Foto von Demonstration in Berlin zeigt Polizisten
22.9.2020, 15:51 (CEST)
Am 1. August protestierten Tausende Menschen in Berlin gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Am Nachmittag beendete die Polizei eine Kundgebung auf der Straße des 17. Juni. Über den Uniformierten, der die Demonstranten von der Bühne aus aufgeforderte, den Bereich zu räumen, heißt es nun, er sei gar kein Polizist. Ein Foto beweise, dass der Mann als Fitnesstrainer arbeite (hier archiviert).
BEWERTUNG: Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei üben genehmigte Nebentätigkeiten aus; in Berlin waren es im vergangenen Jahr rund 1400. Ein Polizist kann also beispielsweise auch als Fitnesstrainer arbeiten. Der Beamte, der bei der Demonstration am 1. August sprach, ist nach Angaben der Berliner Polizei nach wie vor im Dienst.
FAKTEN: Der Uniformierte auf dem Foto «war und wird weiterhin als Einsatzbeamter eingesetzt», teilte die Berliner Polizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zu einer möglichen Nebentätigkeit des Beamten machte sie keine Angaben.
Im vergangenen Jahr gingen in Berlin knapp 1400 Vollzugsbeamte oder Mitarbeiter des Zentralen Objektschutzes der Polizei einer genehmigten Nebentätigkeit nach. Das teilte die Innenverwaltung am 31. Juli 2019 auf Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe mit. Neben ehrenamtlichen Tätigkeiten fallen darunter einem Bericht des «Tagesspiegels» zufolge unter anderem Jobs als Hausmeister, Verkäufer, Kellner, Taxifahrer oder Trainer.
Wer als Polizist nebenberuflich arbeitet, muss dies von seinem Dienstherren genehmigen lassen. Das ist im Bundesbeamtengesetz und im Berliner Landesbeamtengesetz geregelt.
---
Links:
Blog-Beitrag: https://20plus1.org/2020/09/18/guido-malitzki-der-cop-der-die-berlin-demo-am-1-8-aufgeloest-hat-ist-kein-cop/ (archiviert: https://archive.vn/NyEc9)
Facebook-Beitrag: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=3672341586112315&set=a.472488722764300&type=3 (archiviert: https://archive.vn/CI5Z8)
Kleine Anfrage zu Nebentätigkeit 2019: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-20298.pdf (archiviert: https://perma.cc/K6V7-R8SA)
Bericht über Nebenjobs von Polizisten im «Tagesspiegel» (31. Juli 2017): https://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/sicherheit-in-der-hauptstadt-1500-berliner-polizisten-haben-einen-nebenjob/20125624.html (archiviert: https://archive.vn/eYuJV)
§ 99 Bundesbeamtengesetz (BBG): https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__99.html
§ 62 Landesbeamtengesetz (LBG) Berlin: http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/q21/page/
---
Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com