Landkreis hat kein Maskenverbot im Fitnesscenter angeordnet
17.9.2020, 15:49 (CEST)
Im Internet kursiert das Foto von einem Aushang in einem Fitnessstudio auf Usedom, wonach das Tragen von Corona-Schutzmasken dort untersagt ist (hier archiviert). Dies gehe auf die Anordnung einer Koordinierungsstelle des Landkreises zurück, heißt es dazu auf der Facebookseite des Studios. Als Grund für das Verbot werden die angeblich «gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Tragens einer Mund-Nasen-Maske» angeführt. Daher gelte in der Einrichtung ein «striktes Maskenverbot».
BEWERTUNG: Es gibt keine solche Anordnung für ein Maskenverbot in Fitnessstudios, wie die Pressestelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald auf Anfrage bestätigt hat. In Mecklenburg-Vorpommern gilt vielmehr für Mitarbeiter in Fitnessstudios eine Maskenpflicht.
FAKTEN: In Fitnessstudios gelten je nach Bundesland unterschiedliche Corona-Auflagen. In Mecklenburg-Vorpommern besteht dabei für Kunden keine Maskenpflicht - für Mitarbeiter aber schon.
Nach der Corona-Verordnung des Landes müssen Beschäftigte mit Kundenkontakt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sofern sie nicht durch eine andere Schutzvorrichtung abgesichert sind oder der Abstand zu anderen Personen ausreichend gewährleistet ist.
In Bayern etwa müssen Kunden zum Beispiel im Eingangsbereich, in den Umkleiden und Toiletten eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Erst beim Training dürfen sie die Masken ablegen.
In dem Beitrag und dem abfotografierten Aushang wird zudem suggeriert, das Verbot beruhe auf einer vermeintlichen Gesundheitsgefahr durch Corona-Schutzmasken. Der Landkreis weist dies von sich: Zu keiner Zeit habe es eine Warnung der genannten Koordinierungsstelle vor Gesundheitsgefahren durch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gegeben. Die Stelle hatte der Landkreis zu Beginn der Corona-Krise im März eingerichtet.
Von Masken-Verweigerern wird dabei häufig unterstellt, dass sich unter einem Mund-Nasen-Schutz zu viel Kohlendioxid (CO2) sammle und das Tragen zu einem Sauerstoffmangel führe. Experten sehen hierbei aber keine Gefahr für die Gesundheit.
So hält die Deutsche Atemwegsliga bei einem einfachen chirurgischen Mundschutz oder einer selbst hergestellten Mund-Nasen-Bedeckung einen Anstieg des CO2-Gehalts im Blut für unwahrscheinlich - weil diese Masken nicht völlig dicht seien. Man atmet schließlich deutlich mehr Luft ein als nur die unter der Schutzmaske.
Lediglich bei Patienten mit chronischer Atemschwäche könnten der Kohlendioxidanteil und die «Atemarbeit» ansteigen, «so dass die Bedeckung von Mund und Nase als unangenehm oder bedrohlich und subjektiv als Atemnot empfunden wird». Auch bei professionellen Masken (FFP2, FFP3) seien bedrohliche Anstiege des CO2-Gehalts im Blut wegen Masken unwahrscheinlich.
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Links:
Facebook-Beitrag des Fitnessstudios:
https://www.facebook.com/359977020746082/photos/rpp.359977020746082/3290964484313973/?type=3&theater (archiviert: https://archive.vn/mb3Cc)
Weiterer Facebook-Beitrag:
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=3346833222018610&set=a.1247046798663940&type=3&theater (archiviert: https://archive.vn/qmHEY)
Übersicht zu Corona-Regeln der Bundesländer für Fitnessstudios:
https://www.fitnessmanagement.de/corona/fitnesstraining-neue-regeln-hygiene-auflagen-bundeslaender (archiviert: https://archive.vn/vcmwt)
Übersicht vom Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen:
https://www.dssv.de/corona/hygieneauflagen/ (archiviert: https://archive.vn/aMlaA)
Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern:
https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Corona-Verordnung.pdf
Corona-Verordnung von Bayern:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-348/
Mitteilung Atemwegsliga: https://www.atemwegsliga.de/service-220/information-zu-covid-19/maskenpflicht.html (archiviert: http://archive.vn/HCFuj)
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