Kinder werden in Deutschland nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern geimpft
9.10.2020, 11:53 (CEST)
Sind in Schulen in Deutschland heimliche Impfungen möglich? Die vermeintliche Grundlage dafür sei ein Papier der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach schon die Anwesenheit eines Kindes in der Schule als «informierte Zustimmung» zu einer Impfung gelte. «Das kommt dabei heraus wenn wir nicht lesen! Unsere Kinder sind in Gefahr!!!» (sic), so ein Facebook-Post (hier archiviert).
BEWERTUNG: Die Erläuterungen aus dem WHO-Papier sind aus dem Kontext gerissen. In Ländern mit niedriger Alphabetisierungsrate gilt – nach vorangehender Aufklärung – die Anwesenheit eines Kindes in der Schule als «konkludente Zustimmung» zu einer angekündigten Impfung. In Deutschland ist diese Vorgehensweise jedoch höchst unwahrscheinlich.
FAKTEN: Jeder ärztliche Heilversuch, sogar die Gabe eines Medikaments, ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Vor jeder Behandlung muss ein Arzt seinen Patienten darum umfassend informieren und dessen Zustimmung einholen. Ist der Patient dazu nicht in der Lage, etwa, weil er noch nicht volljährig ist, bedarf es der Erlaubnis von Sorgeberechtigten. Dieser Grundsatz gelte in den allermeisten Ländern dieser Erde, konstatiert die WHO im Einführungstext eines Papiers, das sich mit den verschiedenen Möglichkeiten von Impf-Einwilligungen befasst.
Grundsätzlich, so heißt es dann ab Seite 3 weiter, gebe es auf Patientenseite drei gängige Praxen, Zustimmung zu einer Impfung auszudrücken: Man bekunde diese schriftlich, mündlich oder durch «konkludentes Verhalten». Gemeint ist damit schlüssiges Handeln, das einen bestimmten Willen preisgibt. Beispiel: Senden Eltern, nachdem sie über eine anstehende Impfung informiert worden sind, ihr Kind an einem bestimmten Tag zur Schule, bekunden sie damit ihr Einverständnis zur Immunisierung.
Die konkludente Zustimmung wird in Ländern praktiziert, in denen Impfungen vor allem in Schulen vorgenommen werden – und die Alphabetisierungsquote innerhalb der Bevölkerung nicht besonders hoch ist. Erscheinen die Eltern am «Impftag» nicht persönlich in der Schule, um mündlich ihre Zustimmung auszudrücken, so gilt tatsächlich die Anwesenheit ihres Kindes als Einverständniserklärung.
Es gibt keine aktuellen Zahlen dazu, wo dies gängige Praxis ist. Eine WHO-Umfrage ergab allerdings, dass mindestens in der Hälfte der befragten Staaten schriftliche Einverständniserklärungen vor Impfungen eingeholt würden. In allen hoch entwickelten Ländern wie Deutschland sei dies Usus - die konkludente Zustimmung hingegen unüblich.
Genau dies spiegelt sich auch in der aktuellen deutschen Rechtsprechung sowie in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (StiKo). So heißt es dort: «Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten einzuholen.» Jugendliche könnten auch selbst einwilligen – sofern sie, nach Ansicht des Arztes, geistig dazu in der Lage seien.
Und zu öffentlichen Impfterminen, worunter die kaum mehr praktizierten Schulimpfungen zählen, ist zu lesen: «Für öffentliche Impftermine werden eine vorherige Aufklärung in schriftlicher Form und ggf. auch die Einholung einer schriftlichen Einwilligungserklärung empfohlen.» Zudem seien Ärzte angehalten, Kinder und Eltern mündlich aufzuklären, um ihnen Möglichkeit zu Rückfragen und Ablehnung zu geben.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit bestätigte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) die Erkenntnisse dieser Recherche.
Anders als bei Facebook behauptet, besteht darum kein Grund anzunehmen, dass hierzulande Kinder ohne ausdrückliches Einverständnis der Eltern in den Schulen geimpft werden – und dadurch in Gefahr sind.
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Berichtigung:
Die im sechsten Absatz erwähnte WHO-Umfrage ergab, dass mindestens in der Hälfte der befragten Staaten schriftliche Einverständniserklärungen vor Impfungen eingeholt würden - nicht mindestens in der Hälfte aller Staaten. Die Umfrage wurde in 34 ausgewählten Staaten in allen Weltregionen durchgeführt.
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Links:
Beitrag auf Facebook: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=3323024144440773&set=a.971207986289079&type=3 (archiviert: https://archive.vn/hlWq0)
WHO-Papier zu Impf-Einwilligungen bei Kindern zwischen 6 bis 17 Jahren: https://www.who.int/immunization/programmes_systems/policies_strategies/consent_note_en.pdf (archiviert: http://dpaq.de/AxRkO)
Aktuelle Empfehlungen der StiKo im «Epidemiologischen Bulletin», S. 27f.: https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6938.2/34_2020_web.pdf?sequence=1&isAllowed=y (archiviert: http://dpaq.de/DoIUZ)
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