Textausschnitt über Grundgesetzänderung ist fiktives Szenario

14.08.2020, 14:20 (CEST)

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und Demonstrationen gegen die geltenden Einschränkungen und Auflagen wird in den sozialen Netzwerken ein Screenshot verbreitet, der belegen soll, dass der Bundestag Ende August das «Recht auf Demonstrationsfreiheit» aus gesundheitspolitischen Gründen einschränken wolle.

BEWERTUNG: Der Textausschnitt ist aus dem Zusammenhang gerissen. Es handelt sich um die ersten Sätze eines journalistischen Kommentars, in dem ein fiktives Szenario aufgeworfen und diskutiert wird.

FAKTEN: Auf dem Screenshot heißt es unter anderem: «Ende August tritt der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt: "Änderung des Grundgesetzartikels 8 Absatz 1". Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll das Recht auf Demonstrationsfreiheit massiv eingeschränkt werden.» Demnach soll Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit garantiert, um eine Einschränkung im Zusammenhang mit «einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite» ergänzt werden. Aufmachung und Sprachstil lassen den Text wie eine journalistische Meldung und den Inhalt wie eine Tatsache erscheinen.

Der Screenshot zeigt jedoch nur einen Textausschnitt. Es handelt sich um den ersten Absatz eines Kommentars auf der Seite des «RedaktionsNetzwerk Deutschland», der ein fiktives Szenario beschreibt. Liest man sich den gesamten Text durch, so findet man im dritten Absatz die Auflösung: «Ein mögliches Szenario? Hoffentlich nicht.» Der Autor diskutiert das von ihm aufgeworfene Szenario und stellt rechtliche Überlegungen dazu an. So legt er sich etwa fest: «Aber auf alle Fälle würde eine derartige Änderung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.»

Dass das diskutierte Szenario eintreten wird, erscheint unwahrscheinlich. Über eine mögliche Sondersitzung des Bundestags Ende August ist derzeit (Stand: 14. August 2020) nichts bekannt. Die nächste routinemäßige Plenarsitzung soll laut Bundestags-Kalender am 9. September stattfinden.

Für diesen Tag ist zwar tatsächlich die Abstimmung über eine Änderung des Grundgesetzes vorgesehen. Darin geht es jedoch um die Artikel 104a und 143h, die erweitert beziehungsweise ergänzt werden sollen. Mit den Änderungen soll es dem Bund zum einen ermöglicht werden, die Kommunen stärker finanziell bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu unterstützen. Zum anderen soll im Zuge der Corona-Pandemie ein einmaliger finanzieller Ausgleich des Bundes an die Kommunen für wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen ermöglicht werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Links:

Beitrag auf Facebook: https://www.facebook.com/845144378950101/posts/2109423372522189 (archiviert: https://archive.vn/8FL3H)

Artikel 8 Grundgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html (archiviert: https://archive.vn/dNq91)

Kommentar beim «RedaktionsNetzwerk Deutschland»: https://www.rnd.de/politik/corona-demo-wer-sich-nicht-an-die-regeln-halt-ist-ein-steinewerfer-SR7YDUN23BGATLVZDZ7ENQGKVI.html (archiviert: https://archive.vn/J46E2)

Tagesordnung Bundestag: https://www.bundestag.de/tagesordnung (archiviert: https://archive.vn/0OwGC)

Gesetzentwurf: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/205/1920595.pdf (archiviert: http://dpaq.de/YaTmy)

Bundestag über Nachtragshaushalt und geplante Grundgesetzänderung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-nachtragshaushaltsgesetz-701728 (archiviert: https://archive.vn/sxa7m)

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