jedoch nach kurzer Zeit ab und ist nicht online archivierbar, weil für das Bundesgesetzblatt bestimmte Verbreitungsregeln gelten. Das Dokument ist also weiter abrufbar, auch wenn der veraltete Link nicht mehr funktioniert.

Was die Veröffentlichung zeigt, wurde jedoch fehlinterpretiert. Es geht darin weder um Maßnahmen, die soziale Kontakte und das Wirtschaftsleben einschränken, noch um Hygiene-Vorschriften. Das Dokument gibt Auskunft darüber, dass Teile des «Gesetzes über Maßnahmen in Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie» bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Dieses im Oktober 2020 per Verordnung verlängerte Gesetz wurde bereits zu Beginn der Pandemie im März 2020 beschlossen. Beschlossen wurden damals Maßnahmen, die laut Bundesjustizministerium trotz der Corona-Einschränkungen die Handlungsfähigkeit von Unternehmen, verschiedenen Gesellschaften, Vereinen oder Parteien sichern sollen. Auch Blogs für Unternehmen und Vereine haben darüber berichtet.

Vorgesehen ist laut Gesetz seitdem zum Beispiel die Möglichkeit, virtuelle Mitgliederversammlungen oder Aufsichtsratssitzungen abzuhalten. Rechtlich war das zuvor nicht möglich. Auch für Fälle, in denen Amtszeiten automatisch enden würden, wenn die Pandemie eine neue Wahl innerhalb einer Organisation nicht erlaube, sollte das Gesetz Lösungen finden. Andernfalls stünde etwa eine Genossenschaft plötzlich ohne Vorstand da.

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Links:

Toter Link aus dem Facebook-Beitrag: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/6BA194FB82E9B47D58C7777DA1A5EC1D/bgbl120s2258_78930.pdf

Gesetz über Maßnahmen in Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" (27. März 2020): http://www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/GesRuaCOVBekG.pdf (archiviert: http://dpaq.de/uURDz)

Informationen des Bundesjustizministeriums über die Änderungen im März 2020: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Gesellschaftsrecht/Corona_Handlungsfaehigkeit_node.html (archiviert: http://dpaq.de/JxWgz)

Informationen über die Gesetzesänderung auf einem Blog einer Kanzlei für Unternehmensrecht (27. März 2020): https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-handlungsempfehlungen-fuer-unternehmen/stiftungen-und-vereine-in-der-corona-krise/ (archiviert: https://archive.vn/dY5Z3)

Informationen über die Gesetzesänderung auf einer Infoseite für Vereinsrecht (30. März 2020): https://www.verein-aktuell.de/externalcontent?_leongshared_template=HAUFEDETAIL&_leongshared_externalcontentid=15_PORTLET_44142987 (archiviert: https://archive.vn/VW7JU)

Facebook-Beitrag mit der falschen Behauptung (25. Januar 2021): https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1131111877330796&set=a.112105432564784&type=3 (archiviert: https://archive.vn/yS8kA)

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