Verfassungsgericht hat Auflösung von Demonstrationszug in Berlin nicht für rechtswidrig erklärt

31.08.2020, 15:27 (CEST)

Erst verboten, dann doch nicht - die Demonstrationen in Berlin am 29. August gegen die Corona-Politik der Bundesregierung haben bis kurz vor Beginn die Gerichte beschäftigt. Auch am Veranstaltungstag ging der Streit weiter: Angesichts des mangelnden Sicherheitsabstands von Teilnehmern löste die Polizei einen Demonstrationszug auf. Im Internet wurde daraufhin behauptet, das Bundesverfassungsgericht habe diese Auflösung für rechtswidrig erklärt.

BEWERTUNG: Die Behauptung ist falsch. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auflösung eines Demonstrationszuges nicht für rechtswidrig erklärt. Vielmehr hat es mehrere Eilanträge mit Bezug zu den Demonstrationen abgelehnt. Außerdem hat es das Verbot eines Protestcamps bestätigt.

FAKTEN: Am 29. August fanden in Berlin Demonstrationen statt, die sich gegen die Politik der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten. Zu einer Kundgebung auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor hatte die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart 22 000 Teilnehmer angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größere und neun weitere kleinere Veranstaltungen am 26. August verboten. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte die Verbotsverfügung jedoch. Dem schloss sich auch das Oberverwaltungsgericht an.

Die Richter hatten dem Veranstalter aber Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstandes gemacht. Am Veranstaltungstag hielten sich Teilnehmer eines geplanten Demonstrationszugs jedoch nicht daran. Die Polizei erteilte daher zunächst weitere Auflagen und löste den Zug schließlich auf. Dies galt nicht für die Veranstaltung auf der Straße des 17. Juni.

Noch am 29. August befand das Bundesverfassungsgericht zudem über drei Eilanträge bezüglich der Demonstrationen in Berlin. Alle drei lehnten die Richter ab. Zwei Anträge betrafen das Verbot, einer wandte sich erfolglos gegen Maßnahmen der Polizei im Zusammenhang mit einer laufenden Versammlung.

Nach dem Rechtsstreit um das Verbot der Demonstrationen am 29. August ging es vor dem Verfassungsgericht um eine weitere Protestaktion. So hat das Gericht das Verbot eines Protestcamps in Berlin bestätigt. Die Dauermahnwache war vom 30. August bis zum 14. September geplant.

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Links:

Post auf Facebook: https://www.facebook.com/312646742517422/posts/1005911289857627 (archiviert: https://archive.vn/mMB0R)

Artikel auf Compact-Online.de (Archivversion vom 29. August): http://dpaq.de/gMkRK

Mitteilung der Stadt Berlin zum Verbot: https://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.980587.php (archiviert: http://dpaq.de/8XQT1)

Mitteilung vom Verwaltungsgericht: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.982439.php (archiviert: https://archive.vn/lLinV)

Mitteilung vom Oberverwaltungsgericht: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.982653.php (archiviert: https://archive.vn/dB5zG)

Mitteilung der Polizei: https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/pressemitteilung.982681.php (archiviert: https://archive.vn/PVBn5)

Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-081.html (archiviert: https://archive.vn/cnpPa)

Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Protest-Camp: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-082.html (archiviert: https://archive.vn/riJK0)

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