PCR-Tests weisen Corona nach - und das sieht auch die Berliner Senatsverwaltung so
12.11.2020, 16:51 (CET)
Seit Monaten wird die Aussagekraft von sogenannten PCR-Tests in der Corona-Pandemie angezweifelt. Aktuell wird ein Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit vielfach als Kronzeuge herangezogen, dass mit den Tests angeblich keine Corona-Infektion nachgewiesen werden könne. «Der staatliche Corona-Betrug ist endgültig aufgedeckt», heißt es zum einen (hier archiviert). Die ganze bisherige Corona-Politik sei mit dem Senatsschreiben in Frage gestellt, zum anderen (hier archiviert).
BEWERTUNG: Falsch. PCR-Tests stellen Infektionen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes fest. Das schreibt auch die Berliner Senatsverwaltung.
FAKTEN: Grundsätzlich beziehen sich aktuell diejenigen, die den PCR-Test anzweifeln, auf ein Dokument der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 30. Oktober 2020. Darin werden Fragen des parteilosen Parlamentariers Marcel Luthe beantwortet. PCR steht für «Polymerase Chain Reaction», zu Deutsch: Polymerase-Kettenreaktion.
Besonders im Fokus steht Luthes Frage 4: «Ist ein sogenannter PCR-Test in der Lage, zwischen einem «vermehrungsfähigen» und einem «nicht-vermehrungsfähigen» Virus zu unterscheiden?», will er wissen. Sprich: Kann erkannt werden, ob eine Testperson ansteckend ist oder nicht? Die Antwort der Gesundheitsbehörde lautet: «Nein».
Denn der PCR-Test weist nicht nach, ob eine Testperson zum Zeitpunkt des Abstriches möglicherweise weitere Menschen anstecken kann oder nicht. Es kann aber durchaus sein, dass der Infizierte später noch infektiös wird. Der Test weist vielmehr nach, ob jemand infiziert ist oder nicht. Und das allein ist relevant nach dem Infektionsschutzgesetz.
Dem Gesetz zufolge gilt als Infektion «die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus». Demnach ist ein Krankheitserreger «ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann». Wird ein Mensch positiv getestet, dann hat sich der Erreger auch im Körper vermehrt. Das bestätigte auch der Virologe Friedemann Weber, Direktor am Institut für Virologie der Justus-Liebig-Universität in Gießen, gegenüber den Faktencheckern von «Correctiv».
Und das schreibt auch die Senatsverwaltung selbst: Mit PCR-Tests würden Sars-CoV-2-Erreger nachgewiesen. «Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz», heißt es unter Frage 5 im Antwortschreiben an den Abgeordneten Luthe.
Es ist also der vollkommen falsche Schluss, wenn etwa «anonymousnews.ru» - eine Webseite, auf der immer wieder rechtsextreme Artikel und Falschbehauptungen veröffentlicht werden - schreibt: «Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat bestätigt, dass PCR-Tests eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen.»
Bei PCR-Tests wird, wie etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erläutert, aus dem Rachen und/oder der Nase ein Abstrich genommen, der im Labor auf Genmaterial der Coronaviren untersucht wird. Solche Tests sind ziemlich genau, können aber in sehr seltenen Fällen - das ist unter Experten ziemlich unstrittig - auch daneben liegen. In der Folge bekommt in Einzelfällen auch einmal ein Nicht-Infizierter als Diagnose, infiziert zu sein. Die Frage ist, wie sich diese sogenannten falsch positiven Ergebnisse auswirken.
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Links:
Schreiben der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit vom 30.10.2020: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-25212.pdf (archiviert: http://dpaq.de/O0NL6)
Begriffsbestimmungen im Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
RKI über Corona-Tests: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über Corona-Tests: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html?tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=4279&tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&cHash=c5e407d53ef6e2f7077227c6e38fe369
«Correctiv»-Faktencheck über PCR-Tests: https://correctiv.org/faktencheck/2020/10/09/nein-das-rki-verstoesst-mit-seiner-zaehlweise-von-faellen-aufgrund-von-pcr-tests-nicht-gegen-das-infektionsschutzgesetz/
Artikel mit Falschbehauptung über PCR-Tests: https://www.anonymousnews.ru/2020/11/08/berliner-senat-pcr-tests-infektion/ (archiviert: https://archive.vn/HdXEL)
Artikel mit Falschbehauptung über PCR-Tests: https://www.reitschuster.de/post/berliner-regierung-weckt-zweifel-an-pcr-test/ (archiviert: http://dpaq.de/DgJBz)
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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com