Corona-Hygieneregeln in Hessen umfassen kein generelles Trinkverbot für Schulkinder

03.09.2020, 10:41 (CEST)

Im Internet kursiert die Behauptung, es gebe eine neue Corona-Hygieneregel. «Trinken in der Schule verboten!» heißt es in einem Facebook-Posting. Als Beleg wird ein Schreiben einer Schule in Hessen an die Eltern eines Schülers verbreitet. Darin steht, der Schüler habe in der Pause ein gekauftes Getränk auf dem Schulhof getrunken. Aufgrund der Corona-Hygieneregeln sei dies untersagt. Facebook-Nutzer kritisieren die vermeintliche neue Regel: Kindern drohe ein Kreislaufkollaps, wenn sie stundenlang ohne Wasser auskommen müssten.

BEWERTUNG: Das Schreiben ist echt, wie das zuständige Schulamt bestätigt hat. Falsch ist jedoch, dass in dem Fall Kindern ein generelles Trinkverbot in der Schule erteilt wurde und diese ohne Wasser auskommen müssen. Die Regelung bezieht sich nur auf die Hofpausen.

FAKTEN: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt in Hessen eine Maskenpflicht in Schulen. Seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 müssen Lehrer und Schüler eine Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und auf dem Gelände tragen - in den Klassenräumen allerdings nicht. Lediglich in einigen Schulen wurde darüber hinaus auch im Unterricht eine Maskenpflicht angeordnet. Dazu gehören Schulen etwa in Frankfurt und Offenbach.

Es gebe aber keine neue Corona-Hygieneregel in Hessen, wonach das Trinken in der Schule generell verboten sei, sagte Stefan Löwer, Sprecher des hessischen Kultusministeriums, der Deutschen Presse-Agentur. «Wir werden Kindern sicher nicht untersagen, etwas zu trinken. Das ist Unsinn.»

Der Hygieneplan des Ministeriums sieht dazu keinerlei Regelung vor. Aus der Maskenpflicht ergibt sich zwar, dass Kinder in der Pause auf dem Schulhof ihren Mundschutz tragen müssen. Es sei aber grundsätzlich nicht verboten, wenn Kinder zum Trinken kurz die Maske abnehmen und sie danach wieder aufsetzen, erläuterte Löwer. Alternativ könne der Lehrer es auch erlauben, dass Kinder ein Getränk im Unterricht im Klassenzimmer zu sich nehmen.

Im Einzelfall können dabei Sonderregeln gelten, wie das Beispiel der Geschwister-Scholl-Schule im hessischen Niddatal zeigt. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine verbundene Grund-, Haupt- und Realschule.

Von ihr stammt das im Internet verbreitete Schreiben zu dem Schüler, der in der Pause ein Getränk auf dem Schulhof zu sich genommen hat. Bei dem Schreiben handelt es sich um eine sogenannte Missbilligung, mit der ein Fehlverhalten schriftlich festgehalten und gemäß einer Verordnung in den Schülerakten dokumentiert wird.

Die Schule hatte gemeinsam mit dem Elternbeirat beschlossen, dass während der Hofpausen nicht getrunken oder gegessen werden darf, erklärte Kerstin Bauschke, die stellvertretende Schulleiterin.

Zugleich sei aber die Pausenregelung angepasst worden. So gibt es eine gemeinsame Frühstückspause in den Klassenräumen, in denen keine Maskenpflicht herrscht. Außerdem dürften Schüler der Sekundarstufe jederzeit sowie Schüler der Grundschule in Absprache mit dem Lehrer im Unterricht trinken. «Dies bedeutet, dass die Kinder lediglich zweimal 15 Minuten nicht trinken dürfen, sonst während des Schulvormittags schon», schrieb Bauschke in einer Stellungnahme.

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Links:

Facebook-Beitrag: https://www.facebook.com/photo.php?fbid=176034224032824&set=a.102261194743461&type=3&theater (archiviert: https://archive.vn/Yasxk)

Fragen und Antworten vom Kultusministerium in Hessen zur Maskenpflicht: http://dpaq.de/2tdPd (archiviert: https://archive.vn/mpX2E)

Hygieneplan des Kulturministeriums: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/hygieneplan_5.0_0.pdf (archiviert: https://archive.vn/Iwy6K)

Hessische Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulVerhGVHE2011V4IVZ (archiviert: https://archive.vn/DBY7D)

Bericht zur Maskenpflicht an Schulen in Hessen: https://www.fnp.de/rhein-main/frankfurt-hessen-schulstart-maskenpflicht-schulen-corona-90021056.html (archiviert: https://archive.vn/DRSlv)

dpa-Meldung zu Äußerungen von Kultusminister Lorz zur Maskenpflicht: https://www.sueddeutsche.de/politik/landtag-wiesbaden-lorz-lehnt-maskenpflicht-im-unterricht-weiter-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200901-99-390616 (archiviert: https://archive.vn/O4bRS)

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